Finanzen

Was ist der Vorsteuerabzug?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der Vorsteuerabzug ist ein zentraler Mechanismus des Umsatzsteuerrechts, der es umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern ermöglicht, die ihnen für geschäftliche Einkäufe in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (die sogenannte Vorsteuer) von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Dieses Verfahren verhindert, dass die Steuer auf jeder Wirtschaftsstufe kumulativ anfällt und nur der Endverbraucher die volle Last trägt.

Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist an die Unternehmereigenschaft und die Regelbesteuerung geknüpft. Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

Ein zur Regelbesteuerung optierender Vermieter einer Ferienwohnung erhält Rechnungen für betriebliche Ausgaben wie Reinigung, Provisionen oder Mobiliar, die Umsatzsteuer enthalten. Diese gezahlte Steuer ist die Vorsteuer. Gleichzeitig stellt der Vermieter seinen Gästen Rechnungen aus, auf denen er Umsatzsteuer ausweist.

In der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt wird die Summe der eingenommenen Umsatzsteuer mit der Summe der gezahlten Vorsteuer verrechnet. Die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt oder erstattet. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in Deutschland in § 15 UStG, in Österreich in § 12 UStG und in der Schweiz in Art. 28 MWSTG.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber senkt der Vorsteuerabzug die tatsächlichen Kosten für betriebliche Anschaffungen und Dienstleistungen erheblich. Ausgaben für Möbel, Renovierungen oder Reinigungsdienste werden netto günstiger, da die enthaltene Umsatzsteuer erstattet wird. Dies verbessert die Liquidität und Rentabilität. Der Vorsteuerabzug ist ein entscheidender finanzieller Vorteil der Regelbesteuerung und ein zentraler Aspekt bei der Besteuerung von Ferienwohnungen, der die Kleinunternehmerregelung oft unattraktiv macht.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Deutschland kauft neue Möbel für seine Ferienwohnung für 2.380 € brutto. Die Rechnung weist 380 € (19 % USt) aus. Diese 380 € kann er als Vorsteuer geltend machen.
  • Eine Vermieterin in Österreich bezahlt eine Reinigungsfirma mit 120 € brutto. Die darin enthaltenen 20 € (20 % USt) kann sie im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückfordern.
  • Ein Schweizer Betreiber zahlt für eine Buchungsplattform eine Provision von 541.50 CHF brutto. Die enthaltenen 41.50 CHF (8.1 % MWST) kann er als Vorsteuer abziehen.
  • Ein Vermieter beauftragt einen Fotografen für 595 € brutto (inkl. 95 € USt). Durch den Vorsteuerabzug betragen die effektiven Kosten für die Fotos nur noch 500 € netto.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Vorsteuerabzug

Kann ich als Kleinunternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen?+
Nein. Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. In Deutschland (§ 19 UStG) und Österreich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist dies eine Wahlmöglichkeit unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen. In der Schweiz gibt es keine Kleinunternehmerregelung in diesem Sinne; die Steuerpflicht beginnt ab einem bestimmten Umsatz, unterhalb dessen keine Mehrwertsteuer abgerechnet und keine Vorsteuer abgezogen wird.
Welche Voraussetzungen muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug erfüllen?+
Die Rechnung muss formale Kriterien erfüllen. Dazu gehören der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, die Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Menge und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt sowie der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen nationalen Gesetzen (z.B. § 14 UStG in Deutschland) geregelt.
Gilt der Vorsteuerabzug auch für Ausgaben aus dem EU-Ausland?+
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Erhalten Sie als Unternehmer eine Rechnung von einem anderen EU-Unternehmen für eine Leistung, die in Ihrem Land steuerbar ist, kommt oft das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Dabei schulden Sie als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, können diese aber in derselben Umsatzsteuervoranmeldung wieder als Vorsteuer abziehen. Dies führt in der Regel zu einem Nullsummenspiel. Für andere Fälle gibt es das Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.