Finanzen

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, die umsatzsteuerpflichtige Unternehmer an das zuständige Finanzamt übermitteln. In dieser Meldung werden die im Meldezeitraum (Monat oder Quartal) von Gästen eingenommene Umsatzsteuer und die selbst für betriebliche Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) gegenübergestellt.

Das Ergebnis dieser Berechnung ist entweder eine zu zahlende Umsatzsteuerlast (Zahllast) an das Finanzamt oder ein Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberschuss). Die Voranmeldung dient der unterjährigen Liquiditätssteuerung und Sicherung des Steueraufkommens. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Jahresumsatzsteuer.

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So funktioniert es

Der Prozess der Umsatzsteuervoranmeldung unterscheidet sich in den DACH-Ländern.

In Deutschland erfolgt die Übermittlung elektronisch über das ELSTER-Portal. Der übliche Meldezeitraum ist das Kalendervierteljahr. Betrug die Steuer des Vorjahres mehr als 7.500 Euro, ist die Meldung monatlich abzugeben. Die Frist ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums.

In Österreich wird die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) über FinanzOnline eingereicht. Der Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Bei einem Vorjahresumsatz zwischen 35.000 und 100.000 Euro ist das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum. Die Frist ist der 15. des zweitfolgenden Monats.

In der Schweiz heißt der Vorgang MWST-Abrechnung und wird bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über das Portal ESTV SuisseTax eingereicht. In der Regel wird quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnung muss bis 60 Tage nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eingereicht und die Steuer bezahlt werden.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienunterkünften, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, ist die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eine zentrale steuerliche Pflicht. Sie sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und vermeidet Säumniszuschläge oder Schätzungen durch das Finanzamt. Gleichzeitig ermöglicht der Prozess den regelmäßigen Vorsteuerabzug, was den Cashflow verbessert, da gezahlte Mehrwertsteuer für betriebliche Anschaffungen und Dienstleistungen zeitnah erstattet wird.

Beispiele

  • Ein Vermieter in Deutschland gibt seine Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal (April bis Juni) bis zum 10. Juli über ELSTER ab.
  • Eine Gastgeberin in Österreich reicht ihre monatliche UVA für Mai bis zum 15. Juli über FinanzOnline ein.
  • Ein Chalet-Betreiber in der Schweiz übermittelt seine MWST-Abrechnung für das 1. Quartal (Januar bis März) bis zum 30. Mai an die ESTV.
  • Ein Gastgeber berechnet für einen Monat 1.200 € eingenommene Umsatzsteuer aus Übernachtungen und 400 € gezahlte Vorsteuer für Reinigung und Marketing. Er meldet eine Zahllast von 800 € an das Finanzamt.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?+
In Deutschland und Österreich müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. In der Schweiz gibt es diese Regelung nicht direkt; hier sind Sie entweder aufgrund des Umsatzes mehrwertsteuerpflichtig und müssen abrechnen oder nicht. Entscheidend ist, ob eine Befreiung von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerpflicht besteht, was bei der Kleinunternehmerregelung der Fall ist.
Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung?+
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige, vorläufige Meldung, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise, zur Ermittlung von Vorauszahlungen. Die Umsatzsteuerjahreserklärung hingegen ist die abschließende, jährliche Zusammenfassung aller Umsätze und Vorsteuerbeträge. Sie korrigiert und konsolidiert alle Voranmeldungen des Jahres und führt zur endgültigen Festsetzung der Steuerschuld oder eines Erstattungsanspruchs gegenüber dem Finanzamt.
Welche Fristen gelten für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?+
In Deutschland ist die Frist der 10. des Folgemonats, in Österreich der 15. des übernächsten Monats. In der Schweiz muss die Abrechnung innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende erfolgen. In Deutschland und Österreich kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden, die die Abgabefrist um einen Monat verschiebt. In Deutschland ist dies oft an eine Sondervorauszahlung gekoppelt.
Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgebe?+
Eine verspätete Abgabe führt in allen drei Ländern zu Konsequenzen. In Deutschland und Österreich können die Finanzämter Verspätungszuschläge festsetzen. In der Schweiz erhebt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Verzugszinsen auf die geschuldete Steuer. Zudem riskieren Sie eine Schätzung Ihrer Besteuerungsgrundlagen durch die Behörde, was meist zu einer höheren Steuerlast führt. Pünktlichkeit ist daher zur Vermeidung finanzieller Nachteile unerlässlich.
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