Politik und Rechtliches

Was ist eine Kaution?

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2026

Eine Kaution, auch Sicherheitsleistung genannt, ist ein Geldbetrag, den ein Gast vor oder bei Antritt seines Aufenthalts in einer Ferienunterkunft an den Gastgeber zahlt. Diese Summe dient als Absicherung für den Fall, dass während des Aufenthalts Schäden am Eigentum entstehen, eine übermäßige Endreinigung erforderlich ist oder gegen die Hausordnung verstoßen wird.

Nach einem schadenfreien Aufenthalt wird die Kaution vollständig an den Gast zurückerstattet. Die genauen Bedingungen für die Erhebung, Einbehaltung und Rückzahlung der Kaution werden im Beherbergungs- oder Mietvertrag für die Ferienunterkunft festgelegt.

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So funktioniert es

Die Abwicklung der Kaution erfolgt typischerweise auf drei Wegen: als Vorab-Überweisung, als Barzahlung bei Anreise oder als Autorisierung („Hold“) auf der Kreditkarte des Gastes. Bei einer Kreditkartenautorisierung wird der Betrag nicht abgebucht, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum blockiert, um die Verfügbarkeit der Mittel sicherzustellen.

Nach dem Check-out inspiziert der Gastgeber oder die Hausverwaltung die Unterkunft. Werden keine Schäden oder vertragswidrigen Zustände festgestellt, wird die Kaution zeitnah zurückgezahlt oder die Kreditkartenautorisierung freigegeben. Die Frist für die Rückzahlung sollte vertraglich geregelt sein und ist in der Regel kurz.

Stellt der Gastgeber Schäden fest, muss er diese dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos, und dem Gast eine nachvollziehbare Aufstellung der Reparatur- oder Ersatzkosten vorlegen. Nur der nachweislich entstandene Schaden darf von der Kaution einbehalten werden. Ein eventueller Restbetrag ist an den Gast auszuzahlen.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber ist die Kaution ein wichtiges Instrument des Risikomanagements. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen und kann eine abschreckende Wirkung auf potenziell problematische Gäste haben. Für Gäste schafft eine klar kommunizierte Kautionsregelung Transparenz über ihre Pflichten und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Eine professionelle Handhabung, bei der alle wichtigen Aspekte einer Mietkaution für die FeWo beachtet werden, stärkt das Vertrauen auf beiden Seiten.

Beispiele

  • Kreditkarten-Hold: Ein Gast bucht eine Ferienwohnung für 500 €. Der Gastgeber blockiert bei Anreise 250 € als Kaution auf der Kreditkarte des Gastes. Nach dem Check-out wird der Betrag innerhalb von 7 Tagen wieder freigegeben.
  • Schadensfall: In einem Chalet wird ein Fenster durch Unachtsamkeit der Gäste beschädigt. Die Reparatur kostet 180 €. Der Gastgeber behält diesen Betrag von der hinterlegten Kaution in Höhe von 300 € ein und zahlt die restlichen 120 € an die Gäste zurück.
  • Pauschaler Einbehalt: Gäste hinterlassen eine Wohnung extrem verschmutzt, was eine teure Sonderreinigung erfordert. Der Gastgeber behält gemäß Vertragsklausel 100 € der Kaution für den zusätzlichen Reinigungsaufwand ein.
  • Abwicklung über Buchungsportal: Ein Gast bucht über ein Online-Reiseportal (OTA), das die Kautionsabwicklung übernimmt. Das Portal zieht die Kaution ein und verwaltet die Rückzahlung oder den Einbehalt bei einem vom Gastgeber gemeldeten Schaden.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Kaution

Wie hoch darf die Kaution für eine Ferienwohnung sein?+
Für Ferienwohnungen gibt es im DACH-Raum keine gesetzliche Obergrenze für die Kautionshöhe, anders als bei der langfristigen Wohnraummiete. Die Höhe sollte jedoch angemessen und im Verhältnis zum Wert der Ausstattung und dem Mietpreis stehen. Üblich sind Beträge zwischen 200 und 500 Euro oder ein prozentualer Anteil des Buchungspreises.
Muss ich die Kaution für eine Ferienwohnung auf einem separaten Konto anlegen?+
Nein, die strengen Vorschriften zur getrennten und verzinsten Anlage der Kaution (z. B. § 551 BGB in Deutschland oder Art. 257e OR in der Schweiz) gelten in der Regel nur für langfristige Mietverhältnisse. Bei kurzzeitigen Beherbergungsverträgen für Ferienunterkünfte ist dies im DACH-Raum üblicherweise nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die vertragliche Vereinbarung ist entscheidend.
Innerhalb welcher Frist muss die Kaution zurückgezahlt werden?+
Eine exakte gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution bei Ferienvermietungen existiert nicht. Es gilt eine „angemessene“ Prüf- und Überlegungsfrist für den Gastgeber. Üblich und fair sind Fristen von 7 bis 14 Tagen nach Abreise. Längere Fristen sollten im Vertrag begründet werden, etwa wenn die Prüfung aufwendiger ist.
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