Was ist ein No-Show und was eine Vertragsstrafe?
Ein No-Show (deutsch: Nichtanreise) liegt vor, wenn ein Gast eine gebuchte Unterkunft zum vereinbarten Anreisetag nicht bezieht, ohne die Buchung zuvor formell zu stornieren. Der Beherbergungsvertrag bleibt dabei bestehen.
Eine Vertragsstrafe (in Österreich und der Schweiz auch Konventionalstrafe) ist eine im Voraus vertraglich festgelegte Geldsumme, die der Gast dem Gastgeber bei einer bestimmten Vertragsverletzung, wie einem No-Show, schuldet. Sie dient als pauschalierter Schadensersatz und muss klar in den AGB oder im Beherbergungsvertrag vereinbart sein, um gültig zu sein.
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von Lodgify
So funktioniert es
Ein rechtsgültiger Beherbergungsvertrag verpflichtet den Gast zur Zahlung und den Gastgeber zur Bereitstellung der Unterkunft. Erscheint der Gast nicht (No-Show), verletzt er seine vertragliche Pflicht. Der Gastgeber hat grundsätzlich Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
Von diesem Preis muss der Gastgeber sich jedoch ersparte Aufwendungen (z. B. für Endreinigung, Frühstück, Energie) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts abziehen lassen. Eine vorab vereinbarte Vertragsstrafe oder eine als pauschaler Schadensersatz formulierte Stornobedingung, wie sie in einem Mietvertrag für Ferienwohnungen festgelegt werden kann, vereinfacht diesen Prozess, da der Abzug ersparter Aufwendungen entfällt, wenn die Klausel wirksam ist.
Warum das wichtig ist
Klare Regelungen zu No-Shows und Vertragsstrafen sichern Gastgeber finanziell gegen kurzfristige Einnahmeausfälle ab. Sie schaffen Rechtssicherheit und reduzieren den administrativen Aufwand, da der geschuldete Betrag nicht im Einzelfall berechnet werden muss. Dies ist besonders wichtig bei Buchungen über Portale, bei denen die Zahlungsabwicklung automatisiert ist und klare Bedingungen für die Einbehaltung von Zahlungen bei Nichtanreise erforderlich sind. Sie schützen vor dem Totalausfall der Mieteinnahme.
Beispiele
- Ein Gast bucht eine Ferienwohnung für 500 Euro, erscheint aber nicht. Der Gastgeber kann die 500 Euro fordern, muss aber ersparte Kosten von z. B. 40 Euro für die Endreinigung und 10 Euro für das Willkommenspaket abziehen. Der Anspruch beträgt 450 Euro.
- In den AGB ist eine pauschale Stornogebühr von 90 % des Reisepreises bei Nichtanreise vereinbart. Bei einem Buchungswert von 1.000 Euro kann der Gastgeber bei einem No-Show pauschal 900 Euro einbehalten, ohne ersparte Aufwendungen nachweisen zu müssen.
- Ein Gast erscheint nicht für eine Buchung in einem Hotel mit Frühstück. Der Gastgeber muss sich hier höhere ersparte Aufwendungen (Frühstück, tägliche Zimmerreinigung) anrechnen lassen als ein Ferienwohnungsvermieter, bei dem oft nur eine einmalige Endreinigung anfällt.
Offizielle Quellen und Referenzen
Häufige Fragen zu No-Show und Vertragsstrafe
Darf ich bei einem No-Show immer 100 % des Buchungspreises behalten?+
Wie formuliere ich eine wirksame Vertragsstrafe in meinen AGB?+
Was ist der Unterschied zwischen einer Stornierung und einem No-Show?+
Muss ich bei einem No-Show trotzdem eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen?+
Verwandte Begriffe
Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist ein Vertrag über die zeitweise Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt, der auch zusätzliche Dienstleistungen umfassen kann.
Stornierungsbedingungen
Stornierungsbedingungen sind vertragliche Regeln, die die finanziellen und prozeduralen Konsequenzen einer Stornierung durch Gast oder Gastgeber festlegen.
Anzahlung
Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung des Gesamtbetrags, die ein Gast vor Anreise leistet, um eine Buchung für eine Ferienunterkunft verbindlich zu reservieren.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Gäste vor Anreise hinterlegen, um potenzielle Schäden an der Ferienunterkunft oder deren Inventar abzudecken.
