Finanzen

Was sind Nebenkosten und Zusatzgebühren?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Nebenkosten und Zusatzgebühren sind alle Kosten, die einem Gast zusätzlich zum Grundpreis für die Übernachtung in einer Ferienunterkunft in Rechnung gestellt werden. Sie umfassen sowohl obligatorische Abgaben wie die Kurtaxe als auch verbrauchsabhängige Kosten für Strom oder Wasser.

Hinzu kommen optionale oder pauschale Gebühren für Dienstleistungen wie Endreinigung, die Mitnahme von Haustieren oder die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern. Eine transparente und vollständige Ausweisung dieser Kosten vor der Buchung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Preisklarheit für Verbraucher zu gewährleisten.

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So funktioniert es

Gastgeber legen fest, welche Leistungen zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet werden. Dies kann pauschal (z. B. eine feste Reinigungsgebühr pro Aufenthalt) oder verbrauchsabhängig (z. B. Stromkosten pro Kilowattstunde) erfolgen. Verbrauchsabhängige Kosten erfordern eine genaue Erfassung mittels Zählerständen bei An- und Abreise.

Alle anfallenden Kosten müssen in der Preisdarstellung vor der Buchung klar und unmissverständlich aufgeführt werden. Dies gilt sowohl für die eigene Webseite als auch für Inserate auf Online-Buchungsportalen (OTAs). Die Einziehung erfolgt meist zusammen mit der Restzahlung oder vor Ort.

Warum das wichtig ist

Die korrekte Handhabung von Nebenkosten und Zusatzgebühren ist entscheidend für die Rentabilität und Rechtssicherheit. Sie ermöglicht Gastgebern, variable Kosten fair an die Gäste weiterzugeben und zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Eine transparente Kommunikation verhindert negative Bewertungen und stärkt das Vertrauen der Gäste, was für den langfristigen Erfolg einer Ferienvermietung von zentraler Bedeutung ist.

Beispiele

  • Eine Ferienwohnung an der Ostsee berechnet eine obligatorische Endreinigungsgebühr von 80 EUR pro Aufenthalt, die im Endpreis enthalten sein muss.
  • Ein Gast in Garmisch-Partenkirchen (Deutschland) zahlt eine Kurtaxe von 3 EUR pro Nacht, die der Gastgeber im Auftrag der Gemeinde einzieht und abführt.
  • Ein Chalet in den Schweizer Alpen erlaubt die Mitnahme eines Hundes gegen eine optionale Gebühr von 15 CHF pro Nacht.
  • Ein Apartment in Wien (Österreich) bietet ein optionales Wäschepaket (Bettwäsche und Handtücher) für 20 EUR pro Person und Aufenthalt an.
  • Ein Ferienhaus rechnet den Stromverbrauch mit 0,40 EUR pro kWh ab. Der Zählerstand wird bei An- und Abreise gemeinsam mit dem Gast abgelesen und protokolliert.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Nebenkosten und Zusatzgebühren

Darf ich die Endreinigung als obligatorische Zusatzgebühr erheben?+
Ja, die Erhebung einer obligatorischen Endreinigungsgebühr ist zulässig. Entscheidend ist, dass diese Gebühr im Endpreis, der dem Gast vor der Buchung angezeigt wird, enthalten ist oder zumindest klar und unmissverständlich ausgewiesen wird. Dies fordern die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) sowie vergleichbare Regelungen zur Preistransparenz in Österreich und der Schweiz.
Wie muss ich verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Wasser abrechnen?+
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen Sie die Zählerstände bei An- und Abreise des Gastes protokollieren, idealerweise im Beisein des Gastes und schriftlich festgehalten im Übergabeprotokoll. Der Preis pro Einheit (z. B. pro kWh Strom) muss vorab im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung klar kommuniziert worden sein. Eine rein pauschale Schätzung ist rechtlich angreifbar.
Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe, Ortstaxe und Tourismusbeitrag?+
Kurtaxe (Deutschland), Ortstaxe (Österreich) oder Gästetaxe (Schweiz) sind kommunale Abgaben, die vom Gast pro Übernachtung zu zahlen sind und vom Gastgeber eingezogen und abgeführt werden. Der Tourismusbeitrag (in Teilen Österreichs und Deutschlands) ist hingegen eine Unternehmensabgabe, die vom Vermieter selbst an die Gemeinde entrichtet wird und nicht direkt auf den Gast umgelegt werden darf.
Muss ich auf Zusatzgebühren wie die Reinigungsgebühr Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) abführen?+
Ja, Zusatzgebühren wie für die Endreinigung oder Wäschepakete gelten als Nebenleistungen zur Hauptleistung (Beherbergung). Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auf diese Gebühren denselben ermäßigten Steuersatz anwenden, der auch für die Übernachtung gilt (z. B. 7 % in Deutschland, 10 % in Österreich, 3,8 % in der Schweiz, Stand 2026).
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