Politik und Rechtliches

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Instrument zur systematischen Beschreibung, Bewertung und Steuerung der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen. Sie ist in der EU und im EWR durch Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt.

In der Schweiz fordert Artikel 22 des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) eine inhaltlich sehr ähnliche Analyse, die dort ebenfalls als Datenschutz-Folgenabschätzung bezeichnet wird. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

Abonnieren Sie den Newsletter
von Lodgify

Einmal im Monat: kostenlose Vorlagen, Praxistipps und Branchen-News.

So funktioniert es

Der Prozess beginnt mit einer systematischen Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge. Dazu gehören die Zwecke der Verarbeitung, die betroffenen Datenkategorien und die eingesetzten Technologien. Anschließend wird die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung bewertet.

Darauf folgt die eigentliche Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Identifizierte Risiken müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen minimiert werden. Das Ergebnis des gesamten Prozesses wird in einem Bericht dokumentiert, der auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber und Verwalter ist eine DSFA relevant, wenn sie Technologien mit hohem Datenschutzrisiko einführen. Beispiele sind Videoüberwachung in Außenbereichen, Smart-Home-Systeme, die Verhaltensdaten sammeln, oder die Verarbeitung besonders sensibler Gästedaten in großem Umfang. Die Durchführung einer DSFA hilft, hohe Bußgelder zu vermeiden und das Vertrauen der Gäste zu stärken, indem Datenschutz von Anfang an berücksichtigt wird.

Beispiele

  • Einführung einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs und des Parkplatzes einer Ferienanlage.
  • Implementierung eines Smart-Lock-Systems, das detaillierte Protokolle über die Zutrittszeiten der Gäste erstellt und speichert.
  • Nutzung einer Software zur Analyse von Gästeverhalten und -präferenzen für personalisiertes Marketing, die auf einer umfangreichen Datensammlung basiert.
  • Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Gästen, zum Beispiel bei der Buchung von speziellen barrierefreien oder allergikerfreundlichen Unterkünften.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Muss ich als kleiner Vermieter einer einzigen Ferienwohnung eine DSFA durchführen?+
In der Regel nicht. Eine DSFA ist nur bei Verarbeitungsvorgängen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen erforderlich. Die normale Verarbeitung von Buchungs- und Meldedaten für eine einzelne Ferienwohnung fällt üblicherweise nicht darunter. Erst der Einsatz von Technologien wie flächendeckender Videoüberwachung oder komplexen Smart-Home-Systemen könnte eine DSFA notwendig machen. Im Zweifel sollten Sie fachlichen Rat einholen.
Was ist der Unterschied zwischen der DSFA in der EU und in der Schweiz?+
Das Grundprinzip ist sehr ähnlich. In Deutschland und Österreich basiert die DSFA auf Art. 35 DSGVO. In der Schweiz regelt Art. 22 des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) die Pflicht. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass nach revDSG der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) konsultiert werden muss, wenn trotz geplanter Maßnahmen ein hohes Restrisiko verbleibt. Die DSGVO sieht eine solche Konsultation der Aufsichtsbehörde ebenfalls vor.
Welche Technologien in der Ferienvermietung erfordern typischerweise eine DSFA?+
Eine DSFA wird relevant bei systematischer und umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, wie bei Videoüberwachung von Parkplätzen. Auch die Verarbeitung biometrischer Daten, zum Beispiel durch Smart Locks mit Fingerabdruckscanner, oder die umfangreiche Auswertung von Gästeprofilen für Marketingzwecke können eine DSFA erfordern. Die bloße Nutzung eines digitalen Schlosses mit Codeeingabe löst die Pflicht meist noch nicht aus.
Was passiert, wenn ich eine notwendige DSFA nicht durchführe?+
Das Unterlassen einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO in Deutschland und Österreich bzw. das revDSG in der Schweiz dar. Dies kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. In der EU können diese Strafen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zudem riskieren Sie Reputationsschäden bei Ihren Gästen.
Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie den Newsletter von Lodgify.

Einmal im Monat kostenlose Vorlagen, Tipps für Gastgeber, Branchen-News und Webinar-Einladungen — direkt in Ihren Posteingang.

Eine E-Mail pro Monat. Jederzeit abbestellbar.

Lodgify

© 2026 Lodgify. Alle Rechte vorbehalten.