Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht von Deutschland und Österreich. Sie ermöglicht es Unternehmern, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten, auf die Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten. Im Gegenzug sind sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, können also die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Die Anwendung ist freiwillig. Unternehmer können auf die Regelung verzichten, um den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, was bei hohen Anfangsinvestitionen vorteilhaft sein kann. In der Schweiz existiert keine direkte Entsprechung zur Kleinunternehmerregelung.
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von Lodgify
So funktioniert es
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen stattdessen auf die Steuerbefreiung hinweisen. Dies reduziert den administrativen Aufwand, da keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen nötig sind. Der Nachteil ist der Verlust des Vorsteuerabzugs für betriebliche Ausgaben wie Reinigung, Instandhaltung oder Plattform-Gebühren.
Die Umsatzgrenzen sind länderspezifisch: * **Deutschland**: Nach § 19 UStG darf der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen (Stand: 01.01.2026). * **Österreich**: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG liegt die Grenze bei 55.000 Euro netto pro Jahr. Ein einmaliges Überschreiten um bis zu 10 % (bis 60.500 Euro) in fünf Jahren ist unschädlich (Stand: 01.01.2026). * **Schweiz**: Es gibt keine Kleinunternehmerregelung. Die MWST-Pflicht beginnt ab 100.000 CHF Umsatz, für Ferienwohnungsvermietung aber bereits ab 40.000 CHF Mietertrag pro Jahr (laut Art. 10 MWSTG).
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber von Ferienwohnungen bedeutet die Kleinunternehmerregelung vor allem eine administrative Erleichterung. Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und können ihre Preise ohne den Aufschlag von 7 % oder 19 % (in Deutschland) bzw. 10 % (in Österreich) kalkulieren. Dies kann einen Preisvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten schaffen. Der Verzicht auf den Vorsteuerabzug ist jedoch abzuwägen, insbesondere bei Neuanschaffungen oder größeren Renovierungen.
Beispiele
- Ein Gastgeber in Deutschland erzielt 2025 Mieteinnahmen von 21.000 Euro. Da sein Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro lag, kann er die Kleinunternehmerregelung anwenden und stellt seinen Gästen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
- Eine Vermieterin in Österreich startet 2026 ihre Tätigkeit und rechnet mit Einnahmen von 30.000 Euro. Sie kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und muss auf ihren Rechnungen den Vermerk 'Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung' anbringen.
- Ein Betreiber einer Ferienwohnung in der Schweiz erzielt jährliche Mieteinnahmen von 50.000 CHF. Er überschreitet damit die branchenspezifische Umsatzgrenze von 40.000 CHF und ist somit zwingend mehrwertsteuerpflichtig, obwohl er unter der allgemeinen Grenze von 100.000 CHF liegt.
- Ein deutscher Gastgeber investiert stark in die Renovierung seiner Ferienwohnung. Obwohl sein Umsatz unter der Grenze liegt, verzichtet er freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, um die in den Handwerkerrechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen zu können.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Kleinunternehmerregelung
Muss ich die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn ich unter der Umsatzgrenze liege?+
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze während des Jahres überschreite?+
Welchen Hinweis muss ich auf meinen Rechnungen als Kleinunternehmer angeben?+
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