Was ist die Tourismusförderungsabgabe in der Schweiz?
Die Tourismusförderungsabgabe ist eine öffentliche Abgabe in der Schweiz, die von Kantonen oder Gemeinden erhoben wird. Abgabepflichtig sind juristische und natürliche Personen, die direkt oder indirekt einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Dazu zählen nicht nur Beherbergungsbetriebe, sondern oft auch Restaurants, Bergbahnen oder Detailhändler.
Im Gegensatz zur Kurtaxe, die vom Gast bezahlt wird, ist die Tourismusförderungsabgabe eine Betriebsabgabe, die vom Unternehmen selbst geschuldet wird. Die Einnahmen sind zweckgebunden für die Finanzierung von Tourismusmarketing, Gästeinformation und touristischer Infrastruktur.
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von Lodgify
So funktioniert es
Die rechtliche Grundlage bilden kantonale Tourismusgesetze und die darauf basierenden kommunalen Reglemente. Diese legen den Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen fest. Die Berechnung der Abgabe variiert stark je nach Standort: Sie kann als Pauschale, als Prozentsatz vom Umsatz oder auf Basis von Kennzahlen wie Bettenzahl, Zimmeranzahl oder Betriebsfläche festgesetzt werden. Das Unternehmen entrichtet die Abgabe direkt an die zuständige Gemeinde oder die beauftragte Tourismusorganisation.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Hausverwaltungen in der Schweiz ist die Tourismusförderungsabgabe ein fester Bestandteil der Betriebskosten, der in die Finanzplanung und Preiskalkulation einfliessen muss. Da es sich um eine Unternehmensabgabe handelt, kann sie nicht wie die Kurtaxe als separater Posten auf der Gastrechnung ausgewiesen werden. Sie muss durch den Übernachtungspreis gedeckt werden. Die Nichtentrichtung kann zu empfindlichen Nachforderungen und Bussen führen.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Tourismusförderungsabgabe (Schweiz)
Wie unterscheidet sich die Tourismusförderungsabgabe von der Kurtaxe?+
Muss ich als Vermieter einer einzigen Ferienwohnung auch eine Tourismusförderungsabgabe zahlen?+
Was ist der Unterschied zur Beherbergungsabgabe?+
Verwandte Begriffe
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von Übernachtungsgästen in Kur- und Erholungsorten zur Finanzierung touristischer Infrastruktur erhoben wird.
Umsatzsteuer bei Ferienvermietung
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Umsatz aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienunterkünften, die je nach Land unterschiedliche Sätze und Regeln hat.
Fremdenverkehrsbeitrag / Tourismusbeitrag / Pflichtbeitrag
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine von Unternehmen an die Gemeinde oder den Tourismusverband zu zahlende Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur.
Beherbergungsabgabe (Schweiz)
Die Beherbergungsabgabe ist eine in einigen Schweizer Kantonen erhobene Gebühr, die vom Beherbergungsbetrieb pro Logiernacht geschuldet wird.
