Politik und Rechtliches

Was ist die Gästemeldung oder Meldepflicht?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Die Gästemeldung, auch Meldepflicht genannt, ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Beherbergungsstätten, die persönlichen Daten ihrer Gäste bei der Ankunft zu erfassen und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Diese Regelung dient der öffentlichen Sicherheit, der Kriminalprävention, der Erhebung von Tourismusstatistiken sowie der korrekten Abrechnung lokaler Abgaben wie der Kurtaxe.

Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland das Bundesmeldegesetz (BMG), in Österreich das Meldegesetz (MeldeG) und in der Schweiz die jeweiligen kantonalen Gesetze über das Gastgewerbe und die polizeiliche Meldung.

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So funktioniert es

Bei der Ankunft füllt der Gast einen Meldeschein für die Ferienwohnung, auch Gästeblatt genannt, aus. Dies kann in Papierform oder zunehmend digital über ein Tablet oder ein Online-Formular erfolgen. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und die Daten fristgerecht an die zuständige Stelle, zum Beispiel die Gemeinde oder die Polizei, zu übermitteln.

In Deutschland besteht die Meldescheinpflicht seit dem 1. Januar 2025 nur noch für ausländische Gäste: Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten nach § 29 BMG abgeschafft (Stand: 2026). Ausländische Gäste müssen weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und eigenhändig unterschreiben, wobei zusätzlich Art und Nummer des Reisedokuments zu erfassen sind. In Österreich und der Schweiz gilt die Meldepflicht unverändert für alle Gäste.

Zu den typischerweise erfassten Daten gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit sowie An- und Abreisedatum. Die Übermittlung erfolgt je nach Region manuell, per Upload oder über eine Schnittstelle.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienvermietungen ist die Einhaltung der Meldepflicht von entscheidender Bedeutung. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem ist die korrekte Gästemeldung oft die Grundlage für die Berechnung und Abführung der Ortstaxe oder Kurtaxe. Eine lückenlose Dokumentation schützt Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen und sichert die finanzielle Grundlage des lokalen Tourismus.

Beispiele

  • In Deutschland füllt eine Familie bei der Ankunft in einer Ferienwohnung auf Sylt einen digitalen Meldeschein aus. Der Gastgeber übermittelt die Daten elektronisch an die Meldebehörde, woraufhin die Kurkarten für die Gäste ausgestellt werden.
  • In Österreich sammelt ein Gastgeber in Wien die Daten seiner Gäste über ein Gästeblatt, wie es das Wiener Tourismusförderungsgesetz vorschreibt. Anschließend trägt er die Informationen in das elektronische Gästeverzeichnis der Stadt ein.
  • In der Schweiz nutzt ein Chalet-Betreiber in Zermatt ein kantonales Online-Portal, um die Passdaten und die Aufenthaltsdauer seiner internationalen Gäste zu registrieren. Das System berechnet daraufhin automatisch die fällige Kurtaxe.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Gästemeldung / Meldepflicht

Müssen auch Freunde oder Verwandte gemeldet werden, die unentgeltlich übernachten?+
Grundsätzlich gilt die Meldepflicht für die gewerbliche oder geschäftsmäßige Beherbergung. Ob auch unentgeltlich aufgenommene Personen gemeldet werden müssen, hängt von den kommunalen Satzungen ab. In manchen Tourismusorten ist eine Meldung für die Ausstellung von Gästekarten oder aus statistischen Gründen auch bei unentgeltlichen Aufenthalten vorgeschrieben. Gastgeber sollten dies bei ihrer Gemeinde prüfen.
Welche Daten müssen auf dem Meldeschein erfasst werden?+
Die erforderlichen Daten sind gesetzlich festgelegt. Üblicherweise umfassen sie den vollen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Wohnanschrift des Hauptgastes sowie die Anzahl der Mitreisenden. Für ausländische Gäste sind zusätzlich die Seriennummer des Passes oder eines anderen anerkannten Identitätsdokuments anzugeben. Auch das Ankunfts- und das voraussichtliche Abreisedatum sind obligatorisch.
Wie lange müssen die Meldescheine aufbewahrt werden?+
Die Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich geregelt. In Deutschland müssen die Daten gemäß § 30 Abs. 4 BMG ein Jahr nach dem Abreisetag aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. In Österreich beträgt die Frist in der Regel sieben Jahre, was sich an steuerrechtlichen Pflichten orientiert. In der Schweiz variieren die Fristen je nach kantonalem Recht, liegen aber meist zwischen einem und fünf Jahren.
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