Finanzen

Was ist der ermäßigte Steuersatz für Beherbergung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Der ermäßigte Steuersatz für Beherbergung ist eine umsatzsteuerliche Vergünstigung, die auf die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen angewendet wird. Diese Regelung soll den Tourismus fördern, indem sie die Kosten für Übernachtungen senkt. Die Höhe des Steuersatzes und die genauen Bedingungen unterscheiden sich in den DACH-Ländern.

In Deutschland beträgt der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). In Österreich werden Beherbergungsleistungen mit 10 % besteuert (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG). Die Schweiz wendet einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 % an (Stand 2024).

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So funktioniert es

Der ermäßigte Steuersatz gilt ausschließlich für die reine Übernachtungsleistung. Zusätzliche Services wie Frühstück, Parkplatznutzung oder Wellnessangebote müssen in der Regel getrennt auf der Rechnung ausgewiesen und mit dem regulären Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes besteuert werden. Diese Aufteilung ist für eine korrekte Buchführung und Rechnungsstellung zwingend erforderlich.

Wird ein Pauschalpreis für ein Paket aus Übernachtung und Nebenleistungen vereinbart, muss der Gesamtpreis sachgerecht aufgeteilt werden, um die unterschiedlichen Steuersätze korrekt anwenden zu können. Dies verhindert steuerliche Komplikationen bei einer Prüfung durch das Finanzamt.

Warum das wichtig ist

Die korrekte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist für Gastgeber und Verwalter von Ferienunterkünften finanziell entscheidend. Sie beeinflusst direkt die Preisgestaltung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Gewinnmarge. Fehler bei der Abgrenzung von Leistungen oder die Anwendung eines falschen Satzes können bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen und Strafen führen. Eine genaue Kenntnis der Regelungen ist daher für eine rechtssichere Betriebsführung unerlässlich.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Ermäßigter Steuersatz für Beherbergung

Gilt der ermäßigte Steuersatz auch für Nebenleistungen wie die Endreinigung?+
Ob die Endreinigung unter den ermäßigten Satz fällt, hängt davon ab, ob sie als untrennbare Nebenleistung zur Hauptleistung der Beherbergung gilt. In Deutschland wird eine obligatorische Endreinigung in der Regel als Teil der Beherbergung mit 7 % besteuert. In Österreich fällt sie meist ebenfalls unter den Satz von 10 %. In der Schweiz ist die Behandlung von der Ausgestaltung im Einzelfall abhängig. Eine optionale Zwischenreinigung unterliegt hingegen dem Normalsatz.
Was passiert, wenn ich den falschen Steuersatz anwende?+
Die Anwendung eines falschen Steuersatzes hat finanzielle Konsequenzen. Wenn Sie einen zu niedrigen Satz berechnen, schulden Sie dem Finanzamt die Differenz. Haben Sie einen zu hohen Satz ausgewiesen, müssen Sie diesen Betrag auch abführen, obwohl der Gast zu viel bezahlt hat. Beides kann bei einer Steuerprüfung zu Beanstandungen, Nachzahlungen und möglicherweise Bußgeldern führen. Eine Korrektur der Rechnungen ist oft aufwendig.
Wie unterscheidet sich der ermäßigte Steuersatz von der Kurtaxe oder Ortstaxe?+
Der ermäßigte Steuersatz ist Teil der Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf seine Umsätze an das Finanzamt abführt. Die Kurtaxe oder Ortstaxe ist hingegen eine kommunale Abgabe. Sie wird vom Gastgeber im Namen der Gemeinde vom Gast eingehoben und vollständig an die Kommune weitergeleitet. Es handelt sich also um einen durchlaufenden Posten, der nicht zum steuerpflichtigen Umsatz des Gastgebers zählt und eine völlig andere Rechtsgrundlage hat.
Müssen Kleinunternehmer den ermäßigten Steuersatz ausweisen?+
Nein, wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen, weder den Regelsteuersatz noch den ermäßigten Satz. In Deutschland und Österreich sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, solange ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In der Schweiz gibt es keine direkte Entsprechung; hier gilt eine generelle Mehrwertsteuerpflicht ab einem bestimmten Umsatz, wobei für Beherbergungsleistungen dann der Sondersatz anfällt.
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