Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für die Ferienvermietung betrifft dies vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites, Buchungsmaschinen und Apps.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Das Gesetz fokussiert sich auf die technische, digitale Barrierefreiheit und ist von Vorschriften zur baulichen Barrierefreiheit von Unterkünften klar abzugrenzen.
Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify
So funktioniert es
Das BFSG fordert, dass digitale Dienstleistungen wie Buchungsportale oder Websites für Ferienwohnungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Dies orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Warum das wichtig ist
Für Gastgeber und Verwalter bedeutet das BFSG eine rechtliche Verpflichtung zur Anpassung ihrer digitalen Vertriebskanäle. Eine barrierefreie Website oder Buchungsmaschine vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern erweitert auch den potenziellen Kundenkreis um Menschen mit Behinderungen. Zudem verbessert eine gute digitale Zugänglichkeit oft die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und kann sich positiv auf das SEO-Ranking auswirken.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Betrifft das BFSG auch meine kleine Ferienwohnung, die ich privat vermiete?+
Was ist der Unterschied zwischen dem BFSG und baulicher Barrierefreiheit?+
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch in Österreich und der Schweiz?+
Muss ich meine Inserate auf OTAs wie Booking.com oder Airbnb anpassen?+
Verwandte Begriffe
Eigene Website für Ferienwohnungen
Eine eigene Website für Ferienwohnungen ist ein Online-Auftritt, der es Gastgebern ermöglicht, ihre Unterkünfte direkt und provisionsfrei zu vermarkten.
DSGVO für Gastgeber
Die DSGVO regelt, wie Gastgeber in der EU personenbezogene Daten von Gästen erheben, verarbeiten und speichern müssen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Barrierefreiheit in Ferienunterkünften
Barrierefreiheit in Ferienunterkünften bedeutet, dass Unterkünfte so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die Online-Plattformen zu mehr Transparenz und Verantwortung bei illegalen Inhalten verpflichtet.
