Politik und Rechtliches

Was ist die Tourismusförderungsabgabe in der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Tourismusförderungsabgabe ist eine öffentliche Abgabe in der Schweiz, die von Kantonen oder Gemeinden erhoben wird. Abgabepflichtig sind juristische und natürliche Personen, die direkt oder indirekt einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Dazu zählen nicht nur Beherbergungsbetriebe, sondern oft auch Restaurants, Bergbahnen oder Detailhändler.

Im Gegensatz zur Kurtaxe, die vom Gast bezahlt wird, ist die Tourismusförderungsabgabe eine Betriebsabgabe, die vom Unternehmen selbst geschuldet wird. Die Einnahmen sind zweckgebunden für die Finanzierung von Tourismusmarketing, Gästeinformation und touristischer Infrastruktur.

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So funktioniert es

Die rechtliche Grundlage bilden kantonale Tourismusgesetze und die darauf basierenden kommunalen Reglemente. Diese legen den Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen fest. Die Berechnung der Abgabe variiert stark je nach Standort: Sie kann als Pauschale, als Prozentsatz vom Umsatz oder auf Basis von Kennzahlen wie Bettenzahl, Zimmeranzahl oder Betriebsfläche festgesetzt werden. Das Unternehmen entrichtet die Abgabe direkt an die zuständige Gemeinde oder die beauftragte Tourismusorganisation.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen in der Schweiz ist die Tourismusförderungsabgabe ein fester Bestandteil der Betriebskosten, der in die Finanzplanung und Preiskalkulation einfliessen muss. Da es sich um eine Unternehmensabgabe handelt, kann sie nicht wie die Kurtaxe als separater Posten auf der Gastrechnung ausgewiesen werden. Sie muss durch den Übernachtungspreis gedeckt werden. Die Nichtentrichtung kann zu empfindlichen Nachforderungen und Bussen führen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Tourismusförderungsabgabe (Schweiz)

Wie unterscheidet sich die Tourismusförderungsabgabe von der Kurtaxe?+
Der zentrale Unterschied liegt im Schuldner der Abgabe. Die Kurtaxe wird vom Gast für seinen Aufenthalt geschuldet und vom Gastgeber lediglich für die Gemeinde eingezogen. Die Tourismusförderungsabgabe hingegen ist eine Unternehmensabgabe, die der Gastgeber bzw. Unternehmer selbst aus eigenen Mitteln bezahlen muss. Sie stellt für den Betrieb einen direkten Kostenfaktor dar, während die Kurtaxe ein durchlaufender Posten ist.
Muss ich als Vermieter einer einzigen Ferienwohnung auch eine Tourismusförderungsabgabe zahlen?+
Ja, das ist in vielen Fällen so. Die Abgabepflicht knüpft in der Regel an die touristische Tätigkeit an, nicht an die Grösse des Betriebs. Auch private Kleinvermieter sind oft abgabepflichtig, wenn das kantonale oder kommunale Gesetz dies vorsieht. Es ist unerlässlich, sich bei der Gemeinde am Standort der Ferienwohnung über die lokalen Vorschriften genau zu informieren.
Was ist der Unterschied zur Beherbergungsabgabe?+
Die Begriffe werden je nach Kanton unterschiedlich verwendet. Oft ist die Beherbergungsabgabe eine spezifische Abgabe nur für Logierbetriebe, während die Tourismusförderungsabgabe einen breiteren Kreis von Unternehmen (z.B. auch Gastronomie) erfasst. In manchen Kantonen existieren beide Abgaben nebeneinander, in anderen ist die Beherbergungsabgabe eine Form der Tourismusförderungsabgabe. Die genaue Regelung ist dem kantonalen Recht zu entnehmen.
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