Politik und Rechtliches

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für die Ferienvermietung betrifft dies vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites, Buchungsmaschinen und Apps.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Das Gesetz fokussiert sich auf die technische, digitale Barrierefreiheit und ist von Vorschriften zur baulichen Barrierefreiheit von Unterkünften klar abzugrenzen.

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So funktioniert es

Das BFSG fordert, dass digitale Dienstleistungen wie Buchungsportale oder Websites für Ferienwohnungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Dies orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Verwalter bedeutet das BFSG eine rechtliche Verpflichtung zur Anpassung ihrer digitalen Vertriebskanäle. Eine barrierefreie Website oder Buchungsmaschine vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern erweitert auch den potenziellen Kundenkreis um Menschen mit Behinderungen. Zudem verbessert eine gute digitale Zugänglichkeit oft die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und kann sich positiv auf das SEO-Ranking auswirken.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Betrifft das BFSG auch meine kleine Ferienwohnung, die ich privat vermiete?+
Ja, grundsätzlich schon. Sobald Sie Ihre Ferienwohnung über eine eigene Website, eine Buchungsmaschine oder eine App anbieten, erbringen Sie eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. EUR Umsatz) sind zwar vorgesehen, gelten aber nur unter bestimmten Bedingungen und befreien nicht von allen Pflichten. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist ratsam, um Bußgelder zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen dem BFSG und baulicher Barrierefreiheit?+
Das BFSG regelt ausschließlich die digitale Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, also zum Beispiel die Bedienbarkeit Ihrer Website mit einem Screenreader. Es geht nicht um physische Merkmale Ihrer Unterkunft. Die bauliche Barrierefreiheit, wie der Einbau von Rampen, breiteren Türen oder ebenerdigen Duschen, wird durch die Bauordnungen der Bundesländer und andere Normen wie die DIN 18040 geregelt und ist vom BFSG getrennt zu betrachten.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch in Österreich und der Schweiz?+
In Österreich gilt ab 28. Juni 2025 das sehr ähnliche Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das ebenfalls den European Accessibility Act umsetzt. In der Schweiz gibt es keine direkte Entsprechung, da sie nicht EU-Mitglied ist. Dort regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die Zugänglichkeit, fokussiert sich aber primär auf den öffentlichen Sektor und hat weniger weitreichende Vorgaben für private E-Commerce-Anbieter als das deutsche BFSG oder das österreichische BaFG.
Muss ich meine Inserate auf OTAs wie Booking.com oder Airbnb anpassen?+
Die Betreiber der Online-Reiseagenturen (OTAs) sind selbst als Anbieter von E-Commerce-Dienstleistungen verpflichtet, ihre Plattformen barrierefrei zu gestalten. Als Gastgeber sind Sie für die von Ihnen bereitgestellten Inhalte, wie Texte und Bilder, verantwortlich. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Objektbeschreibungen klar verständlich sind und zum Beispiel Bildbeschreibungen (Alternativtexte) nutzen, wo die Plattform dies ermöglicht, um die Zugänglichkeit Ihrer Inserate zu verbessern.
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