Was ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ferienimmobilien?
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung, die auch Ferienimmobilien betrifft. Die steuerliche Behandlung dieser Übertragungen ist im DACH-Raum grundlegend verschieden.
In Deutschland regelt dies das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). In Österreich wurde diese Steuer abgeschafft, stattdessen fällt bei der Übertragung von Immobilien Grunderwerbsteuer an. In der Schweiz ist die Besteuerung kantonal geregelt und variiert stark, wobei nahe Verwandte oft steuerbefreit sind.
Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify
So funktioniert es
In Deutschland wird die Steuer auf den Wert der Ferienimmobilie erhoben, wobei für vermietete Objekte ein Bewertungsabschlag von 10 % gilt. Die Höhe der Steuerlast hängt von den persönlichen Freibeträgen und der Steuerklasse des Erwerbers ab, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten.
In Österreich fällt bei unentgeltlicher Übertragung einer Ferienimmobilie Grunderwerbsteuer an. Die Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Für nahe Familienangehörige gilt ein gestaffelter Steuersatz von 0,5 % bis 3,5 %. Zusätzlich wird eine Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % fällig.
In der Schweiz erheben die Kantone die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Übertragungen an Ehepartner und direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen steuerfrei. Für andere Personenkreise wie Geschwister oder Nichtverwandte gelten je nach Kanton sehr unterschiedliche, teils hohe Steuersätze und Freibeträge.
Warum das wichtig ist
Die korrekte Handhabung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für die langfristige Vermögensplanung von Gastgebern entscheidend. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Folgen kann erhebliche finanzielle Belastungen für die Erben oder Beschenkten vermeiden. Insbesondere die Nutzung von Freibeträgen in Deutschland oder die steuerfreien Übertragungen an nahe Angehörige in der Schweiz bieten wichtige Gestaltungsmöglichkeiten, um den Fortbestand des Vermietungsbetriebs zu sichern.
Beispiele
- Ein Vater in Deutschland schenkt seiner Tochter ein Ferienhaus im Wert von 600.000 €. Nach Abzug des Bewertungsabschlags für Vermietung (10 %) und des persönlichen Freibetrags (400.000 €) muss die Tochter den Restbetrag von 140.000 € versteuern.
- Eine Mutter in Österreich vererbt ihrem Sohn eine Ferienwohnung im Wert von 300.000 €. Es fällt keine Erbschaftsteuer an. Stattdessen zahlt der Sohn Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 % auf die ersten 250.000 € und 2,0 % auf die restlichen 50.000 €) sowie die Grundbucheintragungsgebühr.
- Ein in Zürich wohnhafter Eigentümer vererbt seine Ferienwohnung im Kanton Graubünden an seine Ehefrau. In beiden Kantonen ist die Übertragung an Ehepartner vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Würde er die Wohnung an einen Freund vererben, fiele im Kanton Graubünden eine hohe Erbschaftsteuer an.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ferienimmobilien
Gibt es für vermietete Ferienimmobilien steuerliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer?+
Was passiert, wenn ich eine Ferienimmobilie im Ausland erbe?+
Muss ich die Ferienwohnung nach der Erbschaft weiter vermieten, um Steuervorteile zu behalten?+
Verwandte Begriffe
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland und Österreich anfällt.
Einkommensteuer bei Vermietung
Die Einkommensteuer bei Vermietung ist die Steuer, die auf die Gewinne aus der Vermietung von Immobilien, einschließlich Ferienwohnungen, erhoben wird.
Finanzierung von Ferienimmobilien
Die Finanzierung von Ferienimmobilien umfasst alle Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung für den Kauf oder Bau einer zur Kurzzeitvermietung genutzten Immobilie.
Fördermittel und Zuschüsse für Ferienimmobilien
Fördermittel sind finanzielle Hilfen von Staat oder Institutionen für Kauf, Bau oder Modernisierung von Ferienimmobilien zur Stärkung des Tourismus.
