Finanzen

Was sind Zahlungsausfall und Mahnwesen?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Zahlungsausfall liegt vor, wenn ein Gast eine fällige Zahlung, zum Beispiel für die Miete oder für Nebenkosten, nicht leistet. Das Mahnwesen ist der darauffolgende, meist standardisierte Prozess, den ein Gastgeber oder eine Verwaltung einleitet, um die ausstehende Schuld einzufordern.

Dieser Prozess reicht von einer freundlichen Zahlungserinnerung bis hin zu rechtlichen Schritten wie dem gerichtlichen Mahnverfahren oder der Beauftragung eines Inkassounternehmens. Ziel ist es, die offene Forderung zu realisieren und finanzielle Verluste zu minimieren.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt typischerweise mit einer freundlichen, formlosen Zahlungserinnerung, sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist. Diese kann automatisiert per E-Mail erfolgen.

Führt dies nicht zum Erfolg, folgt die erste offizielle Mahnung. Diese sollte schriftlich erfolgen, eine neue Zahlungsfrist setzen und den Gast rechtlich in Verzug setzen, falls dies nicht bereits automatisch geschehen ist.

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann eine zweite und letzte Mahnung mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte versendet werden. Die letzte Eskalationsstufe ist die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Warum das wichtig ist

Ein systematisches Mahnwesen ist für Gastgeber und Hausverwaltungen essenziell, um den Cashflow zu sichern und Einnahmeverluste durch unbezahlte Buchungen oder Zusatzleistungen zu vermeiden. Es schafft rechtliche Klarheit und bildet die Grundlage für eventuelle spätere Gerichtsverfahren. Ein professionell, aber fair gestalteter Prozess hilft zudem, die Kundenbeziehung nicht unnötig zu belasten und die eigene Liquidität zu schützen, was für den wirtschaftlichen Erfolg der Ferienvermietung entscheidend ist.

Beispiele

  • Ein Gast leistet die Anzahlung, überweist aber die fällige Restzahlung vor Anreise nicht. Der Gastgeber versendet eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist.
  • Nach dem Check-out stellt der Gastgeber fest, dass der Gast die vor Ort zu zahlende Kurtaxe nicht entrichtet hat, und leitet das Mahnwesen ein.
  • Ein Gast hat über eine Direktbuchungswebsite gebucht und die Kreditkartenzahlung schlägt fehl. Der Gastgeber kontaktiert den Gast und mahnt die Zahlung an.
  • Eine Hausverwaltung nutzt ein automatisiertes System, das bei Fälligkeit eine Zahlungserinnerung und nach sieben Tagen Verzug automatisch die erste Mahnung versendet.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Zahlungsausfall und Mahnwesen

Ab wann befindet sich ein Gast im Zahlungsverzug?+
In Deutschland tritt Verzug laut § 286 BGB oft durch eine Mahnung oder automatisch nach 30 Tagen ein. In Österreich ist meist eine Mahnung nötig, es sei denn, ein fester Zahlungstermin wurde vereinbart. Ähnlich ist es in der Schweiz, wo nach Art. 102 OR eine Mahnung den Verzug auslöst, sofern kein bestimmter Verfalltag abgemacht war. Ein kalendermäßig bestimmtes Fälligkeitsdatum kann den Verzug also in allen drei Ländern ohne Mahnung auslösen.
Welche Verzugszinsen kann ich fordern?+
Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt. In Deutschland betragen sie gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). In Österreich liegt der Satz bei 4 %, bei Geschäften zwischen Unternehmen bei 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. In der Schweiz beträgt der gesetzliche Verzugszins pauschal 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Diese Sätze gelten jeweils pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?+
Eine Zahlungserinnerung ist eine formlose und freundliche Aufforderung, eine überfällige Rechnung zu begleichen. Sie hat keine direkten rechtlichen Konsequenzen. Eine Mahnung hingegen ist eine formelle, eindeutige Aufforderung zur Zahlung. Sie ist eine rechtliche Voraussetzung, um den Schuldner in Verzug zu setzen, falls nicht schon geschehen, und um weitere rechtliche Schritte wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Beauftragung eines Inkassodienstes einleiten zu können.
Muss ich eine bestimmte Anzahl an Mahnungen schreiben, bevor ich rechtliche Schritte einleite?+
Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Rechtlich gesehen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel eine einzige, wirksame Mahnung ausreichend, um den Schuldner in Verzug zu setzen und anschließend gerichtliche Schritte einzuleiten. Das Versenden mehrerer Mahnungen ist eine kaufmännische Gepflogenheit und dient der Kundenpflege, ist aber keine gesetzliche Pflicht. Die erste Mahnung kann bereits die Grundlage für ein späteres Inkassoverfahren bilden.
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