Hausverwaltung

Was ist die Winterdienst- und Gartenpflicht?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Die Winterdienst- und Gartenpflicht ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern. Sie verpflichtet dazu, Gefahren für Dritte, wie Gäste oder Passanten, zu beseitigen. Im Winter umfasst dies insbesondere das Schneeräumen und Streuen bei Glätte auf Wegen, die zum Grundstück gehören.

Die Gartenpflicht beinhaltet die regelmäßige Pflege von Grünflächen, zum Beispiel das Rasenmähen, das Schneiden von Hecken und das Entfernen von Totholz, um herabfallende Äste zu vermeiden. Diese Pflichten können vertraglich an Mieter oder Dienstleister übertragen werden.

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So funktioniert es

Die konkrete Ausgestaltung der Winterdienstpflicht wird oft durch kommunale Satzungen geregelt. Diese legen fest, in welchem Zeitraum (z. B. werktags von 7 bis 20 Uhr) und in welcher Breite Gehwege geräumt und gestreut sein müssen. Bei Schneefall kann auch eine mehrmalige Räumung pro Tag erforderlich sein.

Für die Gartenpflege gibt es keine festen Zeitvorgaben, sie muss jedoch regelmäßig erfolgen, um einen sicheren und ordentlichen Zustand zu gewährleisten. Die Übertragung dieser Aufgaben auf einen Hausmeisterservice oder Mieter sollte immer schriftlich in einem Vertrag oder der Hausordnung festgehalten werden.

Warum das wichtig ist

Die Einhaltung der Winterdienst- und Gartenpflicht ist für Vermieter von Ferienunterkünften von entscheidender Bedeutung, da sie direkt für die Sicherheit ihrer Gäste haften. Eine Verletzung dieser Pflicht kann bei Unfällen, zum Beispiel einem Sturz auf einem vereisten Zugangsweg, zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und eine adäquate Haftpflichtversicherung für Vermieter sind daher unerlässlich.

Beispiele

  • Ein Gast stürzt auf dem nicht gestreuten Zugangsweg zur Ferienwohnung und bricht sich den Arm. Der Eigentümer haftet für den entstandenen Schaden.
  • Ein morscher Ast fällt von einem Baum auf dem Grundstück auf das Auto eines Feriengastes. Da der Baum seit Jahren nicht kontrolliert wurde, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen.
  • Ein Vermieter beauftragt einen professionellen Hausmeisterservice mit der Durchführung des Winterdienstes und der Gartenpflege. Der Servicevertrag regelt genau die zu erbringenden Leistungen und Intervalle.
  • In der Hausordnung einer Ferienwohnungsanlage ist festgelegt, dass die Wege zwischen 7:00 und 21:00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten sind.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Winterdienst- und Gartenpflicht

Kann ich die Winterdienst- und Gartenpflicht vollständig auf meine Mieter oder Gäste übertragen?+
Nein, eine vollständige Übertragung der Verantwortung ist nicht möglich. Sie können die Ausführung zwar per Vertrag delegieren, behalten als Eigentümer jedoch immer eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Bei der Kurzzeitvermietung an Feriengäste ist eine Übertragung der Pflichten rechtlich unwirksam und praktisch nicht umsetzbar. Der Gastgeber bleibt hier voll verantwortlich.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz?+
Die Haftungsgrundlagen sind in den drei Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland ergibt sich die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB. In Österreich basiert die sogenannte Wegehalterhaftung auf § 1319a ABGB. In der Schweiz gilt die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 des Obligationenrechts (OR). Lokale Satzungen können die Pflichten weiter konkretisieren.
Welche Zeiten gelten für die Räum- und Streupflicht im Winter?+
Die genauen Zeiten werden von den Gemeinden und Städten festgelegt und können variieren. In der Regel müssen Gehwege und Zugänge an Werktagen von etwa 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab ca. 8:00 oder 9:00 Uhr sicher begehbar sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisbildung muss die Pflicht auch mehrmals täglich erfüllt werden.
Deckt meine Haftpflichtversicherung Schäden bei Nichterfüllung der Pflicht?+
In der Regel deckt eine Vermieter- oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schäden, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren. Versicherer können die Leistung jedoch kürzen oder verweigern, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, zum Beispiel wenn Sie die Pflichten über einen längeren Zeitraum wissentlich ignoriert haben.
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