Politik und Rechtliches

Was ist der Digital Services Act (DSA)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der Digital Services Act (DSA), offiziell die Verordnung (EU) 2022/2065, ist ein EU-Gesetz zur Regulierung von Online-Vermittlungsdiensten wie sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen, einschließlich Online-Reiseagenturen (OTAs). Sein Hauptziel ist es, ein sichereres, faireres und transparenteres Online-Umfeld zu schaffen, indem es klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten, die Moderation von Inhalten und die Nachverfolgbarkeit von gewerblichen Anbietern festlegt.

In Deutschland und Österreich ist der DSA seit dem 17. Februar 2024 für alle Plattformen verbindlich. In der Schweiz, als Nicht-EU-Mitglied, findet das Gesetz keine direkte Anwendung.

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

Für die Ferienvermietung ist vor allem die „Know Your Business Customer“ (KYBC) Pflicht relevant. Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com müssen die Identität ihrer gewerblichen Anbieter (Gastgeber und Agenturen) überprüfen und bestimmte Informationen sammeln. Dazu gehören Name, Adresse, Kontaktdaten, Handelsregisternummer (falls zutreffend) und Bankdaten. Diese Informationen müssen teilweise für Gäste sichtbar gemacht werden, um die Transparenz zu erhöhen und Betrug vorzubeugen. Die Plattformen sind zudem verpflichtet, klare und schnelle Verfahren für die Meldung und Entfernung illegaler Angebote bereitzustellen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Hausverwaltungen bedeutet der DSA, dass sie verpflichtet sind, ihre Identitäts- und Unternehmensdaten gegenüber den OTAs, auf denen sie inserieren, offenzulegen und verifizieren zu lassen. Dies professionalisiert den Markt, da unseriöse oder betrügerische Anbieter leichter identifiziert werden können. Gleichzeitig erhöht es das Vertrauen der Gäste, da sie klar erkennen können, mit wem sie einen Beherbergungsvertrag abschließen. Die Regelung schafft somit fairere Wettbewerbsbedingungen für alle professionellen Anbieter.

Beispiele

  • Ein Gastgeber in Deutschland, der seine Ferienwohnung auf Booking.com anbietet, muss dem Portal seine Steuernummer und Bankverbindung mitteilen, um die KYBC-Anforderungen des DSA zu erfüllen.
  • Eine Agentur in Österreich, die mehrere Objekte über Airbnb verwaltet, muss ihre Firmenbuchnummer hinterlegen und eine Selbstzertifizierung abgeben, dass ihre Angebote EU-Recht entsprechen.
  • Ein Gast meldet ein Inserat auf FeWo-direkt als betrügerisch. Gemäß DSA muss die Plattform einen klaren Prozess zur Prüfung und gegebenenfalls schnellen Entfernung des Inhalts haben.
  • Ein Schweizer Vermieter, der auf denselben Plattformen inseriert, unterliegt zwar den AGB der Plattformen, aber nicht direkt den Verpflichtungen des DSA, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Digital Services Act (DSA)

Betrifft mich der DSA auch als privater Kleinvermieter?+
Ja, sobald Sie auf einer Online-Plattform wie Airbnb oder Booking.com vermieten, gelten Sie dort in der Regel als „Anbieter“ (trader). Die Plattformen sind verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen, unabhängig davon, ob Sie die Vermietung gewerblich oder als Nebeneinkunft betreiben. Die genaue Einstufung hängt von den Kriterien der jeweiligen Plattform ab, die sich an der EU-Rechtsprechung orientieren. In Deutschland und Österreich ist dies für Sie relevant.
Was ist der Unterschied zwischen dem DSA und der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung?+
Der DSA ist ein allgemeines Gesetz für alle Online-Plattformen und zielt auf Transparenz und die Bekämpfung illegaler Inhalte ab. Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung hingegen ist spezifisch für die Ferienvermietung. Sie regelt den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden, um die Einhaltung lokaler Vorschriften wie Registrierungspflichten und Kurtaxen zu erleichtern. Beide Gesetze ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und Ziele für Gastgeber und Verwaltungen.
Welche Daten muss ich als Gastgeber wegen des DSA an OTAs übermitteln?+
Plattformen müssen von gewerblichen Anbietern Informationen zur Identitätsprüfung einholen. Dazu gehören typischerweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zusätzlich können eine Kopie eines Ausweisdokuments, die Handelsregisternummer (falls vorhanden), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bankkontodaten verlangt werden. Diese Maßnahmen dienen der Nachverfolgbarkeit von Anbietern und der Erhöhung der Sicherheit für Verbraucher auf den Portalen in der EU.
Gelten die DSA-Regeln auch für meine eigene Direktbuchungswebsite?+
Nein, der Digital Services Act richtet sich an „Vermittlungsdienste“, also Plattformen, die Anbieter und Nutzer zusammenbringen, zum Beispiel OTAs oder Marktplätze. Wenn Sie ausschließlich über Ihre eigene Website Buchungen annehmen und kein Forum oder Bewertungssystem von Dritten einbinden, das Sie zu einem Vermittler macht, fallen Sie in der Regel nicht unter die Hauptpflichten des DSA. Sie unterliegen aber weiterhin anderen Gesetzen wie der DSGVO und der Impressumspflicht.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.