Politik und Rechtliches

Was ist die DAC7-Meldepflicht für Plattformen?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die DAC7-Meldepflicht ist eine EU-Richtlinie (2021/514), die Betreiber digitaler Plattformen wie OTAs verpflichtet, Daten über die Einkünfte ihrer Anbieter zu erheben und jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Ziel ist die Erhöhung der Steuertransparenz und die Sicherstellung einer korrekten Besteuerung von Einkünften aus Tätigkeiten wie der Kurzzeitvermietung.

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, in Österreich durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG). Die Schweiz als Nicht-EU-Staat unterliegt DAC7 nicht, arbeitet aber an einer vergleichbaren nationalen Regelung (DPI-G).

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So funktioniert es

Betreiber von Vermittlungsplattformen müssen Identifikationsdaten ihrer Anbieter, also der Gastgeber, erheben. Dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Weigert sich ein Gastgeber, diese Daten bereitzustellen, muss die Plattform nach zwei Mahnungen das Konto sperren oder die Auszahlung von Einnahmen einbehalten.

Die Meldepflicht für eine Plattform greift, sobald ein Gastgeber innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 2.000 Euro an Vergütung erhält oder 30 oder mehr separate Vermietungen tätigt. Die gesammelten Daten werden von der Plattform an die zuständige nationale Steuerbehörde gemeldet, die diese Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an das Finanzamt im Wohnsitzland des Gastgebers weiterleitet.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen bedeutet die DAC7-Meldepflicht, dass ihre über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte den Finanzbehörden automatisch bekannt werden. Dies erhöht den Druck zur ordnungsgemäßen Deklaration aller Einnahmen in der Einkommensteuererklärung. Gastgeber müssen den Plattformen die geforderten Daten, insbesondere ihre Steuer-Identifikationsnummer, zur Verfügung stellen, um eine Sperrung ihres Kontos oder die Einbehaltung von Zahlungen zu vermeiden.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Berlin vermietet seine Ferienwohnung über Airbnb und Booking.com.
  • Auf Airbnb erzielt er 25 Buchungen mit 1.800 € Umsatz. Airbnb muss für dieses Jahr nichts melden, da beide Schwellenwerte (30 Buchungen / 2.000 €) unterschritten sind.
  • Auf Booking.com erzielt er 10 Buchungen mit 2.500 € Umsatz. Booking.com ist verpflichtet, die Daten des Gastgebers an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, da der Schwellenwert von 2.000 € überschritten wurde.
  • Eine Hausverwaltung in Wien betreut 50 Objekte. Für jedes Objekt, das über eine Plattform die Schwellenwerte überschreitet, muss die Plattform eine Meldung an das österreichische Finanzamt abgeben.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu DAC7-Meldepflicht für Plattformen

Welche Daten genau müssen Plattformen unter DAC7 melden?+
Plattformen müssen Identifikationsdaten des Gastgebers wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer melden. Zudem werden die Bankverbindung (IBAN), die Adresse jeder vermieteten Immobilie, die pro Quartal erhaltenen Vergütungen, die Anzahl der Vermietungen sowie von der Plattform einbehaltene Gebühren oder Provisionen an die Finanzbehörden übermittelt. Diese umfassende Datensammlung ermöglicht eine genaue Nachverfolgung der Einnahmen durch die Steuerverwaltung.
Gilt die DAC7-Meldepflicht auch für mich in der Schweiz?+
Nein, die EU-Richtlinie DAC7 gilt nicht direkt für Plattformen und Gastgeber mit Sitz in der Schweiz. Allerdings hat die Schweiz die OECD-Mustervorschriften für die Meldepflicht von digitalen Plattformen übernommen und arbeitet an einer eigenen nationalen Umsetzung (DPI-G). Zukünftig werden also auch Schweizer Plattformen verpflichtet sein, ähnliche Daten über die Einkünfte ihrer Anbieter an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden. Dies dient der internationalen Angleichung der Steuertransparenz.
Was passiert, wenn ich als Gastgeber meine Daten nicht an die Plattform melde?+
Wenn Sie als Gastgeber die von der Plattform angeforderten Informationen für die DAC7-Meldung nicht fristgerecht bereitstellen, ist die Plattform gesetzlich zum Handeln verpflichtet. Nach zwei erfolglosen Mahnungen muss die Plattform entweder Ihr Nutzerkonto sperren, sodass Sie keine neuen Buchungen erhalten können, oder die Auszahlung Ihrer Einnahmen so lange einbehalten, bis Sie die erforderlichen Daten nachgereicht haben. Dies soll die Vollständigkeit der Meldungen sicherstellen.
Ersetzt die DAC7-Meldung meine eigene Steuererklärung?+
Nein, die DAC7-Meldung durch die Plattform ersetzt keinesfalls Ihre eigene Pflicht zur Abgabe einer korrekten Steuererklärung. Die Meldung ist lediglich ein Informationsinstrument für die Finanzbehörden. Sie als Gastgeber bleiben weiterhin selbst dafür verantwortlich, alle Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vollständig und fristgerecht in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Die gemeldeten Daten dienen den Behörden zur Überprüfung Ihrer Angaben.
Was ist der Unterschied zwischen DAC7 und der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung?+
DAC7 ist eine reine Steuerrichtlinie, die auf die Transparenz von Einkünften abzielt. Plattformen melden Finanzdaten an die Steuerbehörden. Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung hingegen ist eine Verwaltungsregelung. Sie verpflichtet Plattformen, Daten wie Registrierungsnummern und Belegungsnächte mit Kommunen zu teilen, um die Einhaltung lokaler Vorschriften (z.B. Zweckentfremdungsverbot, Kurtaxe) zu kontrollieren. Beide Regelungen betreffen Plattformen, verfolgen aber völlig unterschiedliche Ziele.
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