Finanzen

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Freiberuflern und kleineren Gewerbetreibenden in Deutschland genutzt wird. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, bei dem Einnahmen bei Geldeingang und Ausgaben bei Geldabgang erfasst werden. Die rechtliche Grundlage ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

In Österreich existiert mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ein sehr ähnliches Verfahren. In der Schweiz können Einzelunternehmen mit weniger als 500.000 CHF Umsatz eine vereinfachte Buchführung anwenden, die diesem Prinzip nahekommt.

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So funktioniert es

Die Berechnung des Gewinns erfolgt durch die einfache Subtraktion der Summe aller Betriebsausgaben von der Summe aller Betriebseinnahmen innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Zufluss-Abfluss-Prinzip), nicht das Datum der Rechnungsstellung oder Leistungserbringung. Eine Ausnahme bilden langlebige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

Das Ergebnis wird in Deutschland über das amtliche Formular „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Diese Methode ist deutlich weniger aufwendig als die doppelte Buchführung (Bilanzierung), die eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erfordert.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Verwalter von Ferienunterkünften, die als Gewerbetreibende gelten und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, stellt die EÜR eine erhebliche administrative Erleichterung dar. Sie reduziert den buchhalterischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Die korrekte Anwendung ist entscheidend, um die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer korrekt zu ermitteln und Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

Beispiele

  • Ein Gastgeber erhält im Dezember 2025 die Zahlung für einen Aufenthalt im Januar 2026. Nach dem Zuflussprinzip der EÜR zählt diese Einnahme zum Gewinn des Jahres 2025.
  • Eine Hausverwaltung bezahlt im Januar die Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung aller Objekte. Die gesamte Summe wird als Betriebsausgabe im Januar erfasst.
  • Ein Vermieter kauft neue Betten für 2.000 €. Da die Kosten über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen, kann er sie nicht sofort absetzen, sondern muss sie über die offizielle Nutzungsdauer abschreiben (AfA).
  • Ein Gastgeber bezahlt eine Handwerkerrechnung vom Dezember erst im Februar des Folgejahres. Die Ausgabe mindert erst im Folgejahr den Gewinn.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wer darf die Einnahmenüberschussrechnung für die Vermietung von Ferienwohnungen nutzen?+
In Deutschland dürfen Sie die EÜR nutzen, wenn Sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dies trifft auf gewerbliche Vermieter zu, deren Jahresumsatz 800.000 € und deren Jahresgewinn 80.000 € nicht übersteigt (gemäß § 141 AO). Liegt eine reine Vermögensverwaltung vor (kein Gewerbe), werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohnehin über die Anlage V ermittelt, was der EÜR ähnelt.
Was ist der Unterschied zwischen der EÜR und der Bilanzierung?+
Der Hauptunterschied liegt im Erfassungszeitpunkt: Die EÜR folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (Cash-Prinzip), bei dem der Zeitpunkt der Zahlung zählt. Die Bilanzierung (doppelte Buchführung) ist periodengerecht (Accrual-Prinzip), hier werden Geschäftsvorfälle dem Wirtschaftsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig vom Zahlungsdatum. Die Bilanzierung ist komplexer und erfordert eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Gibt es die EÜR auch in Österreich und der Schweiz?+
Ja, es gibt vergleichbare Systeme. In Österreich heißt das Pendant Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) und funktioniert sehr ähnlich. In der Schweiz können Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500.000 CHF Umsatz im letzten Geschäftsjahr eine vereinfachte Buchführung führen, die lediglich die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage erfasst (Art. 957 Abs. 2 OR).
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