Was ist die Einkommensteuer bei Vermietung?
Die Einkommensteuer bei Vermietung ist die Steuer, die auf die Nettoeinkünfte aus der Überlassung von Immobilien anfällt. Diese Einkünfte werden in der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert, zum gesamten zu versteuernden Einkommen einer Person addiert und unterliegen dem individuellen, progressiven Steuersatz.
In Deutschland und Österreich werden diese als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (kurz V+V) bezeichnet (§ 21 EStG in DE, § 28 EStG in AT). In der Schweiz fallen sie unter das „Einkommen aus unbeweglichem Vermögen“ (Art. 21 DBG) und werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert.
Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify
So funktioniert es
Die Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte folgt dem Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Von den gesamten Bruttomieteinnahmen eines Jahres werden die damit verbundenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust aus der Vermietung.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen unter anderem Schuldzinsen für Kredite, die lineare Abschreibung für Abnutzung (AfA) des Gebäudes, Grundsteuer, Versicherungen, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten sowie Kosten für Inserate und Verwaltung.
Der ermittelte Gewinn wird zu den anderen Einkunftsarten (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit) addiert. Die Summe aller Einkünfte ergibt das zu versteuernde Einkommen, auf das der persönliche, progressive Einkommensteuersatz angewendet wird. Ein eventueller Verlust kann in der Regel mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist das Verständnis der Einkommensteuer essenziell für die korrekte Preisgestaltung und die finanzielle Planung. Eine sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben ermöglicht es, alle zulässigen Abzüge geltend zu machen und die Steuerlast legal zu minimieren. Fehler bei der Deklaration können zu Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall zu Steuerstrafverfahren führen. Eine korrekte Steuerabwicklung ist somit eine Grundlage für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Beispiele
- Ein Gastgeber in Deutschland erzielt 18.000 € Mieteinnahmen mit seiner Ferienwohnung. Er kann Werbungskosten in Höhe von 7.000 € (Zinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Marketing) abziehen. Sein steuerpflichtiger Gewinn aus der Vermietung beträgt 11.000 €, der zu seinem übrigen Einkommen addiert und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
- Eine Vermieterin in Österreich nutzt für ihre kleine Ferienwohnung die gesetzliche Pauschalierung für Werbungskosten. Von ihren 12.000 € Jahreseinnahmen kann sie pauschal 30 %, also 3.600 €, als Ausgaben absetzen, ohne Einzelbelege vorlegen zu müssen. Die verbleibenden 8.400 € sind steuerpflichtig. Die genauen Regelungen zu Steuern bei der Vermietung in Österreich sind dabei zu beachten.
- Ein Eigentümer in der Schweiz (Kanton Graubünden) vermietet ein Chalet. Er deklariert Mieteinnahmen von 25.000 CHF. Er hat die Wahl, entweder die tatsächlichen Unterhaltskosten (z. B. 6.000 CHF für Reparaturen und Versicherung) oder eine kantonale Unterhaltspauschale (z. B. 20 % der Mieteinnahmen) abzuziehen. Der resultierende Nettobetrag wird als Einkommen auf Bundes- und Kantonsebene versteuert.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Einkommensteuer bei Vermietung
Muss ich auch bei nur gelegentlicher Vermietung meiner Ferienwohnung Einkommensteuer zahlen?+
Was sind die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten bei einer Ferienwohnung?+
Gibt es einen Unterschied zwischen kurzfristiger und langfristiger Vermietung bei der Einkommensteuer?+
Wie wird die Abschreibung (AfA) für eine Ferienwohnung berechnet?+
Verwandte Begriffe
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung, die Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von Übernachtungsgästen in Kur- und Erholungsorten zur Finanzierung touristischer Infrastruktur erhoben wird.
Betriebsausgaben bei Ferienvermietung
Betriebsausgaben sind alle laufenden Kosten, die durch die Vermietung einer Ferienunterkunft entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können.
Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ferienimmobilien
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt an, wenn eine Ferienimmobilie unentgeltlich übertragen wird. Die Regelungen unterscheiden sich im DACH-Raum erheblich.
