Politik und Rechtliches

Was ist der Widerrufsbutton?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der Widerrufsbutton ist eine ab dem 19. Juni 2026 in Deutschland und anderen EU-Staaten gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche auf Websites und in Apps. Sie ermöglicht es Verbrauchern, online abgeschlossene Verträge, für die ein Widerrufsrecht besteht, einfach und direkt zu widerrufen. Die Regelung findet sich in Deutschland im § 356a BGB in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juni 2024.

Wichtig ist die Unterscheidung: Der Button schafft kein neues Widerrufsrecht, sondern vereinfacht nur dessen Ausübung. Er ist der technische Mechanismus für den Widerruf, so wie der Kündigungsbutton für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Mehr zu den Unterschieden erfahren Sie im Beitrag Kündigungsbutton vs. Widerrufsbutton.

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So funktioniert es

Unternehmer, die Verträge anbieten, für die ein Widerrufsrecht gilt, müssen eine gut sichtbare und ständig verfügbare Schaltfläche bereitstellen. Diese muss klar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Nach dem Klick auf den Button muss der Verbraucher auf eine Bestätigungsseite gelangen. Dort gibt er die notwendigen Informationen zum Widerruf ein und bestätigt diesen durch einen zweiten Klick, zum Beispiel auf einen Button mit der Aufschrift „Jetzt widerrufen“. Der Unternehmer muss den Eingang des Widerrufs unverzüglich elektronisch bestätigen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienunterkünften ist die Regelung meist nicht direkt relevant. In Deutschland sind Beherbergungsverträge über einen spezifischen Termin oder Zeitraum gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Daher entfällt in der Regel die Pflicht, einen Widerrufsbutton für Direktbuchungen bereitzustellen. Dies gilt analog auch in Österreich. Verkaufen Sie jedoch Gutscheine ohne festes Datum, könnte die Pflicht greifen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Widerrufsbutton

Muss ich als Vermieter einer Ferienwohnung einen Widerrufsbutton auf meiner Website haben?+
In der Regel nicht. Buchungen von Beherbergungsleistungen für einen festgelegten Termin sind in Deutschland (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) und Österreich vom Fernabsatz-Widerrufsrecht ausgenommen. Daher besteht für diese Buchungen keine Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons. In der Schweiz besteht diese EU-basierte Pflicht ohnehin nicht.
Was ist der Unterschied zwischen dem Widerrufsbutton und dem Kündigungsbutton?+
Der Widerrufsbutton dient der Ausübung des 14-tägigen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen. Der in Deutschland bereits seit 2022 verpflichtende Kündigungsbutton (§ 312k BGB) dient der einfachen Beendigung von laufenden Verträgen, sogenannten Dauerschuldverhältnissen, wie Abonnements. Es sind zwei verschiedene rechtliche Instrumente für unterschiedliche Vertragsarten.
Gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton auch in Österreich und der Schweiz?+
Ja, als EU-Mitglied muss auch Österreich die zugrundeliegende EU-Richtlinie umsetzen, weshalb eine ähnliche Regelung wie in Deutschland zu erwarten ist. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied nicht an diese Richtlinie gebunden und kennt keine vergleichbare gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons.
Was passiert, wenn ich den Widerrufsbutton trotz Pflicht nicht anbiete?+
Das Fehlen des Widerrufsbuttons, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben wäre, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände führen. Zudem verlängert sich die Widerrufsfrist für den Verbraucher erheblich, unter Umständen auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
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