Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird in Deutschland und Österreich erhoben und zählt zu den Verkehrssteuern, da sie auf einen Rechtsvorgang, den Eigentumsübergang, abzielt. Die Steuer ist vom Käufer zu entrichten und wird einmalig fällig. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im notariellen Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. In der Schweiz existiert mit der Handänderungssteuer eine vergleichbare kantonale und kommunale Abgabe, die beim Eigentümerwechsel von Grundstücken erhoben wird.
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von Lodgify
So funktioniert es
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags meldet der Notar den Erwerbsvorgang an das zuständige Finanzamt. Daraufhin erlässt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Nach vollständiger Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, damit der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen kann. Ohne sie ist ein rechtlicher Eigentumsübergang nicht möglich.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Investoren in Ferienimmobilien ist die Grunderwerbsteuer ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Anschaffung. Sie erhöht die initialen Investitionskosten und muss in der Finanzierungs- und Rentabilitätsplanung berücksichtigt werden. Steuerlich zählt sie zu den Anschaffungskosten des Gebäudes und kann über die Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden, was die jährliche Steuerlast aus den Mieteinnahmen mindert.
Beispiele
- Deutschland (Beispiel Berlin): Beim Kauf einer Ferienwohnung in Berlin für 400.000 € fällt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 % an. Der Käufer muss somit 24.000 € an das Finanzamt zahlen (Stand: 2026).
- Deutschland (Beispiel Bayern): Für eine Immobilie zum gleichen Preis von 400.000 € in Bayern beträgt der Steuersatz 3,5 %. Die zu zahlende Steuer beläuft sich hier auf 14.000 € (Stand: 2026).
- Österreich: Beim Erwerb eines Ferienhauses in Österreich für 400.000 € gilt der landesweite Satz von 3,5 %. Die Grunderwerbsteuer beträgt somit 14.000 € (Stand: 2026).
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?+
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?+
Fällt die Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung oder Erbschaft an?+
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