Industrie

Was ist eine Langzeitvermietung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Langzeitvermietung, auch Dauervermietung genannt, ist die entgeltliche Überlassung von Wohnraum zum dauerhaften Wohnen. Im Gegensatz zur Kurzzeitvermietung, die auf eine vorübergehende Beherbergung abzielt, begründet die Langzeitvermietung ein auf Dauer angelegtes Mietverhältnis. Dieses wird durch einen Mietvertrag geregelt und unterliegt dem strengen Wohnraummietrecht, das den Mieter umfassend schützt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), in Österreich vor allem im Mietrechtsgesetz (MRG) und in der Schweiz im Obligationenrecht (Art. 253 ff. OR) festgelegt.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt mit der Suche und Auswahl eines geeigneten Mieters, oft inklusive Bonitätsprüfung. Anschließend schließen Vermieter und Mieter einen schriftlichen Mietvertrag ab, der die Rechte und Pflichten beider Parteien, wie Mietzins, Nebenkosten und Kündigungsfristen, detailliert festlegt. Bei der Wohnungsübergabe wird üblicherweise ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Objekts dokumentiert. Während der Mietdauer ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, während der Mieter die Miete pünktlich entrichtet.

Warum das wichtig ist

Für Eigentümer bietet die Langzeitvermietung eine stabile und kalkulierbare Einnahmequelle mit geringerem Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Kurzzeitvermietung. Sie minimiert Leerstandsrisiken und Fluktuation. Allerdings sind die Einnahmen pro Nacht geringer und die rechtlichen Pflichten, insbesondere der Kündigungsschutz für Mieter, sind deutlich strenger. Die Kenntnis der Unterschiede ist entscheidend für die Wahl der richtigen Vermietungsstrategie und zur Vermeidung rechtlicher Konflikte.

Beispiele

  • Ein Eigentümer vermietet seine Stadtwohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag an eine Familie.
  • Ein Investor kauft ein Mehrfamilienhaus, um alle Einheiten dauerhaft an Einzelpersonen und Paare zu vermieten.
  • Ein Betreiber eines Apartmenthauses stellt seine Einheiten von kurzfristiger Beherbergung auf langfristige Mietverhältnisse um, um eine konstante Auslastung zu sichern.
  • Die Vermietung eines möblierten Zimmers an einen Studenten für die Dauer von zwei Semestern (z.B. 12 Monate).

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Langzeitvermietung

Was ist der wichtigste rechtliche Unterschied zur Kurzzeitvermietung?+
Der Hauptunterschied liegt im anwendbaren Recht. Die Langzeitvermietung unterliegt dem Wohnraummietrecht (z.B. BGB in Deutschland, MRG in Österreich, OR in der Schweiz), das strenge Regelungen zu Kündigungsschutz, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen enthält. Die Kurzzeitvermietung fällt hingegen meist unter das flexiblere Beherbergungsrecht, das dem Gastgeber mehr vertragliche Freiheiten lässt.
Kann ich eine Ferienwohnung einfach langfristig vermieten?+
Ja, ein Wechsel ist möglich, erfordert aber eine grundlegende Umstellung. Sie müssen einen regulären Wohnraummietvertrag anstelle eines Beherbergungsvertrags verwenden. Damit unterwerfen Sie sich dem strengeren Mietrecht, inklusive Kündigungsschutz für den Mieter. Zudem können in Deutschland Regelungen wie die Mietpreisbremse gelten. Eine sorgfältige Prüfung der lokalen Vorschriften ist unerlässlich.
Wie wird die Miete bei einer Langzeitvermietung festgelegt?+
Die Miethöhe orientiert sich am lokalen Markt, ist aber oft gesetzlich reguliert. In Deutschland beispielsweise durch die ortsübliche Vergleichsmiete und die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten. In Österreich und der Schweiz gibt es ebenfalls Regelungen zur Begrenzung von Mietzinsen. Anders als bei der Kurzzeitvermietung ist eine flexible, tägliche Preisanpassung nicht möglich.
Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zur Kurzzeitvermietung?+
Einkünfte aus beiden Vermietungsarten sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Ein wesentlicher Unterschied besteht bei der Umsatzsteuer. Die langfristige Vermietung von Wohnraum ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel umsatzsteuerfrei. Kurzzeitige Beherbergungen sind hingegen oft umsatzsteuerpflichtig, sobald bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
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