Politik und Rechtliches

Was ist die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU 2024/1028)?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU 2024/1028) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der die Transparenz im Sektor der Kurzzeitvermietung erhöhen soll. Sie verpflichtet Gastgeber, ihre Unterkünfte bei einer zuständigen nationalen Behörde zu registrieren, um eine eindeutige Registriernummer zu erhalten. Online-Plattformen wie OTAs müssen diese Nummer auf den Inseraten anzeigen und überprüfen.

Die Verordnung, die ab Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, harmonisiert die Datenerhebung und den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden. Ziel ist es, den Behörden eine bessere datengestützte Grundlage für politische Entscheidungen zu geben, etwa in den Bereichen Wohnungsmarkt, Stadtplanung und Tourismus.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt beim Gastgeber, der für jede zu vermietende Einheit eine Registriernummer bei der von seinem EU-Staat benannten Behörde beantragen muss. Diese Nummer muss der Gastgeber anschließend an alle Online-Plattformen weitergeben, auf denen die Unterkunft inseriert ist.

Die Plattformen sind verpflichtet, die Gültigkeit der Registriernummer stichprobenartig zu überprüfen und sie im Inserat klar sichtbar anzuzeigen. Inserate ohne gültige Nummer müssen deaktiviert werden. Monatlich müssen die Plattformen Aktivitätsdaten wie die Anzahl der vermieteten Nächte und der Gäste pro Unterkunft an einen zentralen digitalen Knotenpunkt („Single Digital Entry Point“) des jeweiligen Mitgliedstaates übermitteln.

Diese nationalen Knotenpunkte sammeln die Daten aller Plattformen und stellen sie den zuständigen lokalen und nationalen Behörden (z. B. Finanzämtern, Bauämtern, Statistikämtern) zur Verfügung. Dies erleichtert die Überwachung der Einhaltung lokaler Vorschriften, wie zum Beispiel von Zweckentfremdungsverboten oder der Abführung von Tourismusabgaben.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen in Deutschland und Österreich bedeutet die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung einen obligatorischen administrativen Schritt zur legalen Vermietung. Die Einhaltung ist entscheidend, um Strafen oder die Sperrung von Inseraten zu vermeiden. Die Verordnung schafft aber auch mehr Rechtssicherheit und fairere Wettbewerbsbedingungen. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gilt die Verordnung dort nicht; es sind weiterhin ausschließlich kantonale und kommunale Gesetze zu beachten.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Berlin muss seine Ferienwohnung beim zuständigen Bezirksamt registrieren, um eine Registriernummer zu erhalten. Diese Nummer muss er dann in seinen Inseraten auf Airbnb und Booking.com angeben.
  • Eine Online-Plattform wie Vrbo muss monatlich an die zentrale österreichische Datensammelstelle melden, dass ein bestimmtes Apartment in Wien im Vormonat für 15 Nächte an insgesamt 32 Gäste vermietet wurde.
  • Eine Hausverwaltung in München, die 20 Apartments betreut, muss sicherstellen, dass für alle 20 Einheiten gültige Registriernummer vorliegen und in den Online-Profilen hinterlegt sind, um eine durchgehende Vermarktung zu gewährleisten.
  • Ein Vermieter eines Chalets in Zermatt (Schweiz) ist von der EU-Verordnung nicht betroffen. Er muss sich stattdessen an die Vorschriften des Kantons Wallis und der Gemeinde Zermatt bezüglich Gästetaxe und Meldepflicht halten.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU 2024/1028)

Gilt diese Verordnung auch in der Schweiz?+
Nein, die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung gilt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied nicht an diese Verordnung gebunden. Für Gastgeber in der Schweiz gelten ausschließlich die nationalen, kantonalen und kommunalen Gesetze, wie zum Beispiel kantonale Tourismusgesetze oder die Meldepflicht für Gäste.
Muss ich meine Ferienwohnung neu registrieren, wenn ich schon eine lokale Registriernummer habe?+
Das hängt von der Umsetzung in nationales Recht in Deutschland und Österreich ab. Bestehende Registrierungssysteme, wie sie in einigen Städten bereits existieren, werden voraussichtlich in das neue EU-konforme System überführt. Sie sollten sich bei Ihrer zuständigen lokalen Behörde erkundigen, ob Ihre bestehende Nummer den neuen Anforderungen genügt oder eine Neuregistrierung erforderlich ist.
Welche Daten genau müssen die Plattformen übermitteln?+
Die Plattformen müssen monatlich Aktivitätsdaten pro Unterkunft übermitteln. Dazu gehören die Registriernummer, die URL des Inserats, die genaue Adresse der Einheit, die Anzahl der Nächte, für die sie vermietet wurde, und die Anzahl der untergebrachten Gäste. Es werden keine personenbezogenen Daten der Gäste an die Behörden weitergegeben.
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