Was ist Barrierefreiheit in Ferienunterkünften?
Barrierefreiheit in Ferienunterkünften ist die Gestaltung von Räumlichkeiten und Dienstleistungen, sodass diese für Menschen mit Behinderungen, Bewegungseinschränkungen oder für Senioren uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst bauliche Aspekte wie stufenlose Zugänge, breite Türen und angepasste Sanitäranlagen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und in der Schweiz durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geregelt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wozu auch der Tourismus zählt.
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von Lodgify
So funktioniert es
Die Umsetzung von Barrierefreiheit beginnt mit einer Analyse der Unterkunft. Bauliche Maßnahmen umfassen den Einbau von Rampen oder Aufzügen, die Verbreiterung von Türen auf mindestens 80 cm und die Schaffung von Bewegungsflächen, zum Beispiel 150x150 cm im Bad.
Im Inneren sind höhenverstellbare Möbel, unterfahrbare Waschtische und bodengleiche Duschen mit Haltegriffen entscheidend. Auch die digitale Barrierefreiheit ist wichtig: Die Website und Buchungsinformationen sollten für Screenreader lesbar sein und klare, detaillierte Angaben zu den vorhandenen Barrierefreiheitsmerkmalen enthalten.
Warum das wichtig ist
Barrierefreie Unterkünfte erschließen eine wachsende und kaufkräftige Zielgruppe von Menschen mit Behinderungen und Senioren, die oft in der Nebensaison reisen und länger bleiben. Eine zertifizierte barrierefreie Ausstattung ist ein starkes Alleinstellungsmerkmal und erhöht die Sichtbarkeit auf spezialisierten Portalen. Zudem erfüllen Gastgeber damit eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung und verbessern das Gasterlebnis für alle, beispielsweise auch für Familien mit Kinderwagen, erheblich.
Beispiele
- Ein stufenloser Eingang zur Ferienwohnung über eine fest installierte Rampe mit einer maximalen Steigung von 6 %.
- Ein Badezimmer mit einer befahrbaren, bodengleichen Dusche (Roll-in-Dusche), einem Duschklappsitz und Haltegriffen an Dusche und WC.
- Eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und der Herd teilweise unterfahrbar sind, um die Nutzung vom Rollstuhl aus zu ermöglichen.
- Die Bereitstellung von Informationen zur Unterkunft in leichter Sprache oder mit großen Buchstaben für Gäste mit kognitiven oder visuellen Einschränkungen.
- Lichtschalter, Steckdosen und Türgriffe sind auf einer Höhe von 85 cm angebracht, um sie für Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Menschen erreichbar zu machen.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu Barrierefreiheit in Ferienunterkünften
Bin ich gesetzlich verpflichtet, meine Ferienwohnung barrierefrei zu gestalten?+
Welche Zertifizierungen für Barrierefreiheit gibt es im DACH-Raum?+
Wie beschreibe ich die Barrierefreiheit meiner Unterkunft korrekt im Inserat?+
Gibt es finanzielle Förderungen für den barrierefreien Umbau?+
Verwandte Begriffe
Hausordnung
Eine Hausordnung legt verbindliche Regeln für das Verhalten von Gästen in einer Ferienunterkunft fest, um einen reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten.
Zweckentfremdungsverbot
Ein Zweckentfremdungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die die Umwandlung von Wohnraum in gewerblich genutzte Flächen wie Ferienwohnungen einschränkt.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde offiziell angezeigt wird.
Barrierefreie Website (WCAG/BITV)
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen, einschließlich jenen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden kann.
