Politik und Rechtliches

Was ist die Impressumspflicht?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Impressumspflicht, auch Anbieterkennzeichnung genannt, ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von kommerziellen Websites und Online-Profilen, bestimmte Informationen über ihre Identität und Erreichbarkeit leicht zugänglich zu machen. Dies dient dem Verbraucherschutz, der Transparenz und der Rechtsverfolgung im digitalen Raum.

Für Vermieter von Ferienunterkünften bedeutet dies, dass jede eigene Buchungswebsite, aber auch Profile auf manchen Online-Reiseagenturen (OTAs) oder Social-Media-Kanälen, die geschäftlichen Zwecken dienen, ein vollständiges Impressum enthalten müssen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Land.

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So funktioniert es

Ein Impressum muss von jeder Seite des Online-Auftritts aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, typischerweise über einen Link in der Fußzeile. Die Bezeichnung muss eindeutig sein, zum Beispiel „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Die Informationen müssen vollständig und korrekt sein, um Abmahnungen zu vermeiden.

In Deutschland regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) die Details. In Österreich sind die Vorgaben in § 5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) fast identisch. In der Schweiz fordert das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3 Abs. 1 lit. s) klare Angaben zu Identität, Adresse und E-Mail-Adresse.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienwohnungen ist ein korrektes Impressum unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen wie teure Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. Es schafft zudem Vertrauen bei potenziellen Gästen, da es Professionalität und Transparenz signalisiert. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann als unseriös wahrgenommen werden und potenzielle Bucher abschrecken, was sich negativ auf die Conversion Rate auswirkt und die Direktbuchungsstrategie untergräbt.

Beispiele

  • Die eigene Website einer Ferienwohnung mit Direktbuchungsmöglichkeit.
  • Ein gewerblich genutztes Profil auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram zur Bewerbung der Unterkunft.
  • Einige Online-Reiseagenturen (OTAs), die ein separates Feld für rechtliche Hinweise oder ein Impressum im Gastgeberprofil vorsehen.
  • Ein Newsletter, der zur Vermarktung der Ferienunterkunft versendet wird.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Impressumspflicht

Brauche ich auch als privater Vermieter ein Impressum?+
Ja, in den meisten Fällen. Die Impressumspflicht gilt für „geschäftsmäßige“ Online-Angebote. In Deutschland und Österreich wird die Vermietung von Ferienwohnungen, auch wenn sie nebenberuflich erfolgt, in der Regel als geschäftsmäßig eingestuft. Sobald Sie Ihre Unterkunft regelmäßig und gegen Entgelt anbieten, insbesondere über eine eigene Website, ist ein Impressum erforderlich. Die rein private, gelegentliche Vermietung an Freunde könnte eine Ausnahme sein, ist aber ein rechtlicher Graubereich.
Welche Angaben gehören zwingend in das Impressum für eine Ferienwohnung?+
In Deutschland und Österreich sind dies: vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Vermieters, eine E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer. Falls vorhanden, müssen auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registereinträge angegeben werden. In der Schweiz sind Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse obligatorisch. Eine Telefonnummer wird empfohlen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Anforderungen können je nach Rechtsform variieren.
Wo muss das Impressum auf meiner Website platziert sein?+
Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis bedeutet dies, dass es von jeder Unterseite Ihrer Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein sollte. Die gängigste und rechtssicherste Methode ist ein klar beschrifteter Link, zum Beispiel mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“, in der Fußzeile (Footer) der Website. Verstecken Sie den Link nicht in anderen Menüpunkten oder im Fließtext.
Gilt die Impressumspflicht auch für mein Inserat auf Airbnb oder Booking.com?+
Die Plattformen selbst haben ein Impressum. Für Ihr eigenes Inserat ist die Lage komplex. Die meisten OTAs bieten kein separates Feld für ein vollständiges Impressum. Sie sollten jedoch alle von der Plattform vorgesehenen Felder für rechtliche Informationen oder Kontaktdaten ausfüllen. Wenn Sie auf der Plattform auf Ihre eigene Website verlinken, muss diese zwingend ein Impressum haben. Einige Gerichtsentscheidungen deuten darauf hin, dass auch Social-Media-Profile ein Impressum benötigen.
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