Finanzen

Was ist ein Chargeback (Rückbuchung)?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Ein Chargeback, auch Rückbuchung genannt, ist die Stornierung einer bereits abgewickelten Kreditkartentransaktion auf Veranlassung des zahlenden Gastes. Anders als bei einer direkten Rückerstattung durch den Gastgeber, initiiert der Gast den Prozess über seine kartenherausgebende Bank.

Gründe hierfür können Betrugsverdacht, nicht erhaltene Dienstleistungen, eine fehlerhafte Abbuchung oder eine wesentliche Abweichung der Unterkunft von der Beschreibung sein. Der Betrag wird dem Gastgeber vorläufig wieder entzogen.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt, wenn ein Gast eine Belastung bei seiner Bank reklamiert. Die Bank des Gastes fordert das Geld über das jeweilige Kartennetzwerk (z. B. Visa, Mastercard) von der Bank des Gastgebers zurück. Dieser Vorgang wird als Chargeback bezeichnet und führt zur sofortigen vorläufigen Rückbelastung des Betrags auf dem Konto des Gastgebers.

Der Gastgeber wird von seinem Zahlungsanbieter informiert und hat eine Frist, um Beweismittel gegen die Rückbuchung einzureichen. Zu diesen Beweisen können Buchungsbestätigungen, Gästekommunikation, AGB oder ein unterschriebener Mietvertrag gehören. Anhand dieser Unterlagen entscheidet das Kartennetzwerk, ob der Chargeback berechtigt ist oder zugunsten des Gastgebers zurückgewiesen wird.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber in der Ferienvermietung stellen Chargebacks ein finanzielles und administratives Risiko dar. Sie führen nicht nur zum potenziellen Verlust der Einnahmen aus der Buchung, sondern sind oft auch mit einer zusätzlichen, vom Zahlungsanbieter erhobenen Bearbeitungsgebühr verbunden. Eine hohe Chargeback-Quote kann zudem die Geschäftsbeziehung zum Zahlungsanbieter belasten und im schlimmsten Fall zur Kündigung des Händlerkontos führen. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher essenziell.

Beispiele

  • Ein Gast stellt fest, dass seine Kreditkarte für eine Ferienwohnung gebucht wurde, die er nie autorisiert hat, und meldet dies als Betrug.
  • Ein Gast kommt in der Unterkunft an und stellt fest, dass wesentliche Merkmale wie der beworbene Pool nicht vorhanden oder nutzbar sind. Er reklamiert die Zahlung als 'Leistung nicht wie beschrieben'.
  • Einem Gast wird der Aufenthalt fälschlicherweise doppelt berechnet. Er leitet für eine der beiden Abbuchungen ein Chargeback-Verfahren ein.
  • Ein Gast storniert seine Buchung fristgerecht gemäß den Stornierungsbedingungen, erhält aber keine Rückerstattung und fordert das Geld daher über seine Bank zurück.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Chargeback (Rückbuchung)

Wie kann ich mich als Gastgeber vor Chargebacks schützen?+
Um sich zu schützen, sollten Sie klare und detaillierte Objektbeschreibungen, transparente Stornierungsbedingungen und eine lückenlose Gästekommunikation sicherstellen. Nutzen Sie sichere, PCI-DSS-konforme Zahlungssysteme und bewahren Sie alle buchungsrelevanten Dokumente wie Mietverträge und Übergabeprotokolle sorgfältig auf. Eine proaktive Kommunikation bei Problemen kann viele Streitigkeiten lösen, bevor sie zu einer Rückbuchung eskalieren. Diese Unterlagen sind entscheidend, um einen Chargeback erfolgreich anzufechten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Chargeback und einer Stornierung?+
Eine Stornierung ist eine Vertragsauflösung zwischen Gast und Gastgeber gemäß den vereinbarten Stornierungsbedingungen. Ein Chargeback hingegen ist eine erzwungene Rückabwicklung der Zahlung, die vom Gast über seine Bank initiiert wird, oft weil eine Einigung mit dem Gastgeber scheiterte. Während eine Stornierung ein regulärer Geschäftsvorfall ist, stellt ein Chargeback einen formellen Disput dar, der über das Kartennetzwerk entschieden wird und zusätzliche Gebühren verursachen kann.
Welche Kosten entstehen bei einem Chargeback?+
Neben dem Verlust des ursprünglichen Buchungsbetrags erheben Zahlungsanbieter in der Regel eine separate, nicht erstattungsfähige Chargeback-Gebühr. Diese deckt den administrativen Aufwand des Disputs ab und fällt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an. Die Höhe dieser Gebühr variiert je nach Anbieter, liegt aber oft zwischen 15 und 50 Euro oder dem entsprechenden Betrag in Schweizer Franken. Bei wiederholten Chargebacks können die Kosten steigen.
Gibt es rechtliche Unterschiede bei Chargebacks in Deutschland, Österreich und der Schweiz?+
Der technische Prozess des Chargebacks ist durch die globalen Regeln der Kartennetzwerke wie Visa oder Mastercard international standardisiert. Die zugrunde liegenden Rechtsansprüche des Gastes, die zur Reklamation führen, basieren jedoch auf dem nationalen Vertragsrecht. Ob eine Leistung mangelhaft war, beurteilt sich in Deutschland nach dem BGB, in Österreich nach dem ABGB und in der Schweiz nach dem Obligationenrecht. Der Rückbuchungsprozess selbst ist aber länderübergreifend identisch.
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