Politik und Rechtliches

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Gastgeber?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Für Gastgeber von Ferienunterkünften bedeutet dies, dass sie für alle Daten von Gästen, wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Ausweisdaten, strenge Regeln einhalten müssen. Dies betrifft die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Daten.

In Deutschland und Österreich ist die DSGVO direkt anwendbar. Die Schweiz unterliegt dem eigenen, in den Grundsätzen aber ähnlichen Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG).

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So funktioniert es

Gastgeber müssen die Grundsätze der DSGVO umsetzen. Dazu gehören die Zweckbindung, also die Daten nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen (z. B. Buchungsabwicklung, Meldeschein), und die Datenminimierung, also nur die wirklich notwendigen Daten zu erheben. Alle Verarbeitungsprozesse müssen transparent in einer Datenschutzerklärung auf der Webseite dokumentiert werden.

Praktisch bedeutet dies, dass Sie für die Entgegennahme von Direktbuchungen, die Kommunikation mit Gästen und die Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten eine klare Rechtsgrundlage benötigen. Meist ist dies die Erfüllung des Vertrags oder eine rechtliche Verpflichtung. Für werbliche Zwecke, wie einen Newsletter, ist hingegen eine aktive Einwilligung des Gastes (Opt-in) zwingend erforderlich.

Warum das wichtig ist

Die Einhaltung der Datenschutzgesetze ist für Gastgeber keine Option, sondern eine rechtliche Pflicht. Verstöße gegen die DSGVO können zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Abgesehen von den finanziellen Risiken stärkt ein transparenter Umgang mit Gästedaten das Vertrauen und die Professionalität Ihres Angebots. Die Einhaltung ist ein Merkmal, das gute Gastgeber auszeichnet.

Beispiele

  • Erhebung von Daten für den Meldeschein: Ein Gastgeber in Deutschland oder Österreich muss für den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Gastes erheben. Die Rechtsgrundlage ist hier die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, nicht die Einwilligung des Gastes.
  • Buchungsbestätigung per E-Mail: Nach einer Direktbuchung sendet der Gastgeber eine Bestätigungs-E-Mail. Dies ist zur Vertragserfüllung notwendig und bedarf keiner separaten Einwilligung. Die E-Mail-Adresse darf danach aber nicht ohne Zustimmung für Marketing-Newsletter verwendet werden.
  • Einsatz von Dienstleistern: Ein Gastgeber nutzt einen externen Reinigungsdienst und gibt diesem den Namen des Gastes und die Aufenthaltsdaten weiter. Hierfür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Dienstleister abzuschließen, der diesen zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
  • Löschanfrage eines Gastes: Ein ehemaliger Gast verlangt die Löschung seiner Daten. Der Gastgeber muss die Daten löschen, die nicht mehr benötigt werden. Buchungsbelege müssen jedoch aufgrund steuerlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre in Deutschland) weiterhin gespeichert bleiben.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu DSGVO für Gastgeber

Benötige ich für jeden Gast eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung?+
Nein, nicht für alle Zwecke. Die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrags (z. B. Name, Kontaktdaten) oder zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldeschein) bedarf keiner Einwilligung. Eine aktive Einwilligung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn Sie die Daten für Marketingzwecke wie den Versand von Newslettern nutzen möchten.
Was ist der Hauptunterschied zwischen der DSGVO und dem Schweizer revDSG?+
Obwohl die Grundprinzipien sehr ähnlich sind, gibt es Unterschiede. Die DSGVO hat einen extraterritorialen Anwendungsbereich und sieht potenziell höhere Bußgelder vor. Das Schweizer revDSG legt einen starken Fokus auf Transparenz und Informationspflichten, ist bei den Sanktionen aber milder. Für Gastgeber mit Sitz in der Schweiz ist das revDSG die primär anzuwendende Rechtsgrundlage.
Wie lange darf ich die Daten meiner Gäste speichern?+
Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck. Daten für den Meldeschein unterliegen den kantonalen oder landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Steuerrechtlich relevante Unterlagen müssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach Wegfall des Zwecks und Ablauf der Fristen müssen die Daten sicher gelöscht werden.
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