Was ist die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht, auch Anbieterkennzeichnung genannt, ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von kommerziellen Websites und Online-Profilen, bestimmte Informationen über ihre Identität und Erreichbarkeit leicht zugänglich zu machen. Dies dient dem Verbraucherschutz, der Transparenz und der Rechtsverfolgung im digitalen Raum.
Für Vermieter von Ferienunterkünften bedeutet dies, dass jede eigene Buchungswebsite, aber auch Profile auf manchen Online-Reiseagenturen (OTAs) oder Social-Media-Kanälen, die geschäftlichen Zwecken dienen, ein vollständiges Impressum enthalten müssen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Land.
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von Lodgify
So funktioniert es
Ein Impressum muss von jeder Seite des Online-Auftritts aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, typischerweise über einen Link in der Fußzeile. Die Bezeichnung muss eindeutig sein, zum Beispiel „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Die Informationen müssen vollständig und korrekt sein, um Abmahnungen zu vermeiden.
In Deutschland regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) die Details. In Österreich sind die Vorgaben in § 5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) fast identisch. In der Schweiz fordert das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3 Abs. 1 lit. s) klare Angaben zu Identität, Adresse und E-Mail-Adresse.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber von Ferienwohnungen ist ein korrektes Impressum unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen wie teure Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. Es schafft zudem Vertrauen bei potenziellen Gästen, da es Professionalität und Transparenz signalisiert. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann als unseriös wahrgenommen werden und potenzielle Bucher abschrecken, was sich negativ auf die Conversion Rate auswirkt und die Direktbuchungsstrategie untergräbt.
Beispiele
- Die eigene Website einer Ferienwohnung mit Direktbuchungsmöglichkeit.
- Ein gewerblich genutztes Profil auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram zur Bewerbung der Unterkunft.
- Einige Online-Reiseagenturen (OTAs), die ein separates Feld für rechtliche Hinweise oder ein Impressum im Gastgeberprofil vorsehen.
- Ein Newsletter, der zur Vermarktung der Ferienunterkunft versendet wird.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Impressumspflicht
Brauche ich auch als privater Vermieter ein Impressum?+
Welche Angaben gehören zwingend in das Impressum für eine Ferienwohnung?+
Wo muss das Impressum auf meiner Website platziert sein?+
Gilt die Impressumspflicht auch für mein Inserat auf Airbnb oder Booking.com?+
Verwandte Begriffe
Eigene Website für Ferienwohnungen
Eine eigene Website für Ferienwohnungen ist ein Online-Auftritt, der es Gastgebern ermöglicht, ihre Unterkünfte direkt und provisionsfrei zu vermarkten.
DSGVO für Gastgeber
Die DSGVO regelt, wie Gastgeber in der EU personenbezogene Daten von Gästen erheben, verarbeiten und speichern müssen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde offiziell angezeigt wird.
Direktbuchung
Eine Direktbuchung ist eine Reservierung, die ein Gast direkt beim Gastgeber tätigt, ohne die Vermittlung eines Online-Reisebüros (OTA) oder Portals.
