Finanzen

Was sind Betriebsausgaben bei der Ferienvermietung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Betriebsausgaben bei der Ferienvermietung sind alle Aufwendungen, die unmittelbar durch die Vermietung und Instandhaltung einer Ferienimmobilie veranlasst sind. Sie mindern die steuerpflichtigen Einnahmen und damit die Steuerlast des Vermieters. In Deutschland und Österreich werden diese Kosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten bezeichnet; in der Schweiz spricht man von abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten.

Davon abzugrenzen sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, die über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Abzug ist eine klare Gewinnerzielungsabsicht, um eine steuerlich irrelevante Liebhaberei auszuschließen.

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So funktioniert es

Vermieter sammeln im Laufe des Geschäftsjahres alle Belege für Ausgaben, die mit der Ferienunterkunft in Verbindung stehen. Diese werden in der jährlichen Steuererklärung deklariert, um die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer zu reduzieren. In Deutschland geschieht dies in der „Anlage V“, in Österreich im Formular „E1b“ und in der Schweiz im Liegenschaftenverzeichnis als Teil der Steuererklärung.

Wichtig ist die Trennung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und privat veranlassten Kosten. Bei gemischter Nutzung (Eigennutzung und Vermietung) müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden, meist nach der Anzahl der Vermietungs- und Eigennutzungstage.

Warum das wichtig ist

Die korrekte Erfassung und Geltendmachung von Betriebsausgaben ist entscheidend für die Rentabilität einer Ferienvermietung. Sie senkt die Steuerlast direkt und maximiert so den Nettoertrag. Eine lückenlose Dokumentation schützt zudem vor Nachfragen oder Streichungen durch das Finanzamt und ist die Grundlage für eine realistische Preisstrategie und Umsatzprognose.

Beispiele

  • Reinigungskosten: Ausgaben für die Endreinigung zwischen den Gästewechseln, inklusive Material und Lohn für Reinigungskräfte.
  • Provisionen für Buchungsportale: Gebühren, die an OTAs für vermittelte Buchungen gezahlt werden.
  • Verbrauchskosten: Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Internet und Müllabfuhr, die auf die Vermietungsperioden entfallen.
  • Marketingausgaben: Kosten für die Erstellung einer eigenen Website mit einer Software für die Vermietung, professionelle Immobilienfotografie oder Anzeigen auf Vermittlungsplattformen.
  • Versicherungen: Beiträge für die Haftpflichtversicherung für Vermieter, Gebäude- oder Inventarversicherung.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Betriebsausgaben bei Ferienvermietung

Kann ich Renovierungskosten sofort als Betriebsausgaben absetzen?+
Das hängt vom Umfang ab. Kleinere Instandhaltungsarbeiten (z.B. ein neuer Anstrich) sind sofort abzugsfähig. Größere Modernisierungen oder Herstellungsaufwand (z.B. ein Anbau) müssen über die Abschreibung (AfA) über mehrere Jahre verteilt werden. Die genaue Abgrenzung ist in den jeweiligen nationalen Steuergesetzen geregelt und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater geklärt werden.
Was passiert, wenn ich die Ferienwohnung auch selbst nutze?+
Bei gemischter Nutzung müssen die Kosten aufgeteilt werden. Aufwendungen, die direkt einem Gastaufenthalt zuzuordnen sind (z.B. Provisionen), sind voll abzugsfähig. Laufende Kosten wie Grundsteuer oder Versicherungen werden prozentual nach Vermietungs- und Eigennutzungstagen aufgeteilt. Nur der auf die Vermietung entfallende Anteil ist steuerlich absetzbar.
Sind die Kosten für Möbel und Ausstattung Betriebsausgaben?+
Ja, aber die Art des Abzugs hängt vom Wert ab. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können oft im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Die Schwellen dafür sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich. Teurere Einrichtungsgegenstände müssen über ihre übliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was eine Form der Abschreibung (AfA) darstellt.
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