Was ist die DAC7-Meldepflicht für Plattformen?
Die DAC7-Meldepflicht ist eine EU-Richtlinie (2021/514), die Betreiber digitaler Plattformen wie OTAs verpflichtet, Daten über die Einkünfte ihrer Anbieter zu erheben und jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Ziel ist die Erhöhung der Steuertransparenz und die Sicherstellung einer korrekten Besteuerung von Einkünften aus Tätigkeiten wie der Kurzzeitvermietung.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, in Österreich durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG). Die Schweiz als Nicht-EU-Staat unterliegt DAC7 nicht, arbeitet aber an einer vergleichbaren nationalen Regelung (DPI-G).
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von Lodgify
So funktioniert es
Betreiber von Vermittlungsplattformen müssen Identifikationsdaten ihrer Anbieter, also der Gastgeber, erheben. Dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Weigert sich ein Gastgeber, diese Daten bereitzustellen, muss die Plattform nach zwei Mahnungen das Konto sperren oder die Auszahlung von Einnahmen einbehalten.
Die Meldepflicht für eine Plattform greift, sobald ein Gastgeber innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 2.000 Euro an Vergütung erhält oder 30 oder mehr separate Vermietungen tätigt. Die gesammelten Daten werden von der Plattform an die zuständige nationale Steuerbehörde gemeldet, die diese Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an das Finanzamt im Wohnsitzland des Gastgebers weiterleitet.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Hausverwaltungen bedeutet die DAC7-Meldepflicht, dass ihre über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte den Finanzbehörden automatisch bekannt werden. Dies erhöht den Druck zur ordnungsgemäßen Deklaration aller Einnahmen in der Einkommensteuererklärung. Gastgeber müssen den Plattformen die geforderten Daten, insbesondere ihre Steuer-Identifikationsnummer, zur Verfügung stellen, um eine Sperrung ihres Kontos oder die Einbehaltung von Zahlungen zu vermeiden.
Beispiele
- Ein Gastgeber in Berlin vermietet seine Ferienwohnung über Airbnb und Booking.com.
- Auf Airbnb erzielt er 25 Buchungen mit 1.800 € Umsatz. Airbnb muss für dieses Jahr nichts melden, da beide Schwellenwerte (30 Buchungen / 2.000 €) unterschritten sind.
- Auf Booking.com erzielt er 10 Buchungen mit 2.500 € Umsatz. Booking.com ist verpflichtet, die Daten des Gastgebers an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, da der Schwellenwert von 2.000 € überschritten wurde.
- Eine Hausverwaltung in Wien betreut 50 Objekte. Für jedes Objekt, das über eine Plattform die Schwellenwerte überschreitet, muss die Plattform eine Meldung an das österreichische Finanzamt abgeben.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu DAC7-Meldepflicht für Plattformen
Welche Daten genau müssen Plattformen unter DAC7 melden?+
Gilt die DAC7-Meldepflicht auch für mich in der Schweiz?+
Was passiert, wenn ich als Gastgeber meine Daten nicht an die Plattform melde?+
Ersetzt die DAC7-Meldung meine eigene Steuererklärung?+
Was ist der Unterschied zwischen DAC7 und der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung?+
Verwandte Begriffe
Einkommensteuer bei Vermietung
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Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die Online-Plattformen zu mehr Transparenz und Verantwortung bei illegalen Inhalten verpflichtet.
Gästemeldung / Meldepflicht
Die Gästemeldung ist die gesetzliche Pflicht für Beherbergungsbetriebe, die Daten ihrer Gäste bei Ankunft zu erfassen und an die Behörden zu übermitteln.
