Was ist der Fremdenverkehrsbeitrag, Tourismusbeitrag oder Pflichtbeitrag?
Der Fremdenverkehrsbeitrag, je nach Region auch Tourismusbeitrag oder Pflichtbeitrag genannt, ist eine kommunale oder landesrechtliche Abgabe. Sie wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die direkt oder indirekt einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Tourismus ziehen. Dazu zählen neben Hotels und Gastronomie auch Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Die Einnahmen aus diesem Beitrag sind zweckgebunden und dienen der Finanzierung, Herstellung und Unterhaltung von touristischen Einrichtungen und Marketingmaßnahmen. Er ist strikt von der Kurtaxe oder Ortstaxe zu unterscheiden, die vom Gast entrichtet wird.
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von Lodgify
So funktioniert es
Die genaue Ausgestaltung des Beitrags ist im DACH-Raum unterschiedlich geregelt. In Deutschland erheben anerkannte Tourismusgemeinden den Fremdenverkehrsbeitrag auf Basis der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Bundesländer. Die Bemessungsgrundlage ist meist der durch den Tourismus bedingte Umsatz oder Gewinn des Unternehmens.
In Österreich wird der als Pflichtbeitrag oder Tourismusbeitrag bezeichnete Betrag durch die Landestourismusgesetze geregelt. Beitragspflichtig sind Unternehmer, deren Tätigkeit auf den Tourismus ausgerichtet ist. Die Abgabe wird an den zuständigen Tourismusverband entrichtet und richtet sich oft nach dem Umsatz und einer Einteilung in Beitragsklassen.
In der Schweiz erheben Kantone und Gemeinden eine ähnliche, oft als Tourismusförderungsabgabe (TFA) bezeichnete Abgabe von Unternehmen, die vom Tourismus profitieren. Die Regelungen und Berechnungsmethoden sind kantonal und kommunal sehr verschieden.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Hausverwaltungen stellt dieser Beitrag einen relevanten Betriebskostenfaktor dar, der in die Kalkulation der Mietpreise einfließen muss. Da es sich um eine gesetzliche Pflichtabgabe handelt, ist es entscheidend, die lokalen Vorschriften genau zu kennen und die Abgabe fristgerecht zu entrichten, um Nachforderungen und Bußgelder zu vermeiden. Anders als die Kurtaxe kann dieser Beitrag nicht separat auf der Rechnung für den Gast ausgewiesen werden.
Beispiele
- Ein Vermieter einer Ferienwohnung in einer bayerischen Tourismusgemeinde zahlt einen prozentualen Anteil seines Jahresumsatzes als Fremdenverkehrsbeitrag an die Gemeinde.
- Ein Hotelbetreiber in Tirol (Österreich) wird in eine Beitragsgruppe des lokalen Tourismusverbands eingestuft und leistet einen Pflichtbeitrag, der sich nach seinem Umsatz bemisst.
- Der Inhaber eines Sportgeschäfts in einem Schweizer Bergdorf entrichtet eine kantonale Tourismusförderungsabgabe, da sein Geschäft maßgeblich von Touristen profitiert.
- Eine Agentur, die mehrere Ferienhäuser an der Ostsee verwaltet, muss für jedes Objekt entsprechend der Gemeindesatzung einen Tourismusbeitrag abführen.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Fremdenverkehrsbeitrag / Tourismusbeitrag / Pflichtbeitrag
Muss ich als privater Vermieter einer einzigen Ferienwohnung auch einen Fremdenverkehrsbeitrag zahlen?+
Wie wird die Höhe des Tourismusbeitrags berechnet?+
Kann ich den Fremdenverkehrsbeitrag auf meine Gäste umlegen?+
Was ist der Unterschied zwischen Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe?+
Verwandte Begriffe
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von Übernachtungsgästen in Kur- und Erholungsorten zur Finanzierung touristischer Infrastruktur erhoben wird.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde offiziell angezeigt wird.
Einkommensteuer bei Vermietung
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Umsatzsteuer bei Ferienvermietung
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Umsatz aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienunterkünften, die je nach Land unterschiedliche Sätze und Regeln hat.
