Finanzen

Was ist eine Betriebsprüfung durch die Steuerbehörde?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Eine Betriebsprüfung durch die Steuerbehörde ist eine offizielle Untersuchung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens, einschließlich der Vermietung von Ferienunterkünften. Ziel ist es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung und der Steuererklärungen zu verifizieren, insbesondere bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

In Deutschland und Österreich wird sie als Außenprüfung bezeichnet und vom Finanzamt durchgeführt (geregelt in der Abgabenordnung, AO, bzw. Bundesabgabenordnung, BAO). In der Schweiz führen die kantonalen Steuerverwaltungen oder die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV, für die Mehrwertsteuer) entsprechende Kontrollen durch.

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

Eine Betriebsprüfung wird in der Regel schriftlich durch eine Prüfungsanordnung angekündigt, die den Prüfungszeitraum und den Umfang festlegt. Unangekündigte Prüfungen (in Deutschland als „Steuernachschau“ bekannt) sind seltener, aber möglich. Der Prüfer untersucht vor Ort im Betrieb oder im Finanzamt die Buchhaltungsunterlagen, Belege, Verträge und digitalen Daten.

Für Gastgeber von Ferienwohnungen bedeutet dies die Vorlage von Belegungskalendern, Rechnungen, Bankauszügen und Nachweisen für Betriebsausgaben. Der Prozess endet mit einer Schlussbesprechung und einem schriftlichen Prüfungsbericht, der die Ergebnisse festhält. Bei festgestellten Abweichungen kann es zu Nachzahlungen, Zinsen und eventuell steuerstrafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienunterkünften unterstreicht die Möglichkeit einer Betriebsprüfung die Notwendigkeit einer lückenlosen und korrekten Buchführung. Ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen über Einnahmen, Betriebsausgaben und die korrekte Abführung von Umsatzsteuer und Kurtaxe sind entscheidend, um Nachzahlungen, Zinsen und Strafen zu vermeiden. Eine saubere Dokumentation, wie sie für die Besteuerung von Ferienwohnungen erforderlich ist, beschleunigt den Prüfungsprozess und belegt die steuerliche Zuverlässigkeit.

Beispiele

  • Ein Prüfer des deutschen Finanzamts stellt fest, dass ein Gastgeber private Renovierungskosten fälschlicherweise als Betriebsausgaben für seine Ferienwohnung abgesetzt hat.
  • Bei einer Außenprüfung in Österreich wird aufgedeckt, dass die Einnahmen aus Direktbuchungen über die eigene Website nicht vollständig in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst wurden.
  • Die Schweizer ESTV prüft die Mehrwertsteuerabrechnung eines Ferienhausvermieters und entdeckt, dass die Umsatzgrenze für die MWST-Pflicht überschritten wurde, ohne dass eine Anmeldung erfolgte.
  • Ein Prüfer vergleicht die Belegungsdaten aus einem Property Management System mit den gemeldeten Einnahmen und findet signifikante Abweichungen, die auf unversteuerte Barzahlungen hindeuten.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Betriebsprüfung durch die Steuerbehörde

Was löst eine Betriebsprüfung bei Ferienvermietungen aus?+
Audits können zufällig durch ein Auswahlverfahren ausgelöst werden. Häufigere Gründe sind jedoch Unstimmigkeiten in Steuererklärungen, hohe Schwankungen bei Einnahmen oder Ausgaben, Kontrollmitteilungen von anderen Behörden oder Plattformen wie OTAs, oder auch eine Anzeige. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine festen Auslöser, die Prüfungsdichte variiert je nach Betriebsgröße und Risikoprofil. Eine sorgfältige Buchführung ist daher immer geboten.
Welche Unterlagen werden bei einer Prüfung von Ferienvermietungen typischerweise verlangt?+
Prüfer verlangen alle steuerrelevanten Dokumente. Dazu gehören die vollständige Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz, sämtliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankkontoauszüge, Kassenbuch bei Barzahlungen, Mietverträge und Buchungsbestätigungen. Wichtig sind auch Belege für Betriebsausgaben wie Reinigung, Instandhaltung und Provisionen an OTAs. Ein lückenloser Belegungskalender ist ebenfalls essenziell, um die Einnahmen nachzuvollziehen und die Plausibilität der Angaben zu belegen.
Wie lange muss ich meine steuerlichen Unterlagen aufbewahren?+
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind entscheidend. In Deutschland müssen steuerlich relevante Unterlagen in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. In Österreich beträgt die Frist sieben Jahre, kann sich aber bei laufenden Verfahren verlängern. In der Schweiz gilt ebenfalls eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Diese Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Buchung oder der letzte Eintrag in die Bücher gemacht wurde.
Kann ich mich gegen das Ergebnis einer Betriebsprüfung wehren?+
Ja, wenn Sie mit dem Prüfungsbericht nicht einverstanden sind, können Sie Rechtsmittel einlegen. Nach Erhalt des geänderten Steuerbescheids können Sie in Deutschland Einspruch beim Finanzamt einlegen. In Österreich gibt es die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde beim Bundesfinanzgericht. In der Schweiz kann gegen die Veranlagungsverfügung Einsprache bei der zuständigen Steuerverwaltung erhoben werden. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist hierbei dringend empfohlen.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.