Politik und Rechtliches

Was ist die Kurtaxe?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die von Gemeinden oder Städten mit anerkannter Tourismusfunktion erhoben wird. Sie wird pro Person und Übernachtung fällig und dient der Finanzierung, Instandhaltung und Verbesserung von touristischen Einrichtungen und Dienstleistungen. Dazu zählen beispielsweise die Pflege von Wanderwegen, der Betrieb von Touristeninformationen, die Reinigung von Stränden und Parks oder die Organisation von kulturellen Veranstaltungen für Gäste.

Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Kommunalabgabe, deren Höhe, genaue Regelungen zur Erhebung und mögliche Befreiungen (z. B. für Geschäftsreisende oder Kinder) in der jeweiligen kommunalen Satzung festgelegt sind. In Österreich ist sie als Landesabgabe konzipiert, in der Schweiz kantonal geregelt.

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So funktioniert es

Gastgeber von Ferienunterkünften sind gesetzlich verpflichtet, die Kurtaxe von ihren Gästen einzuziehen und an die zuständige Gemeinde oder Stadt abzuführen. Der Betrag wird in der Regel separat auf der Rechnung des Gastes ausgewiesen und bei An- oder Abreise kassiert. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Ort, Saison und teilweise auch nach dem Alter des Gastes.

Um die Abführung korrekt durchzuführen, müssen sich Vermieter bei ihrer Gemeinde registrieren. Sie sind dann verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich oder quartalsweise) die Anzahl der beherbergten Gäste und deren Übernachtungen zu melden und die eingenommene Summe zu überweisen. Dieser Prozess ist oft Teil des allgemeinen Meldewesens für Beherbergungsbetriebe.

In Deutschland ist die Kurtaxe durch die Kommunalabgabengesetze der Länder legitimiert und wird durch kommunale Satzungen umgesetzt. In Österreich wird die als Ortstaxe oder Nächtigungstaxe bezeichnete Abgabe durch Landesgesetze geregelt. In der Schweiz basiert die Kurtaxe auf kantonalem Recht, wobei nicht alle Kantone oder Gemeinden eine solche Abgabe erheben.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist die korrekte Handhabung der Kurtaxe eine rechtliche Verpflichtung. Werden die Beträge nicht oder unvollständig eingezogen und abgeführt, haftet der Gastgeber gegenüber der Gemeinde. Dies kann zu Nachforderungen, Bußgeldern und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Eine transparente Kommunikation und Abwicklung der Kurtaxe ist zudem ein wichtiger Bestandteil eines professionellen Gästeservices und vermeidet Missverständnisse bei der Rechnungsstellung.

Beispiele

  • Ein Gast übernachtet 3 Nächte in einer Ferienwohnung in Garmisch-Partenkirchen, Deutschland. Bei einer Kurtaxe von 3,00 EUR pro Person/Nacht (Beispielwert) muss der Gastgeber 9,00 EUR vom Gast einziehen und an die Gemeinde abführen.
  • Eine Familie mit zwei Erwachsenen verbringt 5 Nächte in Schladming, Österreich. Bei einer Ortstaxe von 2,50 EUR pro Person/Nacht (Beispielwert) sammelt der Gastgeber 25,00 EUR (2 Personen × 5 Nächte × 2,50 EUR) für die Gemeinde ein.
  • Zwei Gäste logieren für 4 Nächte in Zermatt, Schweiz. Die Kurtaxe beträgt 4,00 CHF pro Person/Nacht (Beispielwert). Der Gastgeber ist verpflichtet, insgesamt 32,00 CHF (2 Personen × 4 Nächte × 4,00 CHF) zu kassieren und weiterzuleiten.
  • Einige Online-Buchungsportale (OTAs) bieten in bestimmten Gemeinden an, die Kurtaxe automatisch zu berechnen, vom Gast einzuziehen und direkt an die Behörden abzuführen. Gastgeber müssen prüfen, ob dieser Service für ihren Standort verfügbar ist.

Häufige Fragen zu Kurtaxe

Müssen auch Geschäftsreisende Kurtaxe zahlen?+
Das hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. In vielen Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Personen, die sich nachweislich aus beruflichen Gründen aufhalten, von der Kurtaxe befreit. Der Gast muss den beruflichen Zweck der Reise in der Regel durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder ein entsprechendes Formular nachweisen. Als Gastgeber sind Sie verpflichtet, diese Nachweise zu prüfen und für eventuelle Kontrollen aufzubewahren.
Was passiert, wenn ich die Kurtaxe nicht von meinen Gästen einziehe?+
Als Gastgeber sind Sie der Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde. Wenn Sie die Kurtaxe nicht vom Gast einziehen, müssen Sie den Betrag aus eigener Tasche an die Gemeinde abführen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Nichtabführung der Kurtaxe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Zudem können die geschuldeten Beträge nachgefordert werden.
Ist die Kurtaxe Teil meines umsatzsteuerpflichtigen Umsatzes?+
Nein, die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten. Sie nehmen das Geld im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein. Daher unterliegt die Kurtaxe selbst nicht der Umsatzsteuer und zählt nicht zu Ihrem umsatzsteuerpflichtigen Erlös. Sie muss auf der Rechnung als separater Posten ausgewiesen werden, um dies klar zu dokumentieren.
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