Politik und Rechtliches

Was ist das Wiener Kurzzeitvermietungs-Register?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Das Wiener Kurzzeitvermietungs-Register ist eine seit dem 1. Juli 2024 verpflichtende, offizielle Datenbank für alle Unterkünfte, die in Wien zu touristischen Zwecken kurzfristig vermietet werden. Es wurde im Rahmen der Wiener Bauordnungsnovelle 2024 eingeführt, um die Einhaltung lokaler Vorschriften, insbesondere der 90-Tage-Regel in Wohnzonen, zu überwachen und die korrekte Abfuhr der Ortstaxe sicherzustellen.

Jede registrierte Wohneinheit erhält eine eindeutige Registrierungsnummer. Diese Nummer muss von Gastgebern bei allen öffentlichen Angeboten, zum Beispiel auf Online-Vermittlungsplattformen, gut sichtbar angegeben werden. Dies ist eine rein österreichische, auf Wien beschränkte Regelung.

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So funktioniert es

Gastgeber in Wien müssen ihre Unterkunft über ein Online-Portal der Stadt Wien registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie eine spezifische Registrierungsnummer für ihre Immobilie. Diese Nummer ist anschließend verpflichtend in allen Inseraten auf OTAs wie Airbnb oder Booking.com sowie auf der eigenen Website anzugeben.

Die Vermittlungsplattformen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Existenz und Gültigkeit der Registrierungsnummer zu überprüfen und regelmäßig Daten über die Vermietungen an die Behörden zu übermitteln. Dieser Datenaustausch ist ein zentraler Bestandteil der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die europaweit einheitliche Regeln schafft.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen in Wien ist die Registrierung eine grundlegende Voraussetzung für die legale Kurzzeitvermietung. Ohne gültige Registrierungsnummer dürfen Unterkünfte nicht mehr auf Online-Plattformen angeboten werden. Das Register ermöglicht es der Stadt, die 90-Tage-Beschränkung in Wohnzonen effektiv durchzusetzen und illegale Vermietungen zu identifizieren, was bei Nichtbeachtung zu hohen Verwaltungsstrafen führen kann.

Beispiele

  • Ein Gastgeber, der seine Wohnung im 7. Bezirk (Neubau) in einer ausgewiesenen Wohnzone vermietet, muss diese registrieren und darf sie für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr an Touristen überlassen.
  • Eine Agentur, die mehrere Apartments außerhalb von Wohnzonen verwaltet, muss jedes einzelne Apartment im Register eintragen, ist aber nicht von der 90-Tage-Regel betroffen.
  • Ein Vermieter gibt bei der Erstellung seines Inserats auf einer OTA-Plattform seine Wiener Registrierungsnummer in das dafür vorgesehene Feld ein, um das Listing freischalten zu können.
  • Die Stadt Wien gleicht die übermittelten Buchungsdaten der Plattformen mit den Daten aus dem Register ab, um die Einhaltung der Ortstaxenpflicht zu überprüfen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Wiener Kurzzeitvermietungs-Register

Gilt die Registrierungspflicht für alle Unterkünfte in Wien?+
Ja, die Registrierungspflicht gilt für jede Form der kurzzeitigen entgeltlichen Beherbergung von Gästen in Wien, unabhängig vom Standort, der Art der Unterkunft oder der Anzahl der Vermietungstage. Die damit verbundene 90-Tage-Beschränkung für die Vermietungsdauer gilt jedoch ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Wohnzonen.
Was passiert, wenn ich meine Unterkunft nicht im Wiener Kurzzeitvermietungs-Register anmelde?+
Die Vermietung einer nicht registrierten Unterkunft ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Zudem sind Online-Vermittlungsplattformen verpflichtet, Inserate ohne gültige Registrierungsnummer zu sperren oder zu entfernen, was eine Vermarktung der Unterkunft praktisch unmöglich macht.
Wo kann ich prüfen, ob meine Immobilie in einer Wiener Wohnzone liegt?+
Die Abgrenzung der Wohnzonen ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien festgelegt. Über den offiziellen Online-Flächenwidmungsplan auf der Webseite wien.gv.at können Sie für jede Adresse exakt prüfen, ob diese in einer Wohnzone liegt und somit der 90-Tage-Regelung für Kurzzeitvermietung unterliegt.
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