Finanzen

Was ist die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ist die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, auf ihre Umsätze die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abzuführen. Diese Pflicht beginnt für Anbieter von Ferienunterkünften, sobald ihr weltweit erzielter, steuerbarer Jahresumsatz die Grenze von CHF 100'000 übersteigt.

Für Beherbergungsleistungen, inklusive Frühstück, gilt der Sondersatz von 3,8 % (Stand: 2024). Diese Regelung basiert auf dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und unterscheidet sich grundlegend von der Umsatzsteuer in Deutschland und Österreich.

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So funktioniert es

Sobald die Umsatzgrenze von CHF 100'000 erreicht wird, müssen sich Gastgeber unaufgefordert bei der ESTV registrieren. Die Registrierung kann online erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie verpflichtet, die MWST auf ihren Rechnungen separat auszuweisen.

Die eingenommene Mehrwertsteuer wird in der Regel vierteljährlich über das Online-Portal der ESTV deklariert und abgeführt. Dabei können Gastgeber die auf ihren eigenen Geschäftsausgaben bezahlte Vorsteuer geltend machen und von der geschuldeten MWST abziehen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber in der Schweiz ist die Überwachung des Umsatzes entscheidend, um den Zeitpunkt der Mehrwertsteuerpflicht nicht zu verpassen. Eine verspätete Anmeldung kann zu Nachzahlungen und Verzugszinsen führen. Die korrekte Abführung der MWST ist eine zentrale unternehmerische Pflicht und beeinflusst die Preisgestaltung sowie die Buchhaltung direkt.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Graubünden erzielt mit mehreren Ferienwohnungen einen Jahresumsatz von CHF 120'000. Er muss sich bei der ESTV registrieren und auf seine Mieteinnahmen 3,8 % MWST erheben.
  • Eine Agentur, die Chalets im Wallis verwaltet, überschreitet die Umsatzgrenze. Sie weist auf ihren Rechnungen an die Gäste neu den Übernachtungspreis plus 3,8 % MWST aus.
  • Ein Vermieter eines einzelnen Studios in Zürich erzielt jährlich CHF 35'000 Umsatz. Da er unter der Grenze von CHF 100'000 liegt, ist er von der Mehrwertsteuerpflicht befreit und muss keine MWST ausweisen.
  • Ein steuerpflichtiger Betreiber kauft neue Möbel für CHF 5'405 (inkl. 8,1 % MWST). Er kann die enthaltenen CHF 405 als Vorsteuer von seiner geschuldeten MWST abziehen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Mehrwertsteuerpflicht (Schweiz)

Was zählt alles zum massgebenden Umsatz für die MWST-Pflicht in der Schweiz?+
Zum massgebenden Umsatz zählen alle steuerbaren Einnahmen, die Sie weltweit erzielen, nicht nur die aus der Vermietung von Ferienunterkünften. Ausgenommene Umsätze, wie zum Beispiel Einnahmen aus langfristiger Wohnvermietung, werden nicht mitgezählt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt dazu detaillierte Informationen bereit.
Gilt die Umsatzgrenze von CHF 100'000 pro Ferienwohnung?+
Nein, die Umsatzgrenze von CHF 100'000 gilt pro steuerpflichtiger Person oder Unternehmen, nicht pro einzelner Ferienwohnung. Wenn Sie mehrere Objekte vermieten, werden die Umsätze aller Objekte zusammengerechnet, um zu bestimmen, ob Sie die Schwelle zur Mehrwertsteuerpflicht überschreiten.
Kann ich mich freiwillig für die MWST registrieren, obwohl mein Umsatz unter der Grenze liegt?+
Ja, Sie können sich auch bei einem Umsatz unter CHF 100'000 freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren. Der Vorteil ist, dass Sie dann die Vorsteuer auf Ihren geschäftlichen Ausgaben, zum Beispiel für Renovierungen oder Mobiliar, geltend machen können. Der Nachteil ist der administrative Aufwand für die Abrechnungen.
Welcher MWST-Satz gilt für die Endreinigung oder andere Nebenkosten?+
Dienstleistungen, die untrennbar mit der Beherbergung verbunden sind, wie die Endreinigung, die Bereitstellung von Bettwäsche oder der Zugang zum Wellnessbereich, unterliegen ebenfalls dem Sondersatz von 3,8 % (Stand: 2024). Separat verrechnete Leistungen, die nicht direkt zur Beherbergung gehören, können anderen Sätzen unterliegen.
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