Politik und Rechtliches

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Verkehrssicherungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung für Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden, sicherzustellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden bei anderen zu verhindern. Für Vermieter von Ferienunterkünften bedeutet dies, dass sie für die Sicherheit ihrer Gäste auf dem gesamten Grundstück verantwortlich sind.

Die rechtliche Herleitung ist in den DACH-Ländern unterschiedlich: In **Deutschland** basiert sie auf der Deliktshaftung (§ 823 BGB). In **Österreich** ergibt sie sich aus den allgemeinen Schadenersatznormen (§§ 1295 ff. ABGB). In der **Schweiz** ist die spezifische Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) maßgeblich, die Eigentümer für Mängel am Bauwerk haftbar macht.

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So funktioniert es

Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert proaktives Handeln. Gastgeber müssen ihre Immobilie regelmäßig auf potenzielle Gefahrenquellen überprüfen. Dazu gehören die Kontrolle von Treppengeländern, die Beleuchtung von Wegen, die Stabilität von Möbeln und die Funktionstüchtigkeit von Elektrogeräten.

Bekannte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Ist eine sofortige Beseitigung nicht möglich, müssen Gäste deutlich sichtbar vor der Gefahr gewarnt werden, beispielsweise durch Absperrungen oder Warnschilder. Die Pflichten können teilweise an Dritte, wie einen Hausmeisterservice, delegiert werden, die Kontrollpflicht verbleibt jedoch beim Eigentümer.

Warum das wichtig ist

Die Missachtung der Verkehrssicherungspflicht kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben. Verletzt sich ein Gast aufgrund eines Mangels, den der Gastgeber hätte erkennen und beheben müssen, haftet der Gastgeber für den entstandenen Schaden. Dies kann Schadensersatz für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld umfassen. Eine gute Instandhaltung ist daher essenziell.

Beispiele

  • Ein lockeres Treppengeländer, das nachgibt, wenn sich ein Gast daran festhält.
  • Glatte, nicht gestreute Gehwege zur Ferienwohnung im Winter, die zu einem Sturz führen.
  • Ein defektes Elektrogerät wie ein Föhn, der einen Stromschlag verursacht.
  • Ein morscher Ast über dem Gästeparkplatz, der abbricht und ein Fahrzeug beschädigt.
  • Ein ungesicherter Teppich auf glattem Boden, der eine Rutschgefahr darstellt.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Verkehrssicherungspflicht

Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, wenn ich einen Hausmeisterservice beauftrage?+
Auch bei Beauftragung eines Dienstleisters bleiben Sie als Eigentümer in der Verantwortung. Sie delegieren zwar die Ausführung, behalten aber eine Überwachungs- und Kontrollpflicht. Sollte der Hausmeister seine Aufgaben vernachlässigen und ein Schaden entstehen, können Sie für die fehlerhafte Auswahl oder mangelnde Kontrolle des Dienstleisters haftbar gemacht werden. Eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überprüfung sind daher unerlässlich.
Welche Bereiche meiner Ferienwohnung fallen unter die Verkehrssicherungspflicht?+
Die Pflicht umfasst das gesamte Mietobjekt und alle zugehörigen Bereiche, die Gäste nutzen. Dazu gehören die Wohnung selbst, Balkone, Terrassen, Treppenhäuser, Zugangswege, Parkplätze und Gärten. Auch die Einrichtung, wie Möbel und Elektrogeräte, muss sicher sein. Es geht darum, alle vorhersehbaren Gefahrenquellen für Gäste und deren Eigentum zu minimieren und abzusichern.
Wie kann ich nachweisen, dass ich meiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen bin?+
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend. Führen Sie ein Wartungsprotokoll über regelmäßige Kontrollen und Reparaturen. Dokumentieren Sie die Beauftragung und Durchführung von Diensten wie dem Winterdienst. Fotos vom Zustand des Grundstücks, insbesondere nach der Beseitigung von Gefahren, können im Schadensfall als wichtiger Beweis dienen, dass Sie Ihrer Pflicht sorgfältig nachgekommen sind und vorausschauend gehandelt haben.
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