Was ist ein Meldeschein?
Ein Meldeschein ist ein Dokument, das Gäste bei der Ankunft in einer gewerblichen oder privaten Beherbergungsstätte ausfüllen müssen. Er dient der Erfassung personenbezogener Daten für polizeiliche, statistische und steuerliche Zwecke. Die Pflicht zur Führung von Meldescheinen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verankert, die genauen Bestimmungen und die erhobenen Daten unterscheiden sich jedoch je nach Land und teilweise auch regional.
Die ausgefüllten Formulare bilden die Grundlage für die Meldung von Gästen an die Behörden und für die korrekte Abrechnung lokaler Abgaben wie der Kurtaxe.
Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify
So funktioniert es
Die Handhabung von Meldescheinen ist in den DACH-Ländern unterschiedlich geregelt. Gastgeber sind verpflichtet, die korrekte Erfassung und Weiterleitung sicherzustellen.
In Deutschland regelt das Bundesmeldegesetz (BMG), insbesondere § 29 und § 30, die Meldepflicht. Gäste müssen bei Ankunft einen Meldeschein handschriftlich oder über ein elektronisches Verfahren ausfüllen. Erfasst werden Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und bei ausländischen Gästen die Pass- oder Ausweisnummer. Der Gastgeber bewahrt den Schein für ein Jahr auf.
In Österreich ist die Führung eines Gästeverzeichnisses im Meldegesetz (§ 10 MeldeG) vorgeschrieben, das handschriftlich oder elektronisch geführt werden kann. Die zu erfassenden Daten sind ähnlich wie in Deutschland. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. Die genaue Umsetzung kann durch landesrechtliche Tourismusgesetze ergänzt werden.
In der Schweiz ist die Meldepflicht kantonal geregelt und dient meist der polizeilichen Fremdenkontrolle sowie der Erhebung der Kurtaxe. Die Anforderungen an die Datenerfassung und die Aufbewahrungsfristen variieren daher von Kanton zu Kanton. Viele Kantone stellen für die Abwicklung digitale Portale zur Verfügung.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber von Ferienwohnungen und anderen Unterkünften ist die korrekte Handhabung der Meldescheine eine zwingende rechtliche Verpflichtung. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern führen. Zudem sind die erfassten Daten die Basis für die Berechnung und Abführung von Tourismusabgaben wie der Kurtaxe oder Ortstaxe. Eine lückenlose Dokumentation schützt Betreiber bei Prüfungen durch Meldebehörden oder Finanzämter und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.
Beispiele
- Eine Familie aus den Niederlanden checkt in eine Ferienwohnung an der Ostsee ein. Der Gastgeber legt ihnen den Meldeschein vor, auf dem sie ihre Namen, Geburtsdaten, Anschrift und Passnummern eintragen. Der Gastgeber leitet die Daten für die Kurtaxe an die Gemeinde weiter.
- Ein Paar aus der Schweiz mietet ein Chalet in Tirol, Österreich. Der Vermieter nutzt ein digitales System. Die Gäste scannen ihre Ausweise mit einer App, die die Daten direkt in das elektronische Gästeverzeichnis überträgt und an die Behörden meldet.
- Eine Gruppe von Wanderern übernachtet in einer Ferienwohnung in Grindelwald, Schweiz. Der Gastgeber erfasst ihre Daten über das kantonale Online-Portal. Auf Basis dieser Meldung werden die Gästekarten ausgestellt und die Kurtaxe abgerechnet.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Meldeschein
Müssen auch deutsche Gäste in Deutschland einen Meldeschein ausfüllen?+
Wie lange müssen Meldescheine aufbewahrt werden?+
Ist ein digitaler Meldeschein überall erlaubt?+
Verwandte Begriffe
Zweckentfremdungsverbot
Ein Zweckentfremdungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die die Umwandlung von Wohnraum in gewerblich genutzte Flächen wie Ferienwohnungen einschränkt.
Gästemeldung / Meldepflicht
Die Gästemeldung ist die gesetzliche Pflicht für Beherbergungsbetriebe, die Daten ihrer Gäste bei Ankunft zu erfassen und an die Behörden zu übermitteln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gastgeber
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Gastgeber zur Standardisierung ihrer Mietverträge für Ferienunterkünfte nutzen und das Rechtsverhältnis regeln.
Arbeitsrecht für Reinigungspersonal
Umfasst die gesetzlichen Regelungen für die Anstellung von Reinigungskräften in Ferienunterkünften, inklusive Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherung.
