Finanzen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird in Deutschland und Österreich erhoben und zählt zu den Verkehrssteuern, da sie auf einen Rechtsvorgang, den Eigentumsübergang, abzielt. Die Steuer ist vom Käufer zu entrichten und wird einmalig fällig. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im notariellen Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis.

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. In der Schweiz existiert mit der Handänderungssteuer eine vergleichbare kantonale und kommunale Abgabe, die beim Eigentümerwechsel von Grundstücken erhoben wird.

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So funktioniert es

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags meldet der Notar den Erwerbsvorgang an das zuständige Finanzamt. Daraufhin erlässt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Nach vollständiger Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, damit der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen kann. Ohne sie ist ein rechtlicher Eigentumsübergang nicht möglich.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Investoren in Ferienimmobilien ist die Grunderwerbsteuer ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Anschaffung. Sie erhöht die initialen Investitionskosten und muss in der Finanzierungs- und Rentabilitätsplanung berücksichtigt werden. Steuerlich zählt sie zu den Anschaffungskosten des Gebäudes und kann über die Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden, was die jährliche Steuerlast aus den Mieteinnahmen mindert.

Beispiele

  • Deutschland (Beispiel Berlin): Beim Kauf einer Ferienwohnung in Berlin für 400.000 € fällt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 % an. Der Käufer muss somit 24.000 € an das Finanzamt zahlen (Stand: 2026).
  • Deutschland (Beispiel Bayern): Für eine Immobilie zum gleichen Preis von 400.000 € in Bayern beträgt der Steuersatz 3,5 %. Die zu zahlende Steuer beläuft sich hier auf 14.000 € (Stand: 2026).
  • Österreich: Beim Erwerb eines Ferienhauses in Österreich für 400.000 € gilt der landesweite Satz von 3,5 %. Die Grunderwerbsteuer beträgt somit 14.000 € (Stand: 2026).

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?+
In Deutschland ist die Höhe der Grunderwerbsteuer Ländersache. Die Steuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises (Stand: 2026). Es ist daher entscheidend, den am Standort der Immobilie geltenden Satz zu prüfen. Eine bundesweite Übersicht bieten die Finanzministerien. Die Zahlung ist eine Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?+
Die Grunderwerbsteuer kann nicht als sofortiger Aufwand von der Steuer abgesetzt werden. Stattdessen wird sie bei vermieteten Immobilien, wie Ferienwohnungen, den Anschaffungskosten zugerechnet. Diese Gesamtkosten bilden die Basis für die jährliche Abschreibung (AfA), wodurch die Steuerlast über die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt gemindert wird.
Fällt die Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung oder Erbschaft an?+
Nein, bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien fällt in Deutschland und Österreich in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Diese Vorgänge unterliegen stattdessen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, für die eigene Regelungen und persönliche Freibeträge gelten. Die Grunderwerbsteuer greift spezifisch bei entgeltlichen Kaufgeschäften.
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