Politik und Rechtliches

Was ist ein Zweckentfremdungsverbot?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein rechtliches Instrument, mit dem Bundesländer und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen regulieren oder untersagen. Ziel ist es, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu schützen.

Die Regelungen zielen insbesondere auf die kurzzeitige Vermietung an Touristen, den Leerstand von Wohnungen oder deren Umwandlung in Gewerberäume ab. Für Gastgeber von Ferienwohnungen bedeutet dies oft Genehmigungs-, Registrierungs- und Anzeigepflichten sowie zeitliche Obergrenzen für die Vermietung.

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So funktioniert es

Die genaue Ausgestaltung eines Zweckentfremdungsverbots ist lokal sehr unterschiedlich. Meist erlassen Bundesländer oder Kantone Rahmengesetze, die es den Gemeinden und Städten ermöglichen, eigene, auf die lokale Situation zugeschnittene Satzungen zu erlassen.

In Deutschland ermächtigen Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsgesetze der Länder (z.B. in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg) die Kommunen, strenge Regeln aufzustellen. Typische Maßnahmen sind eine Genehmigungspflicht für die Kurzzeitvermietung, die Vergabe einer Registriernummer und eine Begrenzung der Vermietungstage pro Jahr (oft 90 oder 180 Tage).

In Österreich gibt es keine bundesweite Regelung. Vor allem die Bundesländer und Städte wie Wien, Salzburg oder Innsbruck erlassen im Rahmen ihrer Bauordnungen und Raumordnungsgesetze Vorschriften. In Wien ist die Kurzzeitvermietung in Wohnzonen grundsätzlich verboten. In anderen Gebieten können ebenfalls Beschränkungen gelten. In der Schweiz ist die Regulierung kantonal und kommunal. So haben Kantone wie Genf, Waadt oder Basel-Stadt Obergrenzen für die Vermietungsdauer (z.B. 90 Tage pro Jahr) eingeführt, die oft mit dem Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber) zusammenspielen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist das Zweckentfremdungsverbot eine der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Es entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang eine Immobilie als Ferienwohnung vermietet werden darf. Die Missachtung der Vorschriften kann zu empfindlichen Bußgeldern, Nutzungsuntersagungen und Steuernachforderungen führen. Eine sorgfältige Prüfung der lokalen Gesetzeslage ist daher vor Aufnahme der Vermietungstätigkeit unerlässlich.

Beispiele

  • In Berlin ist für die Vermietung einer Zweitwohnung als Ferienwohnung eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamts erforderlich. Die Vermietung der eigenen Hauptwohnung ist ohne Genehmigung für bis zu 90 Tage im Jahr erlaubt, erfordert aber eine Registriernummer.
  • In Wien ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung in als 'Wohnzonen' ausgewiesenen Gebieten seit dem 1. Juli 2024 stark eingeschränkt bzw. meist unzulässig, um Wohnraum für die lokale Bevölkerung zu sichern.
  • Im Kanton Genf in der Schweiz dürfen Eigentümer ihre Hauptwohnung für maximal 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten. Für jede darüber hinausgehende Vermietung ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Die Stadt München begrenzt die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Für eine längere Vermietung ist eine Genehmigung wegen Zweckentfremdung bei der Stadt zu beantragen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Zweckentfremdungsverbot

Gilt das Zweckentfremdungsverbot in jeder Stadt im DACH-Raum?+
Nein, Zweckentfremdungsverbote sind keine flächendeckende Regelung. Sie werden von Bundesländern, Kantonen oder direkt von den Gemeinden erlassen und gelten meist nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Großstädten und beliebten Tourismusregionen. Sie müssen die spezifischen Vorschriften für den Standort Ihrer Immobilie prüfen.
Was passiert, wenn ich meine Ferienwohnung ohne die nötige Genehmigung vermiete?+
Verstöße gegen ein Zweckentfremdungsverbot können sehr teuer werden. Die Behörden können hohe Bußgelder verhängen, die je nach Stadt und Schwere des Verstoßes mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro oder Schweizer Franken betragen können. Zudem kann eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden, die die weitere Vermietung stoppt.
Wie finde ich heraus, welche Regeln für meine Immobilie gelten?+
Die erste Anlaufstelle ist die offizielle Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Suchen Sie dort nach Begriffen wie 'Wohnraumschutz', 'Zweckentfremdung', 'Bauordnung' oder 'Kurzzeitvermietung'. Zuständig sind oft das Bauamt, das Wohnungsamt oder das Stadtplanungsamt. Eine Rechtsberatung kann bei komplexen Fällen ebenfalls sinnvoll sein.
Zählt auch Leerstand als Zweckentfremdung?+
Ja, in vielen Satzungen wird auch der spekulative oder länger andauernde Leerstand von Wohnraum als eine Form der Zweckentfremdung definiert. Die genauen Fristen, ab wann ein Leerstand als unzulässig gilt, variieren stark von Gemeinde zu Gemeinde und können von drei bis zu zwölf Monaten reichen.
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