Politik und Rechtliches

Was ist die Beherbergungsabgabe in der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Beherbergungsabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die ausschliesslich in der Schweiz in bestimmten Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Im Gegensatz zur Kurtaxe, die vom Gast geschuldet wird, ist bei der Beherbergungsabgabe der Beherbergungsbetrieb selbst (der Gastgeber oder die Verwaltung) der Steuerschuldner. Die Abgabe wird pro bezahlter Übernachtung (Logiernacht) berechnet und direkt vom Betrieb an die zuständige Behörde abgeführt.

Die Einnahmen dienen meist der Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote. Die Höhe und die genauen Bestimmungen variieren je nach kantonalem oder kommunalem Recht.

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So funktioniert es

Gastgeber in einem Kanton oder einer Gemeinde mit Beherbergungsabgabe müssen die Anzahl der steuerpflichtigen Logiernächte in einem bestimmten Zeitraum (z. B. monatlich, quartalsweise oder jährlich) erfassen. Auf Basis dieser Anzahl berechnen sie die geschuldete Abgabe gemäss dem geltenden Tarif.

Der Betrag wird anschliessend an die zuständige kantonale oder kommunale Steuerbehörde deklariert und überwiesen. Da der Betrieb steuerpflichtig ist, wird die Abgabe in der Regel als Betriebsausgabe verbucht und in die Kalkulation des Übernachtungspreises einbezogen, anstatt sie auf der Rechnung für den Gast separat auszuweisen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen in der Schweiz ist die Kenntnis der lokalen Beherbergungsabgabe essenziell für die Preisgestaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Da die Abgabe die Marge direkt schmälert, muss sie bei der Berechnung der Zimmerpreise und der finanziellen Planung berücksichtigt werden. Die Nichtabführung kann zu Nachforderungen und Bussen führen. Es ist daher unerlässlich, die lokalen Vorschriften genau zu kennen und umzusetzen.

Beispiele

  • Kanton Luzern: Im Kanton Luzern sind Beherbergerinnen und Beherberger verpflichtet, eine kantonale Beherbergungsabgabe pro Logiernacht zu entrichten. Die Höhe beträgt CHF 0.40 pro Nacht (Stand: 2024).
  • Kanton Bern: Der Kanton Bern erhebt eine kantonale Beherbergungsabgabe (KBA) von CHF 1.00 pro Logiernacht, die vom Beherbergungsbetrieb geschuldet wird. Zusätzlich können Gemeinden eine eigene Kurtaxe erheben, die vom Gast zu zahlen ist.
  • Abgrenzung zur Kurtaxe: In vielen Tourismusorten wie Zermatt (Kanton Wallis) zahlt der Gast eine Kurtaxe (z. B. CHF 3.00 bis CHF 4.00 pro Nacht). Der Gastgeber zieht diese nur ein und leitet sie weiter. Die Beherbergungsabgabe hingegen ist eine eigene Steuerschuld des Gastgebers.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Beherbergungsabgabe (Schweiz)

Muss ich als Gastgeber die Beherbergungsabgabe auf der Rechnung an den Gast separat ausweisen?+
In der Regel nicht. Da Sie als Gastgeber der Schuldner der Abgabe sind, gilt sie als Teil Ihrer Betriebskosten. Sie wird üblicherweise in den Gesamtpreis der Unterkunft einkalkuliert. Im Gegensatz dazu wird die Kurtaxe, die der Gast schuldet, oft als separater Posten auf der Rechnung aufgeführt.
Was ist der Unterschied zwischen der Beherbergungsabgabe und der Kurtaxe in der Schweiz?+
Der Hauptunterschied liegt im Steuerschuldner. Die Beherbergungsabgabe wird vom Gastgeber geschuldet und ist eine Betriebssteuer. Die Kurtaxe (auch Gästetaxe oder Ortstaxe genannt) wird vom Gast geschuldet. Der Gastgeber hat bei der Kurtaxe lediglich die Funktion eines Inkassobeauftragten für die Gemeinde.
Erheben alle Kantone in der Schweiz eine Beherbergungsabgabe?+
Nein, die Regelungen sind kantonal und kommunal sehr unterschiedlich. Einige Kantone wie Luzern oder Bern erheben eine Beherbergungsabgabe, während andere nur eine Kurtaxe, eine Tourismusförderungsabgabe oder gar keine dieser Abgaben kennen. Gastgeber müssen sich zwingend über die lokalen Vorschriften an ihrem Standort informieren.
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