Was ist steuerliche Liebhaberei?
Steuerliche Liebhaberei ist die Klassifizierung einer wirtschaftlichen Betätigung, bei der die Finanzverwaltung keine langfristige Absicht zur Erzielung von Gewinnen (Gewinnerzielungsabsicht) erkennt. Dies ist bei der Vermietung von Ferienimmobilien relevant, wenn über einen längeren Zeitraum ausschließlich Verluste entstehen.
Die entscheidende Folge einer Einstufung als Liebhaberei ist, dass die erwirtschafteten Verluste steuerlich unbeachtlich sind. Sie können somit nicht mit anderen positiven Einkünften, zum Beispiel aus einem Angestelltenverhältnis, verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.
Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify
So funktioniert es
Die Finanzbehörden prüfen die Gewinnerzielungsabsicht anhand verschiedener Kriterien und über einen längeren Prognosezeitraum.
In Deutschland prüft das Finanzamt die sogenannte Totalüberschussprognose. Dabei werden alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben über die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer der Immobilie geschätzt. Indizien wie eine hohe private Eigennutzung können gegen eine Gewinnabsicht sprechen.
In Österreich ist das Vorgehen in der Liebhabereiverordnung (LVO) geregelt. Bei der Vermietung von Immobilien wird typischerweise ein Prognosezeitraum von 20 bis 25 Jahren betrachtet, um einen Gesamtüberschuss zu ermitteln.
In der Schweiz unterscheiden die Steuerbehörden zwischen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und einem Hobby. Kriterien dafür sind Planmässigkeit, Gewinnstreben und das Eingehen von Geschäftsrisiken. Anders als in Deutschland und Österreich können Gewinne aus einem reinen Hobby steuerfrei sein, Verluste sind jedoch ebenfalls nicht abzugsfähig.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber von Ferienunterkünften ist die Vermeidung der Einstufung als Liebhaberei entscheidend. Insbesondere in der Anfangsphase, wenn Investitionen und eine geringe Auslastung zu Verlusten führen, ist die steuerliche Absetzbarkeit dieser Verluste ein wichtiger finanzieller Faktor. Eine saubere Buchführung und eine nachvollziehbare Ertragsprognose sind daher unerlässlich, um gegenüber dem Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft zu machen und die steuerlichen Vorteile der Vermietung nicht zu verlieren.
Beispiele
- Ein Gastgeber in Deutschland renoviert eine Ferienwohnung und erzielt in den ersten beiden Jahren hohe Verluste. Um eine Einstufung als Liebhaberei zu vermeiden, muss er dem Finanzamt mittels eines Geschäftsplans und einer Ertragsprognose aufzeigen, dass langfristig Gewinne zu erwarten sind.
- Eine Familie in Österreich nutzt ihr Ferienhaus an der See 8 Wochen im Jahr selbst und vermietet es nur für 4 Wochen in der Nebensaison. Das Finanzamt wird hier wahrscheinlich von Liebhaberei ausgehen, da die private Nutzung im Vordergrund zu stehen scheint.
- Ein Vermieter in der Schweiz vermietet gelegentlich ein Zimmer über eine Online-Plattform und erzielt einen kleinen Gewinn von 2.000 CHF pro Jahr. Die kantonale Steuerverwaltung wird dies in der Regel als steuerfreies Hobby und nicht als steuerpflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit ansehen.
- Nach einer Betriebsprüfung stuft das österreichische Finanzamt die Vermietung einer Wohnung nach 7 Verlustjahren rückwirkend als Liebhaberei ein. Der Eigentümer muss daraufhin die Steuerersparnisse der vergangenen Jahre, die er durch die Verlustverrechnung erzielt hatte, zurückzahlen.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Liebhaberei (steuerlich)
Was ist der Unterschied zwischen Liebhaberei und der Kleinunternehmerregelung?+
Kann mein Ferienvermietungsgeschäft nachträglich als Liebhaberei eingestuft werden?+
Wie kann ich die Einstufung als Liebhaberei am besten vermeiden?+
Gilt das Konzept der Liebhaberei auch, wenn ich nur ein Zimmer in meiner Wohnung vermiete?+
Verwandte Begriffe
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung, die Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde offiziell angezeigt wird.
Betriebsausgaben bei Ferienvermietung
Betriebsausgaben sind alle laufenden Kosten, die durch die Vermietung einer Ferienunterkunft entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können.
Verlustverrechnung bei Ferienvermietung
Die Verlustverrechnung ermöglicht es, finanzielle Verluste aus der Ferienvermietung mit anderen positiven Einkünften steuerlich zu verrechnen.
