Finanzen

Was ist die Einkommensteuer bei Vermietung?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Die Einkommensteuer bei Vermietung ist die Steuer, die auf die Nettoeinkünfte aus der Überlassung von Immobilien anfällt. Diese Einkünfte werden in der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert, zum gesamten zu versteuernden Einkommen einer Person addiert und unterliegen dem individuellen, progressiven Steuersatz.

In Deutschland und Österreich werden diese als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (kurz V+V) bezeichnet (§ 21 EStG in DE, § 28 EStG in AT). In der Schweiz fallen sie unter das „Einkommen aus unbeweglichem Vermögen“ (Art. 21 DBG) und werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert.

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So funktioniert es

Die Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte folgt dem Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Von den gesamten Bruttomieteinnahmen eines Jahres werden die damit verbundenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust aus der Vermietung.

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen unter anderem Schuldzinsen für Kredite, die lineare Abschreibung für Abnutzung (AfA) des Gebäudes, Grundsteuer, Versicherungen, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten sowie Kosten für Inserate und Verwaltung.

Der ermittelte Gewinn wird zu den anderen Einkunftsarten (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit) addiert. Die Summe aller Einkünfte ergibt das zu versteuernde Einkommen, auf das der persönliche, progressive Einkommensteuersatz angewendet wird. Ein eventueller Verlust kann in der Regel mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist das Verständnis der Einkommensteuer essenziell für die korrekte Preisgestaltung und die finanzielle Planung. Eine sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben ermöglicht es, alle zulässigen Abzüge geltend zu machen und die Steuerlast legal zu minimieren. Fehler bei der Deklaration können zu Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall zu Steuerstrafverfahren führen. Eine korrekte Steuerabwicklung ist somit eine Grundlage für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Deutschland erzielt 18.000 € Mieteinnahmen mit seiner Ferienwohnung. Er kann Werbungskosten in Höhe von 7.000 € (Zinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Marketing) abziehen. Sein steuerpflichtiger Gewinn aus der Vermietung beträgt 11.000 €, der zu seinem übrigen Einkommen addiert und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
  • Eine Vermieterin in Österreich nutzt für ihre kleine Ferienwohnung die gesetzliche Pauschalierung für Werbungskosten. Von ihren 12.000 € Jahreseinnahmen kann sie pauschal 30 %, also 3.600 €, als Ausgaben absetzen, ohne Einzelbelege vorlegen zu müssen. Die verbleibenden 8.400 € sind steuerpflichtig. Die genauen Regelungen zu Steuern bei der Vermietung in Österreich sind dabei zu beachten.
  • Ein Eigentümer in der Schweiz (Kanton Graubünden) vermietet ein Chalet. Er deklariert Mieteinnahmen von 25.000 CHF. Er hat die Wahl, entweder die tatsächlichen Unterhaltskosten (z. B. 6.000 CHF für Reparaturen und Versicherung) oder eine kantonale Unterhaltspauschale (z. B. 20 % der Mieteinnahmen) abzuziehen. Der resultierende Nettobetrag wird als Einkommen auf Bundes- und Kantonsebene versteuert.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Einkommensteuer bei Vermietung

Muss ich auch bei nur gelegentlicher Vermietung meiner Ferienwohnung Einkommensteuer zahlen?+
Grundsätzlich ja. Jede Einnahme aus Vermietung ist steuerpflichtig, unabhängig von der Häufigkeit. Ob tatsächlich eine Steuerzahlung anfällt, hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Liegt dieses unter dem jährlichen Grundfreibetrag (in Deutschland) bzw. dem steuerfreien Grundeinkommen (in Österreich), fällt keine Einkommensteuer an. Bei dauerhaften Verlusten kann das Finanzamt jedoch eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht („Liebhaberei“) unterstellen und die Verlustverrechnung versagen.
Was sind die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten bei einer Ferienwohnung?+
Typische Werbungskosten sind die Abschreibung für Abnutzung (AfA) des Gebäudes, Zinsen für einen Immobilienkredit, Grundsteuer, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Versicherungen, Energiekosten, Gebühren für Verwaltungs- und Reinigungsdienste sowie Marketingausgaben wie Inseratskosten oder Gebühren für Buchungsportale. Es ist entscheidend, für alle Ausgaben Belege aufzubewahren.
Gibt es einen Unterschied zwischen kurzfristiger und langfristiger Vermietung bei der Einkommensteuer?+
Für die Einkommensteuer ist die Unterscheidung meist unerheblich. In beiden Fällen handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (DE/AT) bzw. aus unbeweglichem Vermögen (CH). Die steuerliche Behandlung kann sich jedoch ändern, wenn umfangreiche Zusatzleistungen (z. B. Frühstück, tägliche Reinigung) angeboten werden. Dann könnte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die der Gewerbesteuer unterliegt.
Wie wird die Abschreibung (AfA) für eine Ferienwohnung berechnet?+
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über dessen Nutzungsdauer. In Deutschland beträgt sie für nach 1924 fertiggestellte Immobilien in der Regel 2 % pro Jahr. In Österreich liegt der Satz meist bei 1,5 %. In der Schweiz variieren die Sätze je nach Kanton, liegen aber oft bei 1 % bis 2 % des Buchwerts. Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibungsfähig.
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