Finanzen

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer in Deutschland und eine Landesabgabe in Österreich, die für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Nebenwohnsitz) neben dem Hauptwohnsitz erhoben wird. Sie besteuert die persönliche Lebensführung und die damit verbundene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ziel ist es, Einnahmen von Personen zu generieren, die die kommunale Infrastruktur nutzen, aber ihre Einkommensteuer am Hauptwohnsitz entrichten.

Die Steuer ist nicht mit dem Schweizer Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber) zu verwechseln, das eine raumplanerische Bauvorschrift darstellt.

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So funktioniert es

Eigentümer oder Mieter, die in einer Gemeinde eine Zweitwohnung anmelden, werden vom zuständigen Steueramt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Die Bemessungsgrundlage in Deutschland ist meist die Jahresnettokaltmiete (tatsächlich oder geschätzt), auf die ein von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz angewendet wird. In Österreich kann die Steuer pauschal oder nach der Nutzfläche berechnet werden.

Für gewerblich vermietete Ferienwohnungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung gewährt werden, etwa wenn eine überwiegende Vermietung an Feriengäste und eine nur geringfügige oder keine Eigennutzung nachgewiesen wird.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber ist diese Steuer ein relevanter Kostenfaktor, der in die Kalkulation einfließen muss. Das Verständnis der lokalen Regelungen und möglicher Befreiungen ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Ferienimmobilie. Eine genaue Planung der steuerlichen Pflichten bei der Vermietung einer Ferienwohnung ist daher unerlässlich, um die Rentabilität korrekt zu bewerten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Beispiele

  • In Berlin unterliegt eine Zweitwohnung mit einer Jahresnettokaltmiete von 12.000 € einem Steuersatz von 15 %, was zu einer jährlichen Steuer von 1.800 € führt (Stand: 2024).
  • Eine Gemeinde in Tirol erhebt eine Zweitwohnsitzabgabe, die sich nach der Nutzfläche richtet. Für eine 70 m² große Ferienwohnung können so mehrere hundert Euro pro Jahr anfallen.
  • Ein Eigentümer einer Ferienwohnung an der Ostsee kann von der Zweitwohnungssteuer befreit werden, wenn er nachweist, dass die Wohnung im Vorjahr zu mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit an Gäste vermietet war.
  • In einigen Schweizer Tourismusorten zahlen Eigentümer von Zweitwohnungen eine jährliche Pauschalkurtaxe von z. B. 400 CHF, die die Abgaben für die eigene Nutzung abdeckt.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Zweitwohnungssteuer

Muss ich für meine Ferienwohnung Zweitwohnungssteuer zahlen?+
Das hängt von der Gemeinde und der Nutzung ab. In Deutschland und Österreich fällt die Steuer an, wenn die Wohnung als Nebenwohnsitz gilt und nicht überwiegend kommerziell vermietet wird. Viele Gemeinden befreien Ferienwohnungen von der Steuer, wenn Sie eine hohe Auslastung durch Vermietung nachweisen können und die Eigennutzung minimal ist. Prüfen Sie die lokale Satzung.
Wie wird die Zweitwohnungssteuer berechnet?+
Die Berechnungsgrundlage ist in Deutschland meist die Jahresnettokaltmiete, entweder die tatsächlich gezahlte oder eine geschätzte ortsübliche Miete. Der Steuersatz liegt oft zwischen 5 % und 20 %. In Österreich kann die Berechnung auf der Nutzfläche basieren oder als Pauschalbetrag festgelegt sein. Die genauen Regelungen sind in der jeweiligen kommunalen Satzung oder im Landesgesetz festgelegt.
Gibt es eine Zweitwohnungssteuer in der Schweiz?+
Eine direkt so benannte Steuer gibt es auf Bundesebene nicht. Jedoch erheben viele Tourismusgemeinden eine jährliche Pauschalkurtaxe für Eigentümer von Zweitwohnungen. Diese Abgabe ersetzt die pro Übernachtung fällige Kurtaxe für die Eigennutzung und dient einem ähnlichen Zweck. Sie ist nicht mit dem raumplanerischen Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber) zu verwechseln.
Was ist der Unterschied zwischen Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe?+
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Besitzsteuer, die der Eigentümer für das Innehaben einer Zweitwohnung an die Gemeinde zahlt. Die Kurtaxe oder Ortstaxe ist eine Aufenthaltsabgabe, die von übernachtenden Gästen erhoben und vom Gastgeber an die Gemeinde abgeführt wird. Beide können für dieselbe Immobilie anfallen, haben aber unterschiedliche Steuerschuldner und Zwecke.
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