Was ist ein Zweckentfremdungsverbot?
Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein rechtliches Instrument, mit dem Bundesländer und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen regulieren oder untersagen. Ziel ist es, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu schützen.
Die Regelungen zielen insbesondere auf die kurzzeitige Vermietung an Touristen, den Leerstand von Wohnungen oder deren Umwandlung in Gewerberäume ab. Für Gastgeber von Ferienwohnungen bedeutet dies oft Genehmigungs-, Registrierungs- und Anzeigepflichten sowie zeitliche Obergrenzen für die Vermietung.
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von Lodgify
So funktioniert es
Die genaue Ausgestaltung eines Zweckentfremdungsverbots ist lokal sehr unterschiedlich. Meist erlassen Bundesländer oder Kantone Rahmengesetze, die es den Gemeinden und Städten ermöglichen, eigene, auf die lokale Situation zugeschnittene Satzungen zu erlassen.
In Deutschland ermächtigen Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsgesetze der Länder (z.B. in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg) die Kommunen, strenge Regeln aufzustellen. Typische Maßnahmen sind eine Genehmigungspflicht für die Kurzzeitvermietung, die Vergabe einer Registriernummer und eine Begrenzung der Vermietungstage pro Jahr (oft 90 oder 180 Tage).
In Österreich gibt es keine bundesweite Regelung. Vor allem die Bundesländer und Städte wie Wien, Salzburg oder Innsbruck erlassen im Rahmen ihrer Bauordnungen und Raumordnungsgesetze Vorschriften. In Wien ist die Kurzzeitvermietung in Wohnzonen grundsätzlich verboten. In anderen Gebieten können ebenfalls Beschränkungen gelten. In der Schweiz ist die Regulierung kantonal und kommunal. So haben Kantone wie Genf, Waadt oder Basel-Stadt Obergrenzen für die Vermietungsdauer (z.B. 90 Tage pro Jahr) eingeführt, die oft mit dem Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber) zusammenspielen.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist das Zweckentfremdungsverbot eine der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Es entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang eine Immobilie als Ferienwohnung vermietet werden darf. Die Missachtung der Vorschriften kann zu empfindlichen Bußgeldern, Nutzungsuntersagungen und Steuernachforderungen führen. Eine sorgfältige Prüfung der lokalen Gesetzeslage ist daher vor Aufnahme der Vermietungstätigkeit unerlässlich.
Beispiele
- In Berlin ist für die Vermietung einer Zweitwohnung als Ferienwohnung eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamts erforderlich. Die Vermietung der eigenen Hauptwohnung ist ohne Genehmigung für bis zu 90 Tage im Jahr erlaubt, erfordert aber eine Registriernummer.
- In Wien ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung in als 'Wohnzonen' ausgewiesenen Gebieten seit dem 1. Juli 2024 stark eingeschränkt bzw. meist unzulässig, um Wohnraum für die lokale Bevölkerung zu sichern.
- Im Kanton Genf in der Schweiz dürfen Eigentümer ihre Hauptwohnung für maximal 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten. Für jede darüber hinausgehende Vermietung ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Die Stadt München begrenzt die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Für eine längere Vermietung ist eine Genehmigung wegen Zweckentfremdung bei der Stadt zu beantragen.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Zweckentfremdungsverbot
Gilt das Zweckentfremdungsverbot in jeder Stadt im DACH-Raum?+
Was passiert, wenn ich meine Ferienwohnung ohne die nötige Genehmigung vermiete?+
Wie finde ich heraus, welche Regeln für meine Immobilie gelten?+
Zählt auch Leerstand als Zweckentfremdung?+
Verwandte Begriffe
Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber, Schweiz)
Das Schweizer Zweitwohnungsgesetz (ZWG) beschränkt den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent an solchen.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde offiziell angezeigt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gastgeber
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Gastgeber zur Standardisierung ihrer Mietverträge für Ferienunterkünfte nutzen und das Rechtsverhältnis regeln.
Arbeitsrecht für Reinigungspersonal
Umfasst die gesetzlichen Regelungen für die Anstellung von Reinigungskräften in Ferienunterkünften, inklusive Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherung.
