Finanzen

Was ist der Eigenmietwert (Schweiz)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der Eigenmietwert ist ein spezifisches Konzept des Schweizer Steuerrechts. Er stellt ein fiktives Einkommen dar, das Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien, einschließlich ständig für den Eigengebrauch zur Verfügung stehender Ferienwohnungen, zu ihrem steuerbaren Einkommen hinzurechnen müssen.

Dieses steuerpflichtige Naturaleinkommen soll die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern ausgleichen, da letztere Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von den Steuern abziehen können. Die Regelung gilt nur in der Schweiz.

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So funktioniert es

Die kantonalen Steuerbehörden legen den Eigenmietwert fest, der in der Regel 60 bis 70 Prozent der marktüblichen Miete für ein vergleichbares Objekt beträgt. Dieser Wert wird zum Einkommen des Eigentümers addiert und unterliegt der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Im Gegenzug können Eigentümer Schuldzinsen, zum Beispiel für Hypotheken, und Pauschalen oder effektive Kosten für den Liegenschaftsunterhalt von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber in der Schweiz ist der Eigenmietwert relevant, wenn sie ihre Ferienwohnung auch selbst nutzen oder sie für die Selbstnutzung bereithalten. Die Besteuerung dieses fiktiven Einkommens muss in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Bei einer ausschließlichen Vermietung ohne Eigennutzungsmöglichkeit entfällt der Eigenmietwert, stattdessen sind die vollen Mieteinnahmen als Einkommen zu versteuern, was die Steuerlast für Ihre Ferienwohnung beeinflusst.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Eigenmietwert (Schweiz)

Muss ich für meine Ferienwohnung in der Schweiz immer den Eigenmietwert versteuern?+
Nein, nicht immer. Der Eigenmietwert fällt nur an, wenn die Ferienwohnung Ihnen für die Eigennutzung zur Verfügung steht. Vermieten Sie die Immobilie dauerhaft und ausschließlich an Dritte, ohne sich ein Nutzungsrecht vorzubehalten, müssen Sie stattdessen die erzielten Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert entfällt in diesem Fall.
Wie wird der Eigenmietwert für eine teilweise vermietete Ferienwohnung berechnet?+
Wenn eine Ferienwohnung sowohl selbst genutzt als auch vermietet wird, wird der Eigenmietwert in der Regel anteilig für die Zeit der Eigennutzung oder der Verfügbarkeit zur Eigennutzung angesetzt. Die tatsächlichen Mieteinnahmen aus der Vermietung werden zusätzlich als Einkommen besteuert. Die genaue Berechnungsmethode kann sich je nach Kanton unterscheiden.
Wird der Eigenmietwert in der Schweiz bald abgeschafft?+
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist seit Jahren ein politisches Thema. Das Schweizer Parlament hat einem Systemwechsel zugestimmt, der die Besteuerung für den Hauptwohnsitz aufheben würde. Stand Anfang 2024 sind sich die beiden Parlamentskammern jedoch noch uneinig über die genaue Ausgestaltung, insbesondere bezüglich der Regelung für Zweitwohnungen. Ein definitives Inkrafttreten ist daher noch offen.
Kann ich trotz Eigenmietwert Kosten für meine Ferienwohnung abziehen?+
Ja, das ist der Grundgedanke hinter dem System. Als Ausgleich für die Besteuerung des Eigenmietwerts können Sie als Eigentümer Schuldzinsen, zum Beispiel für eine Hypothek, sowie Unterhaltskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Unterhaltskosten kann je nach Kanton und Alter der Immobilie eine Pauschale oder die effektiven Kosten geltend gemacht werden.
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