Politik und Rechtliches

Was ist eine Gewerbeanmeldung?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Die Gewerbeanmeldung ist die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige einer selbstständigen, auf Dauer angelegten und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde. Sie ist der formale Startpunkt für die meisten unternehmerischen Aktivitäten und löst Informationspflichten an andere Stellen wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer aus.

Für Betreiber von Ferienunterkünften ist entscheidend, ob ihre Vermietungstätigkeit als private Vermögensverwaltung oder als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Letztere erfordert eine Gewerbeanmeldung. Die Abgrenzung hängt von Faktoren wie dem Umfang der Vermietung, der Organisation und dem Angebot von hotelähnlichen Zusatzleistungen ab.

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

In Deutschland erfolgt die Gewerbeanmeldung gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt. Der Vorgang ist eine reine Anzeige, keine Genehmigung. Das Gewerbeamt leitet die Informationen automatisch an das Finanzamt, die zuständige Kammer (IHK oder HWK) und die Berufsgenossenschaft weiter.

In Österreich muss ein Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) angemeldet werden. Die Vermietung von Ferienwohnungen fällt in der Regel unter die freien Gewerbe, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die Anmeldung kann online über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen und führt zur Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (WKO).

In der Schweiz existiert keine allgemeine Gewerbeanmeldung wie in Deutschland oder Österreich. Stattdessen ist die Eintragung ins Handelsregister entscheidend. Für Einzelunternehmen wird diese ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF obligatorisch. Unabhängig davon können kantonale oder kommunale Bewilligungen für die Vermietung von Ferienwohnungen erforderlich sein.

Warum das wichtig ist

Die korrekte und rechtzeitige Gewerbeanmeldung ist für Gastgeber von grundlegender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder und Steuernachzahlungen zu vermeiden. Sie schafft Rechtssicherheit und ist oft Voraussetzung für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Eröffnung eines Geschäftskontos. Zudem bestimmt die Einstufung als Gewerbe die Art der steuerlichen Veranlagung, insbesondere die mögliche Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer in Deutschland und die Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in München vermietet drei Wohnungen über Online-Portale, bietet einen täglichen Reinigungsservice und einen gefüllten Kühlschrank bei Anreise an. Diese hotelähnliche Organisation erfordert eine Gewerbeanmeldung beim Kreisverwaltungsreferat.
  • Eine Familie in Kärnten, Österreich, vermietet ihre Almhütte saisonal an Feriengäste. Da sie dies aktiv bewirbt und regelmäßig Einnahmen erzielt, meldet sie ein freies Gewerbe für die Vermietung bei der Bezirkshauptmannschaft an, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
  • Ein Betreiber von fünf Ferienwohnungen am Genfersee erzielt einen Jahresumsatz von 130.000 CHF. Er ist gesetzlich verpflichtet, sein Einzelunternehmen im Handelsregister des Kantons Waadt eintragen zu lassen.
  • Eine Person in Brandenburg erbt ein Haus mit Einliegerwohnung und vermietet diese sporadisch an Touristen, ohne Zusatzleistungen. Dies wird vom Finanzamt in der Regel als private Vermögensverwaltung eingestuft, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Gewerbeanmeldung

Muss ich für die Vermietung nur einer einzigen Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden?+
Nicht zwingend. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Objekte, sondern der Charakter der Tätigkeit. Eine reine, passive Vermietung ohne Zusatzleistungen gilt oft als private Vermögensverwaltung. Sobald jedoch eine unternehmerische Organisation oder hotelähnliche Dienste hinzukommen, ist eine Gewerbeanmeldung wahrscheinlich. Eine verbindliche Einschätzung kann nur ein Steuerberater oder die zuständige Behörde geben.
Welche Kosten sind mit einer Gewerbeanmeldung verbunden?+
Die reinen Verwaltungsgebühren für die Anmeldung sind in der Regel gering und liegen im DACH-Raum meist zwischen 20 und 70 Euro bzw. Schweizer Franken. Es können jedoch Folgekosten entstehen, zum Beispiel durch Pflichtbeiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland oder die Wirtschaftskammer (WKO) in Österreich. Diese Beiträge sind oft umsatz- oder gewinnabhängig.
Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde, obwohl es nötig wäre?+
Die Nichtanmeldung eines anzeigepflichtigen Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Zudem können Finanzämter Steuern wie die Gewerbesteuer (in Deutschland) und Umsatzsteuer rückwirkend festsetzen. Auch Sozialversicherungsträger könnten Nachforderungen für nicht entrichtete Beiträge stellen, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.