Politik und Rechtliches

Was ist die Ortstaxe in Österreich?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Die Ortstaxe, auch Nächtigungstaxe oder Kurtaxe genannt, ist eine in Österreich auf Landesebene gesetzlich verankerte, aber von den Gemeinden eingehobene Abgabe. Sie wird pro Person und Übernachtung von Gästen entrichtet, die in einer Gemeinde nächtigen, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben. Die Einnahmen aus der Ortstaxe sind zweckgebunden und dienen der Finanzierung und Förderung der touristischen Infrastruktur und Angebote vor Ort, wie zum Beispiel Wanderwege, Informationszentren oder öffentliche Veranstaltungen.

Die Höhe der Abgabe sowie etwaige Befreiungen (z. B. für Kinder, Geschäftsreisende oder bei längeren Aufenthalten) werden durch die jeweiligen Landestourismusgesetze und die darauf basierenden Gemeindeordnungen festgelegt. Gastgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Ortstaxe von ihren Gästen einzuheben und fristgerecht an die zuständige Gemeinde abzuführen.

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So funktioniert es

Gastgeber von Ferienunterkünften in Österreich müssen die Ortstaxe von jedem abgabepflichtigen Gast einheben. Dies geschieht üblicherweise beim Check-in oder wird als separater Posten auf der Rechnung ausgewiesen. Die genaue Höhe pro Person und Nacht variiert je nach Bundesland und Gemeinde erheblich.

Die eingehobenen Beträge müssen in einem Gästeverzeichnis oder einem ähnlichen Meldesystem erfasst werden. In regelmäßigen Abständen, meist monatlich oder quartalsweise, müssen Gastgeber eine Abgabenerklärung bei der zuständigen Gemeinde einreichen und die gesammelte Summe abführen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu Verwaltungsstrafen führen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber ist die korrekte Handhabung der Ortstaxe eine wesentliche rechtliche Verpflichtung. Eine fehlerhafte Berechnung, Einhebung oder Abfuhr kann zu Nachforderungen und Strafen führen. Zudem ist die transparente Kommunikation der Abgabe gegenüber den Gästen wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und den Gesamtpreis der Buchung klar darzustellen. Die Einnahmen tragen direkt zur Attraktivität der Tourismusdestination bei, was wiederum den Gastgebern zugutekommt.

Beispiele

  • In Wien beträgt die Nächtigungsabgabe 3,2 % des Beherbergungsentgelts (ohne Umsatzsteuer und Frühstücksanteil), wie im Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) festgelegt (Stand: 2026).
  • In Tirol variiert die Ortstaxe je nach Tourismusverband und Saison. Beispielsweise kann in einer Gemeinde wie St. Anton am Arlberg ein Betrag von 5,05 € pro Person und Nacht anfallen (Stand: 2026), während andere Gemeinden niedrigere Sätze haben.
  • Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (14 und 16 Jahre) übernachtet für drei Nächte in Zell am See-Kaprun. Da die Ortstaxe (hier: 2,05 € pro Nacht, Stand: 2026) erst ab dem 15. Lebensjahr fällig wird, muss der Gastgeber für drei Nächte und drei Personen (2 Erwachsene, 1 Kind über 15) insgesamt 18,45 € (3 Personen * 3 Nächte * 2,05 €) einheben und abführen.

Häufige Fragen zu Ortstaxe (Österreich)

Muss ich die Ortstaxe auch bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com einheben?+
Ja, als Gastgeber sind Sie grundsätzlich immer für die korrekte Einhebung und Abfuhr der Ortstaxe verantwortlich. Einige Online-Buchungsplattformen (OTAs) bieten an, die Abgabe im Auftrag des Gastgebers automatisch einzuziehen und abzuführen. Sie müssen jedoch prüfen, ob dieser Service für Ihre Gemeinde verfügbar ist und die Funktion aktivieren. Andernfalls müssen Sie die Ortstaxe separat vom Gast einfordern.
Was ist der Unterschied zwischen der Ortstaxe und dem Tourismusbeitrag?+
Die Ortstaxe (oder Nächtigungstaxe) ist eine Gästetaxe, die pro Person und Nacht vom Gast bezahlt wird. Der Gastgeber hebt sie nur treuhänderisch ein. Der Tourismusbeitrag (oder Fremdenverkehrsbeitrag) hingegen ist eine Unternehmensabgabe, die direkt vom Beherbergungsbetrieb selbst an die Gemeinde oder den Tourismusverband entrichtet wird. Ihre Höhe bemisst sich oft am Umsatz oder an der Betriebsgröße.
Gibt es Ausnahmen von der Ortstaxenpflicht?+
Ja, die Landestourismusgesetze sehen verschiedene Befreiungstatbestände vor. Häufig sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter (oft 14 oder 15 Jahre) befreit. Auch Nächtigungen im Rahmen von Dienstreisen, Schulveranstaltungen oder bei Aufenthalten von mehr als zwei Monaten können je nach Bundesland von der Abgabe ausgenommen sein. Die genauen Regelungen müssen Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.
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