Finanzen

Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Österreich?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Immobilienertragsteuer, kurz ImmoESt, ist eine in Österreich anfallende Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien. Sie ist eine Form der Einkommensteuer, wird aber in der Regel mit einem besonderen Steuersatz von 30 % auf den Veräußerungsgewinn erhoben. Dieser Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten.

Die Regelungen zur ImmoESt gelten ausschließlich in Österreich und finden bei der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen Anwendung, einschließlich solcher, die zur Kurzzeitvermietung genutzt wurden.

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So funktioniert es

Die Berechnung der ImmoESt hängt vom Anschaffungsdatum der Immobilie ab. Bei „Neuvermögen“ (Anschaffung nach dem 31. März 2002) ist die Bemessungsgrundlage der tatsächliche Gewinn: Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und abzüglich bestimmter Aufwendungen wie Instandsetzungs- und Herstellungskosten.

Für „Altvermögen“ (Anschaffung bis zum 31. März 2002) wird der Gewinn pauschal ermittelt. In der Regel werden 14 % des Verkaufserlöses als steuerpflichtiger Gewinn angenommen, worauf der 30 %-Steuersatz angewendet wird. Dies resultiert in einer effektiven Steuerlast von 4,2 % des Verkaufspreises.

Die Abfuhr der Steuer erfolgt meist durch den beauftragten Notar oder Rechtsanwalt, der die Selbstberechnung vornimmt und den Betrag direkt an das Finanzamt abführt.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Verwalter von Ferienunterkünften in Österreich ist die ImmoESt ein entscheidender Faktor bei der Verkaufsplanung einer Immobilie. Da eine rein zur Vermietung genutzte Ferienwohnung in der Regel nicht als Hauptwohnsitz gilt, greift die Hauptwohnsitzbefreiung nicht. Der beim Verkauf erzielte Gewinn unterliegt somit der Besteuerung, was die Gesamtrendite der Investition erheblich beeinflusst.

Beispiele

  • Verkauf einer Ferienwohnung (Neuvermögen): Eine 2015 für 200.000 € gekaufte Ferienwohnung wird für 300.000 € verkauft. Der Gewinn beträgt 100.000 €. Die ImmoESt beläuft sich auf 30 % von 100.000 €, also 30.000 €.
  • Verkauf eines geerbten Hauses (Altvermögen): Ein 1990 erworbenes Haus wird für 500.000 € verkauft. Die ImmoESt beträgt pauschal 4,2 % des Verkaufspreises (30 % von 14 % des Erlöses), also 21.000 €.
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Eine Person verkauft ihre Eigentumswohnung, in der sie seit dem Kauf vor sechs Jahren durchgehend selbst gewohnt hat. Da die Hauptwohnsitz-Voraussetzung erfüllt ist, fällt keine ImmoESt an.
  • Verkauf einer vermieteten Ferienwohnung: Eine als Ferienwohnung genutzte Immobilie wird verkauft. Da sie nie der Hauptwohnsitz des Verkäufers war, ist der Veräußerungsgewinn voll steuerpflichtig und die Hauptwohnsitzbefreiung kann nicht in Anspruch genommen werden.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Immobilienertragsteuer (ImmoESt, Österreich)

Fällt die Immobilienertragsteuer auch an, wenn ich meine Ferienwohnung nur wenige Jahre besessen habe?+
Ja, die Immobilienertragsteuer fällt in Österreich grundsätzlich unabhängig von der Behaltedauer an. Anders als in Deutschland gibt es keine Spekulationsfrist, nach deren Ablauf ein Verkauf steuerfrei wäre. Lediglich bestimmte Befreiungstatbestände, wie die Hauptwohnsitzbefreiung, können zu einer Steuerfreiheit führen, die bei einer reinen Ferienvermietung aber meist nicht zutreffen.
Was ist der Unterschied zwischen Alt- und Neuvermögen bei der ImmoESt?+
Die Unterscheidung bezieht sich auf das Anschaffungsdatum. Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, gelten als „Altvermögen“ und werden pauschal besteuert. Immobilien, die ab diesem Datum erworben wurden, sind „Neuvermögen“. Bei ihnen wird der tatsächliche, nachweisbare Gewinn aus der Veräußerung mit 30 % besteuert, was eine detailliertere Berechnung erfordert.
Gibt es die Immobilienertragsteuer auch in Deutschland oder der Schweiz?+
Nein, die ImmoESt in dieser Form ist ein spezifisch österreichisches Konzept. In Deutschland unterliegen private Veräußerungsgewinne innerhalb einer zehnjährigen Spekulationsfrist der Einkommensteuer. In der Schweiz erheben die Kantone eine Grundstückgewinnsteuer, deren Ausgestaltung und Sätze sich kantonal stark unterscheiden.
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