Politik und Rechtliches

Was ist die Preisangabenverordnung (Gesamtpreisangabe)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Preisangabenverordnung ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Kernprinzip ist die Angabe eines Gesamtpreises, der alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten, einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, enthält. Dies soll Preisklarheit und Vergleichbarkeit für Konsumenten sicherstellen.

In Deutschland regelt dies die Preisangabenverordnung (PAngV), in Österreich das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) samt zugehöriger Verordnung, und in der Schweiz die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Ziel ist es, versteckte Kosten zu verhindern.

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So funktioniert es

Für die Ferienvermietung bedeutet dies, dass der beworbene Preis der Endpreis sein muss, den der Gast zahlt. Alle obligatorischen Posten wie Endreinigung, pauschale Energiekosten oder Buchungsgebühren müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Nur optional buchbare Leistungen, wie ein Wäschepaket oder ein Haustieraufschlag, dürfen separat ausgewiesen werden, solange ihre optionale Natur klar erkennbar ist.

Warum das wichtig ist

Die Einhaltung der Vorschriften zur Gesamtpreisangabe ist für Gastgeber und Agenturen essenziell, um rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Eine transparente Preisgestaltung schafft zudem Vertrauen bei potenziellen Gästen, verbessert die Conversion Rate und verhindert negative Bewertungen aufgrund unerwarteter Zusatzkosten. Sie ist ein Grundpfeiler des Verbraucherschutzes im E-Commerce und auf Buchungsplattformen.

Beispiele

  • Ein Inserat für eine Ferienwohnung in Deutschland wird für 100 € pro Nacht beworben. Die obligatorische Endreinigung von 50 € muss im angezeigten Gesamtpreis für den gewählten Zeitraum bereits enthalten sein, nicht erst im Buchungsprozess hinzugefügt werden.
  • Ein Schweizer Chalet wird mit einem Gesamtpreis von 1.500 CHF für eine Woche angeboten. Dieser Preis muss die Mehrwertsteuer, die Kurtaxe und eine Pauschale für Bettwäsche beinhalten, wenn diese obligatorisch ist.
  • Ein österreichischer Gastgeber listet eine Ferienwohnung. Der angezeigte Preis für 3 Nächte beträgt 450 €. Dieser Bruttopreis enthält bereits die Umsatzsteuer und eine obligatorische Servicepauschale. Die optional buchbare Garagennutzung für 15 € pro Tag wird separat aufgeführt.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Preisangabenverordnung (Gesamtpreisangabe)

Muss die Kurtaxe im Gesamtpreis enthalten sein?+
Nein, in der Regel nicht, da ihre Höhe oft von der Personenzahl und dem Alter der Gäste abhängt und somit nicht vorab pauschal in den Übernachtungspreis eingerechnet werden kann. Sie muss jedoch klar und unmissverständlich neben dem Endpreis ausgewiesen werden. In der Schweiz ist die Einrechnung in den Gesamtpreis üblicher, während in Deutschland und Österreich die separate Ausweisung gängige und zulässige Praxis ist, solange sie transparent erfolgt.
Was passiert bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung?+
Verstöße gegen die Pflicht zur Gesamtpreisangabe können als irreführende Geschäftspraktik und Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Mögliche Folgen sind kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie Bußgelder. In Deutschland können Bußgelder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder der PAngV verhängt werden. In Österreich und der Schweiz existieren ähnliche Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung der Preistransparenz.
Wie gehe ich mit verbrauchsabhängigen Nebenkosten um?+
Kosten, die vom tatsächlichen Verbrauch abhängen, wie Strom oder Wasser nach Zählerstand, müssen nicht im vorab angezeigten Gesamtpreis enthalten sein. Es ist jedoch zwingend erforderlich, im Angebot deutlich und an gut sichtbarer Stelle darauf hinzuweisen, dass diese Kosten anfallen. Zudem müssen die genauen Abrechnungsmodalitäten, zum Beispiel der Preis pro Kilowattstunde, transparent dargelegt werden, damit der Gast die potenziellen Kosten abschätzen kann.
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