Finanzen

Was ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ferienimmobilien?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung, die auch Ferienimmobilien betrifft. Die steuerliche Behandlung dieser Übertragungen ist im DACH-Raum grundlegend verschieden.

In Deutschland regelt dies das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). In Österreich wurde diese Steuer abgeschafft, stattdessen fällt bei der Übertragung von Immobilien Grunderwerbsteuer an. In der Schweiz ist die Besteuerung kantonal geregelt und variiert stark, wobei nahe Verwandte oft steuerbefreit sind.

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So funktioniert es

In Deutschland wird die Steuer auf den Wert der Ferienimmobilie erhoben, wobei für vermietete Objekte ein Bewertungsabschlag von 10 % gilt. Die Höhe der Steuerlast hängt von den persönlichen Freibeträgen und der Steuerklasse des Erwerbers ab, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten.

In Österreich fällt bei unentgeltlicher Übertragung einer Ferienimmobilie Grunderwerbsteuer an. Die Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Für nahe Familienangehörige gilt ein gestaffelter Steuersatz von 0,5 % bis 3,5 %. Zusätzlich wird eine Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % fällig.

In der Schweiz erheben die Kantone die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Übertragungen an Ehepartner und direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen steuerfrei. Für andere Personenkreise wie Geschwister oder Nichtverwandte gelten je nach Kanton sehr unterschiedliche, teils hohe Steuersätze und Freibeträge.

Warum das wichtig ist

Die korrekte Handhabung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für die langfristige Vermögensplanung von Gastgebern entscheidend. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Folgen kann erhebliche finanzielle Belastungen für die Erben oder Beschenkten vermeiden. Insbesondere die Nutzung von Freibeträgen in Deutschland oder die steuerfreien Übertragungen an nahe Angehörige in der Schweiz bieten wichtige Gestaltungsmöglichkeiten, um den Fortbestand des Vermietungsbetriebs zu sichern.

Beispiele

  • Ein Vater in Deutschland schenkt seiner Tochter ein Ferienhaus im Wert von 600.000 €. Nach Abzug des Bewertungsabschlags für Vermietung (10 %) und des persönlichen Freibetrags (400.000 €) muss die Tochter den Restbetrag von 140.000 € versteuern.
  • Eine Mutter in Österreich vererbt ihrem Sohn eine Ferienwohnung im Wert von 300.000 €. Es fällt keine Erbschaftsteuer an. Stattdessen zahlt der Sohn Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 % auf die ersten 250.000 € und 2,0 % auf die restlichen 50.000 €) sowie die Grundbucheintragungsgebühr.
  • Ein in Zürich wohnhafter Eigentümer vererbt seine Ferienwohnung im Kanton Graubünden an seine Ehefrau. In beiden Kantonen ist die Übertragung an Ehepartner vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Würde er die Wohnung an einen Freund vererben, fiele im Kanton Graubünden eine hohe Erbschaftsteuer an.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ferienimmobilien

Gibt es für vermietete Ferienimmobilien steuerliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer?+
Ja, in Deutschland. Nach § 13d ErbStG wird der Wert einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, was auch Ferienwohnungen einschließt, pauschal um 10 % gemindert. Dies reduziert die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Voraussetzung ist, dass die Immobilie im Inland oder in der EU/EWR liegt. In Österreich und der Schweiz gibt es keine direkt vergleichbare Regelung im Rahmen der dort anfallenden Steuern auf Immobilienübertragungen.
Was passiert, wenn ich eine Ferienimmobilie im Ausland erbe?+
Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, unterliegt Ihr weltweites Erbe der deutschen Erbschaftsteuer. Eine im Ausland gezahlte Steuer kann unter Umständen angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In Österreich fällt für ausländische Immobilien keine Grunderwerbsteuer an. In der Schweiz hängt die Besteuerung von Doppelbesteuerungsabkommen und dem kantonalen Recht ab. Eine professionelle steuerliche Beratung ist hier unerlässlich, um die komplexen internationalen Regelungen korrekt anzuwenden.
Muss ich die Ferienwohnung nach der Erbschaft weiter vermieten, um Steuervorteile zu behalten?+
In Deutschland ist der Bewertungsabschlag von 10 % für vermietete Immobilien nicht an eine bestimmte Behaltensfrist oder Weiternutzung geknüpft. Sie können die Vermietung also nach dem Erwerb beenden, ohne den Vorteil rückwirkend zu verlieren. Anders verhält es sich bei der Übertragung von Betriebsvermögen, wo oft lange Fristen gelten. In Österreich und der Schweiz sind die anfallenden Steuern (Grunderwerbsteuer bzw. kantonale Steuern) ebenfalls nicht an eine zukünftige Nutzung gebunden.
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