Politik und Rechtliches

Was ist eine Untervermietung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Untervermietung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Hauptmieter den von ihm gemieteten Wohnraum ganz oder teilweise an eine dritte Person, den Untermieter, weitervermietet. Es entsteht ein eigenständiger Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Der ursprüngliche Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter bleibt davon unberührt. Der Hauptmieter wird somit selbst zum Vermieter gegenüber dem Untermieter, behält aber alle Pflichten gegenüber seinem eigenen Vermieter.

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So funktioniert es

Die Untervermietung erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Hauptvermieters. Eine ungenehmigte Weitergabe kann zur Kündigung des Hauptmietvertrags führen. Die genauen Regelungen zur Erlaubnis unterscheiden sich in den DACH-Ländern.

In Deutschland hat ein Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung, wenn ein berechtigtes Interesse entsteht. Für die Untervermietung der gesamten Wohnung (§ 540 BGB) besteht dieser Anspruch nicht.

In Österreich regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) die Materie. Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern, etwa bei Überbelegung oder einem unverhältnismäßig hohen Untermietzins.

In der Schweiz ist gemäß Art. 262 OR die Zustimmung des Vermieters nötig. Er darf sie nur verweigern, wenn der Mieter die Bedingungen nicht offenlegt, diese missbräuchlich sind oder dem Vermieter wesentliche Nachteile entstehen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen ist das Thema Untervermietung rechtlich relevant. Wer als Mieter eine Ferienwohnung an Touristen untervermietet, benötigt die ausdrückliche, am besten schriftliche, Erlaubnis des Vermieters. Andernfalls droht die fristlose Kündigung des eigenen Mietvertrags. Für Eigentümer ist es wichtig, die Nutzung ihrer Immobilie vertraglich klar zu regeln und die Untervermietung zu touristischen Zwecken entweder explizit zu gestatten oder zu verbieten.

Beispiele

  • Ein Student vermietet ein freies Zimmer in seiner Wohngemeinschaft an einen neuen Mitbewohner.
  • Eine Berufstätige überlässt ihre Wohnung für sechs Monate einem Praktikanten, während sie für ein Projekt im Ausland ist.
  • Ein Mieter inseriert seine Wohnung auf einer Online-Plattform für Wochenendgäste, was eine Form der kurzzeitigen Untervermietung darstellt.
  • Ein Ladenbesitzer vermietet eine kleine Ecke seines Geschäfts an einen Kaffeestandbetreiber.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Untervermietung

Brauche ich für die Untervermietung meiner Wohnung immer die Erlaubnis des Vermieters?+
Ja, eine Erlaubnis des Vermieters ist grundsätzlich immer erforderlich. Ohne diese Genehmigung handeln Sie vertragswidrig und riskieren die Kündigung Ihres Mietverhältnisses. In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zwar einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, diese muss aber aktiv eingeholt werden. Eine eigenmächtige Untervermietung ist in keinem Fall zulässig und stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar.
Was ist der Unterschied zwischen Untervermietung und einer reinen Besuchsregelung?+
Ein Besucher hält sich vorübergehend und unentgeltlich in der Wohnung auf, typischerweise für bis zu sechs Wochen. Eine Untervermietung liegt vor, wenn eine dritte Person gegen Entgelt oder auch unentgeltlich einen Teil oder die ganze Wohnung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum nutzt. Entscheidend ist die auf Dauer angelegte Gebrauchsüberlassung mit einem eigenen Besitzrecht des Untermieters an den Räumen.
Darf ich als Hauptmieter einen höheren Mietzins vom Untermieter verlangen?+
Das ist nur begrenzt möglich. In Deutschland ist ein Möblierungszuschlag zulässig. In Österreich und der Schweiz kann ein unverhältnismäßig hoher Untermietzins ein Grund für den Vermieter sein, die Zustimmung zu verweigern oder rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Gewinn aus der Untervermietung ist oft nicht das Ziel der gesetzlichen Regelungen. Die Einnahmen sollten primär zur Deckung der eigenen Miet- und Nebenkosten sowie des Aufwands dienen.
Welche steuerlichen Pflichten habe ich bei Einnahmen aus Untervermietung?+
Einnahmen aus Untervermietung sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz steuerpflichtig und müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Je nach Höhe der Einnahmen und Art der Vermietung, insbesondere bei kurzzeitiger Vermietung an Touristen, können zusätzlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie lokale Abgaben wie Kurtaxe oder Tourismusförderungsabgaben anfallen. Es ist ratsam, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen, um alle Pflichten korrekt zu erfüllen.
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