Politik und Rechtliches

Was ist ein Meldeschein?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Ein Meldeschein ist ein Dokument, das Gäste bei der Ankunft in einer gewerblichen oder privaten Beherbergungsstätte ausfüllen müssen. Er dient der Erfassung personenbezogener Daten für polizeiliche, statistische und steuerliche Zwecke. Die Pflicht zur Führung von Meldescheinen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verankert, die genauen Bestimmungen und die erhobenen Daten unterscheiden sich jedoch je nach Land und teilweise auch regional.

Die ausgefüllten Formulare bilden die Grundlage für die Meldung von Gästen an die Behörden und für die korrekte Abrechnung lokaler Abgaben wie der Kurtaxe.

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So funktioniert es

Die Handhabung von Meldescheinen ist in den DACH-Ländern unterschiedlich geregelt. Gastgeber sind verpflichtet, die korrekte Erfassung und Weiterleitung sicherzustellen.

In Deutschland regelt das Bundesmeldegesetz (BMG), insbesondere § 29 und § 30, die Meldepflicht. Gäste müssen bei Ankunft einen Meldeschein handschriftlich oder über ein elektronisches Verfahren ausfüllen. Erfasst werden Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und bei ausländischen Gästen die Pass- oder Ausweisnummer. Der Gastgeber bewahrt den Schein für ein Jahr auf.

In Österreich ist die Führung eines Gästeverzeichnisses im Meldegesetz (§ 10 MeldeG) vorgeschrieben, das handschriftlich oder elektronisch geführt werden kann. Die zu erfassenden Daten sind ähnlich wie in Deutschland. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. Die genaue Umsetzung kann durch landesrechtliche Tourismusgesetze ergänzt werden.

In der Schweiz ist die Meldepflicht kantonal geregelt und dient meist der polizeilichen Fremdenkontrolle sowie der Erhebung der Kurtaxe. Die Anforderungen an die Datenerfassung und die Aufbewahrungsfristen variieren daher von Kanton zu Kanton. Viele Kantone stellen für die Abwicklung digitale Portale zur Verfügung.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienwohnungen und anderen Unterkünften ist die korrekte Handhabung der Meldescheine eine zwingende rechtliche Verpflichtung. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern führen. Zudem sind die erfassten Daten die Basis für die Berechnung und Abführung von Tourismusabgaben wie der Kurtaxe oder Ortstaxe. Eine lückenlose Dokumentation schützt Betreiber bei Prüfungen durch Meldebehörden oder Finanzämter und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.

Beispiele

  • Eine Familie aus den Niederlanden checkt in eine Ferienwohnung an der Ostsee ein. Der Gastgeber legt ihnen den Meldeschein vor, auf dem sie ihre Namen, Geburtsdaten, Anschrift und Passnummern eintragen. Der Gastgeber leitet die Daten für die Kurtaxe an die Gemeinde weiter.
  • Ein Paar aus der Schweiz mietet ein Chalet in Tirol, Österreich. Der Vermieter nutzt ein digitales System. Die Gäste scannen ihre Ausweise mit einer App, die die Daten direkt in das elektronische Gästeverzeichnis überträgt und an die Behörden meldet.
  • Eine Gruppe von Wanderern übernachtet in einer Ferienwohnung in Grindelwald, Schweiz. Der Gastgeber erfasst ihre Daten über das kantonale Online-Portal. Auf Basis dieser Meldung werden die Gästekarten ausgestellt und die Kurtaxe abgerechnet.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Meldeschein

Müssen auch deutsche Gäste in Deutschland einen Meldeschein ausfüllen?+
Ja, auch inländische Gäste unterliegen der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Allerdings ist der Umfang der zu erhebenden Daten geringer. Im Gegensatz zu ausländischen Gästen müssen bei deutschen Staatsbürgern keine Angaben zum Ausweisdokument gemacht werden. Die grundlegenden Personendaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen jedoch erfasst werden.
Wie lange müssen Meldescheine aufbewahrt werden?+
Die Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich. In Deutschland müssen Meldescheine ein Jahr ab dem Tag der Anreise aufbewahrt und danach vernichtet werden (§ 30 Abs. 4 BMG). In Österreich beträgt die Frist für das Gästeverzeichnis sieben Jahre (§ 10 Abs. 2 MeldeG). In der Schweiz variieren die Fristen je nach kantonaler Gesetzgebung, liegen aber oft zwischen zwei und fünf Jahren.
Ist ein digitaler Meldeschein überall erlaubt?+
Ja, digitale Meldeverfahren sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich zulässig. Sie müssen jedoch bestimmte technische und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. In Deutschland bedarf das elektronische Verfahren einer Genehmigung. In der Schweiz stellen viele Kantone eigene digitale Systeme bereit. Gastgeber sollten sicherstellen, dass die von ihnen genutzte Software den jeweiligen nationalen und regionalen Vorschriften entspricht.
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