Politik und Rechtliches

Was ist der Kündigungsbutton?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der Kündigungsbutton ist eine gesetzliche Anforderung in Deutschland, die seit dem 1. Juli 2022 gilt. Gemäß § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Unternehmer, die auf ihrer Website den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Abonnements) mit Verbrauchern ermöglichen, auch eine leicht zugängliche Online-Schaltfläche zur Kündigung dieser Verträge bereitstellen.

Ziel ist es, die Kündigung eines online abgeschlossenen Vertrags für Verbraucher genauso einfach zu gestalten wie dessen Abschluss. Diese Regelung ist spezifisch für den deutschen Markt und ist klar vom Widerrufsbutton zu unterscheiden, der das Widerrufsrecht betrifft.

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So funktioniert es

Die Umsetzung des Kündigungsbuttons in Deutschland folgt einem zweistufigen Prozess. Zuerst klickt der Verbraucher auf eine permanent verfügbare und gut sichtbare Schaltfläche, die beispielsweise mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet ist. Diese führt auf eine Bestätigungsseite.

Auf dieser Seite muss der Nutzer Angaben zur eindeutigen Identifizierung und zum zu kündigenden Vertrag machen. Anschließend bestätigt er die Kündigung über eine finale Schaltfläche mit einer eindeutigen Beschriftung wie „jetzt kündigen“. Der Anbieter ist daraufhin verpflichtet, dem Verbraucher den Eingang der Kündigung unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen in Deutschland ist der Kündigungsbutton relevant, falls sie online Dienstleistungen anbieten, die als Dauerschuldverhältnisse gelten. Dies betrifft weniger die klassische Ferienwohnungsbuchung, sondern eher Zusatzleistungen wie Wartungsverträge oder Service-Abonnements. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Verbraucher den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können und das Unternehmen kostspielige Abmahnungen riskiert.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Kündigungsbutton

Gilt der Kündigungsbutton auch für die Buchung einer Ferienwohnung?+
In der Regel nicht. Ein Beherbergungsvertrag für einen festgelegten Zeitraum in Deutschland gilt juristisch nicht als Dauerschuldverhältnis, auf das § 312k BGB abzielt. Die Pflicht zum Kündigungsbutton greift bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen, wie Abonnements. Eine einmalige Buchung für eine oder mehrere Wochen fällt üblicherweise nicht darunter. Relevant wird es erst bei langfristigen Mietverhältnissen oder Abo-Modellen, die online abgeschlossen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsbutton und Widerrufsbutton?+
Der Kündigungsbutton in Deutschland dient der Beendigung eines bestehenden, laufenden Vertrags (Kündigung). Der Widerrufsbutton hingegen ermöglicht es Verbrauchern in Deutschland, einen frisch abgeschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist rückgängig zu machen (Widerruf). Für Beherbergungsverträge mit festem Termin ist das Widerrufsrecht nach deutschem Recht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) ohnehin meist ausgeschlossen, während eine Kündigung je nach Vertragsbedingungen möglich sein kann.
Gibt es eine ähnliche Regelung zum Kündigungsbutton in Österreich oder der Schweiz?+
Nein, die Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons ist eine spezifische Vorschrift des deutschen Verbraucherschutzrechts. In Österreich und der Schweiz gibt es keine vergleichbare gesetzliche Anforderung für eine dedizierte Online-Kündigungsschaltfläche. Dort richten sich die Modalitäten einer Vertragskündigung nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und den individuell im Vertrag vereinbarten Klauseln, ohne dass ein standardisierter Online-Prozess vorgeschrieben ist.
Welche Konsequenzen hat ein fehlender Kündigungsbutton in Deutschland?+
Wenn ein nach deutschem Recht verpflichteter Unternehmer keinen oder einen fehlerhaften Kündigungsbutton bereitstellt, hat dies zwei wesentliche Folgen. Erstens können Verbraucher den betreffenden Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zweitens riskieren Unternehmen, von Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dies kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen.
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