Finanzen

Was ist die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine ausschliesslich in der Schweiz anfallende, kantonal geregelte Steuer, die auf den Gewinn bei der Veräusserung von Grundstücken oder Liegenschaften erhoben wird. Sie ist eine Sondersteuer, die anstelle der Einkommensteuer auf den Veräusserungsgewinn tritt. Als steuerbarer Gewinn gilt in der Regel die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten, welche den ursprünglichen Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen umfassen.

Die Hoheit für diese Steuer liegt bei den Kantonen, die sie oft an die Gemeinden delegieren. Daher variieren die Steuersätze, Freibeträge und Abzüge von Kanton zu Kanton erheblich.

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So funktioniert es

Die Berechnung des steuerbaren Gewinns erfolgt durch Subtraktion der Anlagekosten vom Verkaufserlös. Zu den Anlagekosten zählen neben dem Kaufpreis auch wertsteigernde Aufwendungen wie Renovationen oder Anbauten sowie die mit dem Kauf und Verkauf verbundenen Kosten (z.B. Notariatsgebühren, Maklerprovisionen).

Ein zentrales Merkmal ist die Berücksichtigung der Besitzdauer. Die meisten Kantone gewähren einen Rabatt bei langer Haltedauer, um langfristiges Eigentum zu fördern. Umgekehrt erheben sie einen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer von oft weniger als fünf Jahren, um Immobilienspekulation einzudämmen. Dieser Zuschlag kann die Steuerlast erheblich erhöhen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer aufgeschoben werden. Der häufigste Fall ist die Ersatzbeschaffung: Verkauft ein Eigentümer seine selbstgenutzte Hauptwohnung und erwirbt innerhalb einer angemessenen Frist (meist zwei Jahre) eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz, wird die Steuer nicht sofort fällig, sondern auf das neue Objekt übertragen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Verwalter von Ferienimmobilien in der Schweiz ist die Grundstückgewinnsteuer ein entscheidender Kostenfaktor beim Verkauf einer Liegenschaft. Die Höhe der Steuerlast hängt direkt von der Besitzdauer und den getätigten Investitionen ab. Eine sorgfältige Planung des Verkaufszeitpunkts und die genaue Dokumentation aller wertvermehrenden Ausgaben können die Steuerschuld signifikant senken. Die Möglichkeit des Steueraufschubs bei einer Ersatzbeschaffung ist für Betreiber, die ihr Geschäft an einem neuen Standort fortführen möchten, von grosser strategischer Bedeutung.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Grundstückgewinnsteuer (Schweiz)

Fällt die Grundstückgewinnsteuer auch bei der Vererbung oder Schenkung einer Ferienwohnung an?+
Nein, bei einer Erbschaft, einem Erbvorbezug oder einer Schenkung wird die Grundstückgewinnsteuer in der Regel aufgeschoben. Der Rechtsnachfolger (Erbe oder Beschenkter) übernimmt die steuerlichen Bemessungsgrundlagen des Vorbesitzers, insbesondere dessen ursprünglichen Kaufpreis und die bisherige Besitzdauer. Die Steuer wird erst fällig, wenn der neue Eigentümer die Immobilie seinerseits verkauft.
Welche Kosten kann ich vom steuerbaren Gewinn abziehen?+
Vom Verkaufserlös können die Anlagekosten abgezogen werden. Dazu gehören der ursprüngliche Kaufpreis und alle wertvermehrenden Investitionen (z.B. der Anbau eines Balkons), nicht aber Kosten für den reinen Unterhalt. Ebenfalls abzugsfähig sind die mit dem Kauf und Verkauf direkt verbundenen Aufwendungen wie Maklerprovisionen, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie Inseratekosten.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für private und geschäftliche Immobilienverkäufe?+
Ja, sie gilt grundsätzlich für beide. Bei Privatpersonen besteuert sie den Gewinn aus dem Verkauf von Privatvermögen. Bei juristischen Personen oder Selbstständigerwerbenden, bei denen die Liegenschaft zum Geschäftsvermögen gehört, wird der Gewinn je nach kantonaler Regelung entweder ebenfalls mit der Grundstückgewinnsteuer (monistisches System) oder zusammen mit dem übrigen Geschäftsgewinn über die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfasst (dualistisches System).
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