Politik und Rechtliches

Was ist ein Beherbergungsvertrag?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Ein Beherbergungsvertrag, auch Gastaufnahmevertrag genannt, ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Beherbergungsbetrieb und einem Gast. Er regelt die zeitweise Überlassung einer Unterkunft, zum Beispiel eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung, gegen Entgelt. Im Gegensatz zum reinen Mietvertrag umfasst er typischerweise auch dienstleistende Elemente wie Reinigung, die Bereitstellung von Bettwäsche oder Verpflegung.

Rechtlich wird er in Deutschland und Österreich als gemischttypischer Vertrag eingeordnet, der Elemente aus dem Miet-, Dienst- und Kaufvertragsrecht kombiniert. In der Schweiz unterliegt er den allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

Ein Beherbergungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: die Buchungsanfrage des Gastes (Angebot) und die Bestätigung durch den Gastgeber (Annahme). Dies kann schriftlich, per E-Mail, über ein Buchungsportal, telefonisch oder sogar durch schlüssiges Handeln erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung ist zur Beweissicherung empfohlen.

Hauptpflicht des Gastgebers ist die Bereitstellung der vereinbarten Unterkunft im vereinbarten Zeitraum. Hauptpflicht des Gastes ist die Zahlung des vereinbarten Preises, auch bei Nichtanreise (No-Show), abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers.

Warum das wichtig ist

Er bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zum Gast und ist entscheidend für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, insbesondere bei Stornierungen oder No-Shows. Ein klares Verständnis der Vertragsinhalte hilft Ihnen, rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen und Konflikte zu vermeiden. Die genaue Abgrenzung zum reinen Mietvertrag ist dabei von großer Bedeutung für Ihre Rechte und Pflichten.

Beispiele

  • Ein Gast bucht über ein Online-Reisebüro (OTA) eine Ferienwohnung für eine Woche. Mit der Buchungsbestätigung des Gastgebers kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Gastgeber zustande.
  • Eine Familie reserviert telefonisch zwei Zimmer in einer Pension für ein Wochenende. Der mündlich geschlossene Vertrag ist rechtlich bindend.
  • Ein Geschäftsreisender bucht ein Zimmer mit Frühstück. Der Vertrag umfasst sowohl die Übernachtung (Mietelement) als auch die Verpflegung (Kaufelement).
  • Ein Gast mit einer bestätigten, nicht kostenfrei stornierbaren Buchung erscheint nicht. Der Gastgeber kann den vereinbarten Preis verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen wie Kosten für Frühstück oder Endreinigung anrechnen lassen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Beherbergungsvertrag

Kommt ein Beherbergungsvertrag auch ohne schriftliche Bestätigung zustande?+
Ja, ein Beherbergungsvertrag kann auch mündlich, telefonisch oder durch schlüssiges Handeln, wie die Annahme einer Online-Buchung, zustande kommen. Eine schriftliche Bestätigung ist aus Beweisgründen jedoch dringend zu empfehlen. Sie dient dazu, die vereinbarten Konditionen wie Preis und Aufenthaltsdauer für beide Seiten klar zu dokumentieren.
Welche Stornierungsregeln gelten, wenn nichts Spezielles vereinbart wurde?+
Wurden keine individuellen Stornierungsfristen vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Gast ist grundsätzlich zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet, auch wenn er die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Der Gastgeber muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, zum Beispiel für Reinigung, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.
Gilt für Beherbergungsverträge ein Widerrufsrecht?+
Nein, in der Regel nicht. Sowohl in Deutschland (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) als auch in Österreich (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG) sind Verträge über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. In der Schweiz besteht ohnehin kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Geschäfte.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.