Industrie

Was ist eine Kurzzeitvermietung?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Kurzzeitvermietung ist die gewerbliche oder private Überlassung von möbliertem Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum, der üblicherweise von einer Nacht bis zu sechs Monaten reicht. Im Gegensatz zur langfristigen Wohnraummiete, die dem Mietrecht unterliegt, handelt es sich bei der Kurzzeitvermietung rechtlich meist um einen Beherbergungsvertrag.

Zielgruppen sind typischerweise Touristen, Geschäftsreisende oder Personen, die eine temporäre Unterkunft suchen. Die Vermietung erfolgt oft über Online-Plattformen und umfasst neben der reinen Übernachtungsmöglichkeit häufig auch Serviceleistungen wie Reinigung oder die Bereitstellung von Bettwäsche.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen am Standort der Immobilie, da diese stark variieren. Dies umfasst Bau- und Planungsrecht sowie spezielle Gesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Anschließend ist oft eine behördliche Registrierung oder Genehmigung erforderlich, die zur Vergabe einer Registrierungsnummer führt. Diese Nummer muss in der Regel in allen Inseraten angegeben werden.

Nach der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen inserieren Gastgeber ihre Unterkunft auf Online-Reiseagenturen (OTAs) oder einer eigenen Direktbuchungs-Webseite. Die operative Abwicklung umfasst die Verwaltung von Buchungen, die Kommunikation mit Gästen, die Organisation von Check-in und Reinigung sowie die korrekte Abführung von Steuern und lokalen Abgaben wie der Kurtaxe.

Warum das wichtig ist

Die korrekte Einordnung einer Tätigkeit als Kurzzeitvermietung ist entscheidend, da sie weitreichende rechtliche, steuerliche und administrative Konsequenzen hat. Sie bestimmt, welche Gesetze (z.B. Zweckentfremdungsverbote), Steuern (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) und Abgaben (Kurtaxe, Tourismusbeitrag) anfallen. Eine falsche Klassifizierung kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Für professionelle Betreiber ist das Verständnis der lokalen Regelungen daher fundamental für ein legales und profitables Geschäft.

Beispiele

  • Ein Ehepaar vermietet seine Einliegerwohnung in Freiburg tageweise an Touristen, um ein Zusatzeinkommen zu generieren.
  • Eine Agentur verwaltet ein Portfolio von 20 Apartments in Wien, die sie für Zeiträume von drei Tagen bis zu sechs Monaten an Geschäftsreisende und Expatriates vermietet.
  • Ein Eigentümer eines Chalets in Graubünden nutzt dieses nur wenige Wochen im Jahr selbst und bietet es die restliche Zeit über eine Online-Plattform zur wochenweisen Vermietung an Skifahrer und Wanderer an.
  • Ein Student in Hamburg vermietet während eines Auslandssemesters seine gesamte Wohnung für vier Monate, was in vielen Städten bereits als genehmigungspflichtige Kurzzeitvermietung gilt.

Häufige Fragen zu Kurzzeitvermietung

Ab wann gilt meine Vermietung als gewerblich?+
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und einem Gewerbebetrieb ist fließend. Entscheidend sind Kriterien wie der Umfang, die Organisation (z.B. hotelähnliche Leistungen) und die Gewinnerzielungsabsicht. Eine gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt hat steuerliche und melderechtliche Folgen, wie eine mögliche Gewerbesteuerpflicht in Deutschland. Eine verbindliche Klärung kann nur durch eine steuerliche Beratung erfolgen.
Welche Steuern fallen bei der Kurzzeitvermietung an?+
In der Regel fallen Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen und lokale Abgaben wie die Kurtaxe an. Ob Umsatzsteuer (in DE/AT) bzw. Mehrwertsteuer (in CH) zu entrichten ist, hängt von Ihrem Umsatz ab. In Deutschland und Österreich gibt es Kleinunternehmerregelungen, die Sie befreien können. In der Schweiz gilt eine Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerpflicht. Eine steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.
Benötige ich immer eine Genehmigung für die Kurzzeitvermietung?+
Das ist stark von der jeweiligen Gemeinde oder dem Kanton abhängig. In vielen Städten und Tourismusregionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es eine Registrierungs- oder Genehmigungspflicht. Mancherorts, wie in Berlin, Wien oder Genf, gelten strenge Regelungen, die die Kurzzeitvermietung einschränken. Prüfen Sie daher immer die lokalen Vorschriften, bevor Sie mit der Vermietung beginnen.
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