Politik und Rechtliches

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Eigentümer von Sondereigentum (z. B. Wohnungen) und Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach) einer Immobilie. Sie entsteht automatisch mit der Begründung von Wohnungseigentum und ist in Deutschland und Österreich gesetzlich geregelt. In der Schweiz wird das Äquivalent als Stockwerkeigentümergemeinschaft bezeichnet.

Die WEG verwaltet das Gemeinschaftseigentum, trifft Entscheidungen über Instandhaltung, Modernisierung sowie die Hausordnung und ist eine teilrechtsfähige juristische Person, die Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann.

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So funktioniert es

Die WEG handelt durch ihre Organe. Das zentrale Entscheidungsgremium ist die Eigentümerversammlung, in der alle Eigentümer über wichtige Angelegenheiten wie den Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen oder bauliche Veränderungen abstimmen. Die Beschlüsse werden in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen gefasst.

Ein bestellter Verwalter (Hausverwaltung) führt die laufenden Geschäfte, setzt die Beschlüsse der Gemeinschaft um und verwaltet die Finanzen. Zusätzlich kann ein Verwaltungsbeirat, bestehend aus Eigentümern, den Verwalter unterstützen und kontrollieren.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber von Ferienwohnungen ist die WEG von zentraler Bedeutung, da sie die Kurzzeitvermietung reglementieren oder sogar verbieten kann. Die rechtlichen Hürden hierfür sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich hoch. Gastgeber müssen die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse der WEG genau prüfen, um Konflikte mit Miteigentümern und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insbesondere die Regelungen zur Nutzung des Sondereigentums sind entscheidend.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Darf meine WEG die Kurzzeitvermietung meiner Ferienwohnung verbieten?+
Das hängt von der Rechtslage im jeweiligen Land ab. In Deutschland ist ein Verbot durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss unzulässig; es bedarf einer Vereinbarung aller Eigentümer. In Österreich hingegen kann schon ein einzelner Miteigentümer eine touristische Vermietung blockieren, da sie als zustimmungspflichtige Nutzungsänderung gilt. In der Schweiz sind die Bestimmungen im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheidend.
Was ist der Unterschied zwischen einem Beschluss und einer Vereinbarung in der WEG?+
Ein Beschluss wird in der Eigentümerversammlung mit einer bestimmten Mehrheit gefasst und regelt Verwaltungsangelegenheiten. Eine Vereinbarung hingegen erfordert die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie dient dazu, die gesetzlichen Regelungen oder die Gemeinschaftsordnung abzuändern. Ein Verbot der Kurzzeitvermietung in Deutschland erfordert beispielsweise eine solche Vereinbarung.
Muss ich die WEG über meine Vermietungstätigkeit informieren?+
Ja, Transparenz ist ratsam. Auch wenn die Vermietung rechtlich zulässig ist, sollten Sie die Hausverwaltung und die WEG informieren. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Regeln, wie die Hausordnung, einhalten. In manchen Gemeinschaften gibt es Meldepflichten oder spezielle Regelungen für die Schlüsselübergabe, die beachtet werden müssen.
Welche Rolle spielt die Teilungserklärung für die Vermietung?+
Die Teilungserklärung ist das Gründungsdokument des Wohnungseigentums und von zentraler Bedeutung. Sie definiert, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum (Ihre Wohnung) und welche Gemeinschaftseigentum sind. Wichtig ist vor allem die darin enthaltene Gemeinschaftsordnung. Diese kann bereits Regelungen zur Nutzung der Wohnungen enthalten, die eine Kurzzeitvermietung einschränken oder ausschließen.
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