Finanzen

Was sind Steuerberatung und Aufbewahrungspflichten?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Steuerberatung umfasst die professionelle Hilfe durch qualifizierte Berater bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, wie der Erstellung von Steuererklärungen und der Buchführung. Sie dient der Sicherstellung der Rechtskonformität und der Optimierung der Steuerlast für Vermieter von Ferienunterkünften.

Aufbewahrungspflichten bezeichnen die gesetzliche Verpflichtung, alle steuerlich relevanten Geschäftsunterlagen, zum Beispiel Rechnungen, Belege und Buchungsbestätigungen, über einen bestimmten Zeitraum geordnet zu archivieren. Diese Fristen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich geregelt.

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So funktioniert es

In Deutschland regelt § 147 der Abgabenordnung (AO) die Fristen. Eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und weitere wichtige Dokumente. Für die meisten anderen Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen gilt eine Frist von sechs Jahren.

In Österreich beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gemäß § 132 der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich sieben Jahre. Dies betrifft alle Bücher und Aufzeichnungen sowie die dazugehörigen Belege. Die Frist kann sich in bestimmten Fällen verlängern, beispielsweise bei anhängigen Gerichtsverfahren oder im Zusammenhang mit Grundstücken.

Die Schweiz schreibt im Obligationenrecht (OR) in Art. 958f eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren vor. Geschäftsbücher, Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz müssen während dieses Zeitraums aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Die Unterlagen können auf Papier oder elektronisch aufbewahrt werden.

Warum das wichtig ist

Die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten ist entscheidend, um bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Nachweislücken und daraus resultierende Steuerschätzungen zu vermeiden. Eine professionelle Steuerberatung hilft Gastgebern, komplexe Regelungen zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und zu lokalen Abgaben korrekt anzuwenden, Betriebsausgaben geltend zu machen und somit die Steuerlast legal zu minimieren und rechtliche Risiken zu reduzieren.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Steuerberatung und Aufbewahrungspflichten

Welche Unterlagen muss ich als Vermieter einer Ferienwohnung aufbewahren?+
Als Vermieter müssen Sie alle steuerlich relevanten Dokumente aufbewahren. Dazu zählen Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankkontoauszüge, Buchungsbestätigungen von Portalen, Verträge und die Korrespondenz mit Gästen. Ebenso wichtig sind Belege für Betriebsausgaben wie Reinigung, Instandhaltung oder Versicherungen. Auch Nachweise über die Abführung lokaler Abgaben wie der Kurtaxe gehören dazu, um eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen.
Ab wann lohnt sich ein Steuerberater für die Vermietung von Ferienwohnungen?+
Ein Steuerberater ist sinnvoll, sobald die Vermietung regelmäßig erfolgt und die Einnahmen eine gewisse Höhe erreichen. Insbesondere bei Unsicherheiten bezüglich der Umsatzsteuerpflicht, der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit oder bei der korrekten Ermittlung des Gewinns ist professioneller Rat wert. Ein Experte kann helfen, steuerliche Fallstricke zu umgehen und alle legalen Sparpotenziale auszuschöpfen, was oft mehr einspart als die Beratungskosten.
Was passiert, wenn ich die Aufbewahrungsfristen nicht einhalte?+
Die Nichteinhaltung der Fristen kann empfindliche Konsequenzen haben. Fehlen Belege, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was meist zu einer höheren Steuerbelastung führt. Zudem können Verspätungszuschläge oder Bußgelder verhängt werden. Bei vorsätzlichen Verstößen droht im schlimmsten Fall sogar ein Steuerstrafverfahren. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist daher unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Muss ich digitale Unterlagen wie E-Mails oder Buchungsbestätigungen auch aufbewahren?+
Ja, die Aufbewahrungspflicht gilt uneingeschränkt auch für digitale Dokumente. E-Mails, PDF-Rechnungen oder Buchungsdaten aus einem System müssen im Originalformat archiviert werden. Ein Ausdruck genügt nicht, da die maschinelle Auswertbarkeit durch die Finanzverwaltung gewährleistet sein muss. Die Daten müssen über den gesamten Zeitraum lesbar, unverändert und jederzeit zugänglich sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
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